Betreff
Antrag der auf Ankauf von Flächen der ehemaligen Bahntrasse Varel-Neuenburg sowie Ausbau von Teilstrecken zu einem Fahrradweg durch den Landkreis Friesland
Vorlage
0254/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit Antrag vom 17.01.2011 haben die Gemeinden Bockhorn, Zetel und Stadt Varel beim Landkreis Friesland den Ankauf von Flächen der ehemaligen Bahntrasse Varel-Neuenburg sowie den Ausbau von Teilstrecken zu einem Fahrradweg durch den Landkreis Friesland beantragt.

Der Landkreis ist bereits seit Mai 2003 Eigentümer der ehemaligen Bahntrasse zwischen Neuenburg und Rahling (Kreisstraße 104/Porzellanfabrik Friesland). Für die erworbenen Grundstücksflächen von 74.180 qm ist ein Kaufpreis von 37.928 Euro gezahlt worden, also rund 0,51 Euro pro qm.

Konkret haben die drei Gemeinden beantragt, die im Eigentum des Landkreises befindliche Teilstrecke Bockhorn-Rahling durch den Landkreis Friesland auszubauen. Zudem soll der Landkreis die alte Bahntrasse Rahling-Varel von der DB Netz Aktiengesellschaft erwerben und ebenfalls in eigener Trägerschaft ausbauen. Zusätzlich soll auch die Trasse Bockhorn-Grabstede von der Bahn erworben werden.


1. Grunderwerb

1.1 Abschnitt Bockorn-Grabstede:

Der Streckenabschnitt zwischen der Bundestraße B 437 und dem Ort Grabstede befindet sich im Eigentum der DB Netz Aktiengesellschaft (16.858 qm) und der Raiffeisen-Warengenossenschaft Eggelohe-Grabstede-Westerstede eG (9.256 qm mit Nebenflächen).


1.2 Abschnitt Bockhorn-Rahling

Der Landkreis ist nur Eigentümer des Streckenabschnitts zwischen der Nordstraße und der Kreisstraße 104 in Varel-Rahling (21.488 qm). Der Streckenabschnitt in Bockhorn zwischen der Nordstraße und der Vareler Straße befindet sich im Eigentum der Gemeinde Bockhorn (13.022 qm mit Nebenflächen) sowie in Privateigentum (2.570 qm). Zwischen der Nordstraße und dem Feldhörner Weg ist die DB Netz Aktiengesellschaft Eigentümer (2.461 qm).


1.3 Abschnitt Rahling-Varel

Der Streckenabschnitt zwischen der Kreisstraße 104 in Varel-Seghorn und der B 437 in Varel-Borgstede befindet sich im Eigentum der DB Netz Aktiengesellschaft (22.039 qm), allerdings nicht durchgängig, sondern unterbrochen durch eine Fläche im Privateigentum (1.358 qm). Zwischen der B 437 und der Straße Korngast befinden sich die Flächen im Privateigentum bzw. im Eigentum der Raiffeisen-Warengenossenschaft Ammerland-Friesland. Die Flächen von der Straße Kornweg bis zur Kreisstraße 340 (Sumpfweg) sind im Eigentum der DB Netz Aktiengesellschaft (16.936 qm).


Zusammenfassung:

Für die Strecke Bockhorn-Grabstede ist ein Grunderwerb im Umfang von rund 26.000 qm notwendig. Darin ist noch keine Erschließungsverbindung an das öffentliche Straßennetz in Grabstede enthalten. Ein eventuell zusätzlich erforderlicher Grunderwerb für den Abschnitt Bockhorn-Rahling ist davon abhängig, an welchem Punkt die Strecke an das öffentliche Straßennetz im Ortsteil Bockhorn angeschlossen werden soll. Für die Strecke Rahling-Varel muss Grunderwerb im Umfang von rund 44.000 qm getätigt werden. Auf Grund der erheblichen Preissteigerungen für landwirtschaftliche Flächen in den letzten Jahren ist der Kaufpreis aus dem Jahr 2003 in Höhe von 0,51 Euro nicht mehr zu realisieren. Vielmehr ist von einem Preis zwischen 1,00 und 1,50 Euro je qm auszugehen, so dass für den Grunderwerb Kosten zwischen 70.000 und 105.000 Euro anfallen. Auch aus naturschutzrechtlicher Sicht besteht kein Bedarf am Erwerb der stillgelegten Bahntrassen.



2. Ausbau der Teilstrecken zu einem Fahrradweg durch den Landkreis Friesland


Die Streckenabschnitte Zetel-Bockhorn und Neuenburg-Zetel der Bahntrasse sind von den Gemeinden Bockhorn und Zetel – mit finanzieller Unterstützung durch den Landkreis Friesland – zu einem Radweg ausgebaut worden. Der Landkreis hat die Flächen unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auch für die aktuell beantragten Streckenabschnitte sollte der Ausbau in der Trägerschaft der jeweiligen Städte und Gemeinden erfolgen. Der Landkreis Friesland ist Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen und damit auch verantwortlich für den Bau von neuen Radwegen entlang der Kreisstraßen. Für mehrere Radwegeprojekte an Kreisstraßen liegen bereits verbindliche Planfeststellungsbeschlüsse vor. Ein Bau der Radwege ist allerdings nur mit finanzieller Förderung aus dem GVFG möglich. Da die Fördermittel vom Land zurzeit nicht bewilligt werden, können die Radwegeprojekte auf Grund fehlender eigener finanzieller Mittel des Landkreises nicht realisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist ein Ausbau von Fahrradwegen abseits der klassifizierten Kreisstraßen aus Mitteln des Landkreises nicht darstellbar.


Aus touristischer Sicht wird vom Landkreis Friesland der Ausbau der Teilstrecken zu einem Fahrradweg begrüßt, jedoch gibt es bereits alternative Fahrradstrecken. Für den Abschnitt Bockhorn-Grabstede existiert eine gute Radwegeverbindung von der Kreuzung B 437/L816 über die Grabsteder Straße (Radweg entlang der L 816) und den Stockweger Weg.

Zwischen Bockhorn und Rahling gibt es eine Parallelverbindung von der Ortsmitte über die Lange Straße, Krankenkamper Straße, Brunner Weg und Rahlinger Straße (Radweg entlang der K 104).

Zwischen Seghorn und Borgstede bestehen zwei ausgeschilderte Fahrradwegverbindungen entlang der B 437 und durch den Neuenburger Forst.

Vom Ortsteil Varel-Borgstede bis zum Sumpfweg besteht fast parallel zur ehemaligen Bahntrasse eine Wegeverbindung über die Straßen Korngast und Leistweg.



Zusammenfassend sollte der Antrag der drei Gemeinden auf Ankauf der Flächen und Ausbau zu einem Fahrradweg aus Sicht der Kreisverwaltung nicht weiter verfolgt werden, da im Haushalt des Landkreises Friesland keine finanziellen Mittel für den Erwerb der Flächen und den Ausbau vorhanden sind und aus touristische Sicht auch keine zwingende Notwendigkeit für die zusätzlichen Wegeverbindungen gesehen wird.


Beschlussvorschlag:


Der Antrag der Stadt Varel sowie der Gemeinden Bockhorn und Zetel wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein - entfällt -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss