Begründung:
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland gibt dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen folgenden Sachstand zur Kenntnis:
Förderungen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirt-schaftsstruktur“
Der Landkreis Friesland gehört zu den Fördergebieten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ von Bund und Land. Damit werden Finanzierungshilfen zum Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe in strukturschwachen Regionen durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gewährt.
Gefördert wird vorrangig die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit, die auf Dauer geschaffen werden. Antragsberechtigt sind alle kleinen und mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit überwiegend überregionalem Absatz und Betriebe des Hotelgewerbes. Die Förderkriterien wurden ab dem Jahr 2011 deutlich verschärft.
Im Jahr 2012 hat die NBank nur einen Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro an ein Unternehmen aus dem Landkreis Friesland gewährt. Mit der Förderung werden Investitionen in Höhe von 600.000 Euro realisiert und 4 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen. Auch in 2011 wurde nur ein Zuschuss in Höhe von 607.400 Euro gewährt (Gesamtinvest ca. 5 Mio Euro /Schaffung von 8 neuen Arbeitsplätzen – darunter 4 Ausbildungsplätze). Im Jahre 2010 wurden noch 6 Unternehmen mit insgesamt 4.686.800 € gefördert.
Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen 2008-2012
Durch die beiden Wirtschaftsförderungsprogramme des Landkreises Friesland werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (so genannte KMU's), Freiberufler sowie Existenzgründer mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Vorrangig gefördert werden können Investitionen in das Anlagevermögen verbunden mit der Schaffung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze oberhalb der Geringfügigkeit. Alternativ ist auch die Sicherung von vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit dem Grunde nach förderfähig.
1. KMU-Programm:
Die Finanzierung der
gewährten Zuschüsse erfolgt zu 50 Prozent durch EU-Mittel
und in der Regel zu jeweils 25 Prozent aus Mitteln des Landkreises
Friesland und der jeweiligen Standortgemeinde. Für das Jahr 2012
hat der Landkreis seine Förderqoute auf 37,5 % erhöht, um
die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu entlasten.
Insgesamt wurden gefördert:
-
Förderjahr
Anzahl geförderter Unternehmen
Anzahl
Arbeitsplätze
Zuschusssumme
neu
gesichert
2012
39
64,15
317,64
973.091,00 €
2011
22
59,95
288,97
516.486,02 €
2010
21
31,18
54,25
394.051,00 €
2009
18
33,40
75,41
242.141,19 €
2008
19
69,06
49,00
241.791,62 €
Insgesamt
119
257,74
785,27
2.367.560,83 €
In 2012 hat sich die Zahl der Antragsteller gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hatten aufgrund der erhöhten Beteiligung des Landkreises und des reduzierten gemeindlichen Anteils großes Interesse daran, nach Möglichkeit alle Anträge bis Ende 2012 zur Entscheidung zu bringen.
Die o. g. Zuschussbeträge werden zu 50 % von der EU gegenfinanziert. Pro Jahr fordert der Landkreis ein Jahreskontingent zwischen 200-230.000 € an. Um in 2012 alle Antragsteller in angemessenem Rahmen mit einem Zuschuss versorgen zu können hat der Landkreis bereits auf EU-Mittel des Jahres 2013 zurückgegriffen und diese vorzeitig zur Vergabe angemeldet. Dies wird dazu führen, dass in 2013, dem letzten Förderjahr, die EU-Mittel nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen werden. Sollte sich die hohe Zahl der Antragstellungen auch in 2013 fortsetzen, werden nicht mehr alle Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen können. Die Wirtschaftsförderung wird in den nächsten Ausschusssitzungen über den Sachstand zur EU-Förderperiode weiter berichten.
2. Kleinstprogramm
Im Rahmen des Kleinstprogrammes werden überwiegend Existenzgründer oder kleine Unternehmen gefördert, die die Mindestvoraussetzungen für das KMU-Programm nicht erreichen (z. b. die Mindestinvestitionssumme von 10.000 € für Existenzgründer und 20.000 € für Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse im Kleinstprogramm erfolgt zu 50 % aus Mitteln des Landkreises Friesland und zu 50 % von der jeweiligen Standortgemeinde.
-
Förderjahr
Anzahl der geförderten Gründer / Firmen
Zuschusssumme
2012
7
18.206 €
2011
10
18.095 €
2010
11
26.600 €
2009
11
20.400 €
2008
3
15.000 €
Insgesamt
42
98.301 €
Anzahl der persönlichen Beratungsgespräche in der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland:
Stand |
Insgesamt |
Ende 2012 |
134 |
Ende 2011 |
168 |
Ende 2010 |
150 |
Die Anzahl der persönlichen Beratungsgespräche hat sich in 2012 leicht reduziert. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Die Agentur für Arbeit gewährt seit Anfang 2012 einen Gründungszuschuss nur noch auf „Ermessensbasis“. Nach Auskunft von IHK und HwK haben im Kammerbezirk nur sehr wenige Gründer einen Zuschuss erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.