Betreff
Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland
Vorlage
0249/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit Schreiben vom 17.07.2012, geändert am 05.09. und 19.09.2012, beantragt hier der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, die Erhöhung der Taxen-Tarife im Landkreis Friesland durch Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland.

Die letzte Erhöhung der Tarife wurde durch den Landkreis mit Änderungsverordnung vom 22.06.2011 (Inkrafttreten am 01.08.2011) vorgenommen.

Der Antrag beinhaltet folgende Erhöhungen:


Verordnung aktuell (Stand 8/2011)

Antrag

Grundgebühr (§ 3)

2,50 €

Tarif I (Pkw)

a.) an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 5,00 € inklusive einer Fahrleistung von 1.187,5 m und einer Anfangszeit von 342 Sekunden

b.) an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 6,00 € inklusive einer Fahrleistung von 1.187,5 m und einer Anfangszeit von 342 Sekunden

Tarif II (Großraum)

a.) an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 8,00 € inklusive einer Fahrleistung von 1.187,5 m und einer Anfangszeit von 427,5 Sekunden

b.) an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 9,00 € inklusive einer Fahrleistung von 1.187,5 m und einer Anfangszeit von 427,5 Sekunden

Entgelt für die Fahrleistung (§ 4)

Bei 0 – 3 km:

Je angefangene 62,50 m Fahrleistung 0,10 € (1,60 € je km)

> 3 km:

Je angefangene 64,52 m Fahrleistung 0,10 € (1,55 je km)

Tarif I (Pkw)

Ab 1.188 m je angefangene 62,50 m besetzt gefahrene Wegstrecke 0,10 € (1,60 € je km)

Tarif II (Großraum)

Ab 1.188 m je angefangene 50,00 m besetzt gefahrene Wegstrecke 0,10 € (2,00 € je km)

Entgelt für die Wartezeit (§ 5)

0,10 € je 18,95 Sekunden (19,00 € je Stunde)

0,10 € je 18,00 Sekunden (20,00 € je Stunde)

Zuschläge (§ 6)

An Zuschlägen werden erhoben:

Für mehr als 20 kg Gepäck 0,30 €,

Für die Mitnahme eines Hundes oder eines anderen Kleintieres 0,30 €,

Blindenhunde als Begleiter von Blinden werden frei befördert.

Fahrräder 1,20 €

An Zuschlägen werden erhoben:

Für mehr als 20 kg Gepäck 2,50 €,

Für die Mitnahme eines Hundes oder eines anderen Kleintieres 2,50 €,

Blindenhunde als Begleiter von Blinden werden frei befördert.

Fahrräder 5,00 €,




Mit der Erhöhung der Tarife von ca. 6 % geht eine (siehe oben) vollständige Änderung der Tarifstruktur einher, wobei lt. Antragstellung der Gesamtverband einen „einheitlichen und leicht verständlichen und nachvollziehbaren“ Tarif für den gesamten Raum (Ost-)Friesland und Wilhelmshaven anstrebt. Anzumerken bleibt, dass die Nachvollziehbarkeit bei der beantragten Tarifstruktur keinesfalls erkannt wird, nach dem Personenbeförderungsgesetz hat der Landkreis jedoch die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind; hierbei sind auch die öffentlichen Verkehrsinteressen und das Gemeinwohl in die Prüfung mit einzubeziehen.

Begründet wird die durchschnittliche Erhöhung der Entgelte mit den gestiegenen Kosten, insbesondere den gestiegenen Kraftstoff-, Reparatur- und Versicherungskosten, die durch ein Testat eines öffentlich bestellten Sachverständigen für betriebswirtschaftliche Fragen des Straßenpersonenverkehrs bestätigt wurden. Die Kostensteigerungen im Personenverkehr betragen im übrigen im Zeitraum 2010 bis 2012 (Jahre der jeweiligen Antragstellungen) 6,58 %.

Das von der Verwaltung nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes durchgeführte Anhörverfahren sowie der bezirksweite Vergleich bestätigen die grundsätzliche Angemessenheit einer Tarifanpassung, wobei nicht unerwähnt bleiben soll, dass sich im Rahmen der Beteiligung der ansässigen Unternehmen von insgesamt siebzehn Taxi-Unternehmen zwei gegen die Erhöhung ausgesprochen haben und ein weiteres die Erhebung von Zuschlägen ablehnt.

Für im Folgenden beispielhaft aufgeführte Taxifahrten würden sich nunmehr folgende Preise ergeben (in Klammern angegeben jeweils die Erhöhung bei Umsetzung der beantragten Änderung, außerdem sind jeweils nur angegeben die Preise für Pkw, d.h. Fünfsitzer):



3 km: 7,30 € (7,90 €) + 8,2 %

5 km: 10,40 € (11,10 €) + 6,7 %

8 km: 15,05 € (15,90 €) + 5,6 %

12 km: 21,25 € (22,30 €)  + 4,9 %

25 km: 41,40 € (43,10 €)  + 4,1 %

Bei Umsetzung der beantragten Änderung, d.h. Einführung eines „Großraum-Tarifes“, würden sich gegenüber den bisherigen Tarifen hingegen Steigerungen von > 40 % (!) ergeben. Weiterhin ist zu beachten, dass im Rahmen der Diskussion des "Runden Tisch Taxi-Situation im Landkreis Friesland" im Jahre 2011, an dem auch zahlreiche Unternehmen teilgenommen hatten, entschieden wurde, den kaum zu vermittelnden Zuschlag für Großraumfahrzeuge in der früheren Verordnung zu streichen. Nunmehr soll ein "Großraum-Tarif" eingeführt werden, der auch vor dem Hintergrund der erzielten Diskussionsergebnisse nicht nachvollziehbar erscheint. Schließlich sei ergänzend darauf hingewiesen, dass die Anschaffung eines Großraum-Fahrzeuges eine wirtschaftliche Entscheidung des Unternehmers ist, der sich durch ein derartiges Fahrzeug ggf. einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen verspricht, dieser jedoch durch einen speziellen Tarif für derartige Fahrzeuge beseitigt würde.

Somit sollte der o.g. –im Antrag als Tarif II bezeichnete- „Großraum-Tarif“ nicht in die Verordnung einfließen und insofern der Antrag abgelehnt werden.

Nur am Rande sei erwähnt, dass auch der ursprünglich beantragte Zuschlag, wonach für die Beförderung eines nicht aus dem Rollstuhl umsetzbaren Fahrgastes ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € erhoben werden soll, nach Abstimmung mit dem Antragsteller nicht weiter in die Beratung einfließt, denn dieser Tarifbestandteil ist keinesfalls vermittelbar (unabhängig von der Frage der Begründetheit).

Bereits bei einer früheren Änderung der Verordnung über die Taxi-Tarife hat die Verwaltung ausgeführt, dass intensiv der Frage nachgegangen wurde, inwiefern eine Vorgabe der Tarife durch die „öffentliche Hand“ noch zeitgemäß ist. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der Landkreis Friesland bei einer Aufhebung der Tarifverordnung eine „Insellösung“ schaffen würde, die auch den Interessen der Fahrgäste zuwider laufen könnte, in deren Bewusstsein eine freie Preisvereinbarung zunächst verankert werden müsste, hat der Landkreis Friesland von diesen Überlegungen Abstand genommen.

Dennoch wird seitens der Verwaltung entgegen der Auffassung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe die Sinnhaftigkeit von behördlich festgesetzten Taxi-Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, bezweifelt, denn zum einen läuft eine solche Vorgabe den Bestrebungen von Deregulierung und Entbürokratisierung zuwider, zum anderen wird auch flexibles unternehmerisches Handeln nahezu unmöglich gemacht.

Hier bleibt eine Änderung auf Bundesebene abzuwarten; bisherige Gesetzesinitiativen zur grundlegenden Novellierung des Personenbeförderungsrechts wurden leider nicht umgesetzt.


Beschlussvorschlag:


Die Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland wird entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung der Änderungsverordnung geändert.


Darüber hinaus wird der Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Oldenburg, auf Änderung der o.g. Verordnung abgelehnt.


Der Kreistag wird um gleich lautende Beschlussfassung gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss