Betreff
Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Sachstand / Ausblick für den Landkreis Friesland
Vorlage
0255/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gegenwärtig wird in Deutschland das BOS-Digitalfunknetz aufgebaut. Bereits fertig gestellte Bereiche werden in Betrieb genommen, während der Netzausbau an anderer Stelle noch fortgesetzt wird.


Der Aufbau erfolgt in Niedersachsen durch die Projektgruppe Digitalfunk der Zentralen Polizeidirektion in Zusammenarbeit mit dem Staatl. Baumanagement und der Bundesanstalt für den Digitalfunk.


Die Errichtung erfolgt in sechs Netzabschnitten, die sich jeweils mit den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen (Netzabschnitte Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Hannover, Braunschweig und Göttingen) decken. In den Netzabschnitten Lüneburg, Oldenburg und Hannover ist der Digitalfunk bereits intensiv und erfolgreich getestet und in den sogenannten „technischen Wirkbetrieb“ überführt worden. Damit wird der Digitalfunk in diesen Bereichen bereits von der Polizei alltäglich genutzt.


Mit Aufnahme des technischen Wirkbetriebes können auch die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben den Digitalfunk einführen.


Im Landkreis Friesland ist bisher auf die Einführung des Digitalfunks verzichtet worden und ist auch für das Jahr 2013 nicht geplant. Gründe hierfür sind


  • der vorrangige Aufbau eines Netzes für die digitale Alarmierung einschl. der Beschaffung neuer Meldeempfänger mit einem Kostenvolumen von rd. 700.000 Euro.


  • die bisher fehlende Anbindung der Gemeinsamen Leitstelle Friesland-Wilhelmshaven an das Digitalfunknetz.



Nachdem das Projekt „digitale Alarmierung“ soweit abgeschlossen ist, stellt sich für den Landkreis Friesland die Frage, wie die Einführung des Digitalfunks erfolgen soll. Es ergibt sich derzeit folgende Situation:



Leitstelle:


Die Gemeinsame Leitstelle Friesland-Wilhelmshaven ist bisher nicht an das Digitalfunknetz angeschlossen. Zu diesem Thema haben auf Leitstellenebene bereits mehrere Besprechungen stattgefunden. Hier muss zunächst geklärt werden, in welchem Umfang die Leitstelle an das Digitalfunknetz angeschlossen werden soll bzw. kann. Nach bisherigen Erkenntnissen ist von einem Investitionsvolumen von ca. 800.000 Euro für die Schnittstelle zum Digitalfunknetz und der Anpassung der Leitstellentechnik auszugehen. Diese Investition könnte von der Stadt Wilhelmshaven (Eigenbetrieb Städtische Datenverarbeitung) vorfinanziert und durch die Erhöhung der jährlichen Umlage abgegolten werden. Dies würde einen jährlichen Betrag von ca. 184.000,- Euro (für Friesland somit ca. 92.000,- Euro) ergeben. In diesem Betrag wären auch die zusätzlichen Leistungen wie z. B. Leitungsgebühren enthalten.


Es bleibt festzustellen, dass ohne die Anbindung der Leitstelle die Einführung des Digitalfunks keinen Sinn macht, da die Kommunikation zwischen der Leitstelle und den Einsatzkräften das Herzstück des Funks ist.


Nach bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass die Bereitstellung einer Schnittstelle für den Digitalfunk ab Antragstellung ca. ein Jahr dauert. Hinzu kommt die Anpassung der Leitstellentechnik.




Finanzierung von Endgeräten


Für die Beschaffung der Endgeräte für die digitale Alarmierung ist die Feuerschutzsteuer angespart worden und die Geräte (Meldeempfänger) sind zentral durch den Landkreis beschafft worden. Die Städte und Gemeinden haben sowohl auf die laufenden Zuschüsse als auch auf die Projektförderungen des Landkreises aus der Feuerschutzsteuer verzichtet. Sobald die Maßnahme abgerechnet ist, können diese Förderungen wieder aufgenommen werden.


Es stellt sich die Frage, ob auch für den Digitalfunk eine solche Verfahrensweise denkbar und vor allem gewollt ist. Dies wird die Verwaltung mit den HVB’s der Städte und Gemeinden erörtern.


Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist für ein Fahrzeugfunkgerät (MRT) von einem Kostenvolumen von ca. 1.500,- Euro (Gerät /Antenne /Zubehör / Einbau / Einmessung) auszugehen. Ein Handfunkgerät wird ca. 500,- Euro kosten. Hinzu kommt dann auf Wunsch Sonderzubehör.




Administration und Wartung der Endgeräte


Der Digitalfunk erfordert einen sehr hohen Administrations- und Wartungsaufwand. Dieser übersteigt den derzeitigen Aufwand für das analoge Funksystem um ein Vielfaches.


Bisher sind in diesem Bereich der Kreisfunkmeister und sein Stellvertreter ehrenamtlich tätig.


Der Aufwand für das digitale Funknetz wird zukünftig nicht mehr ehrenamtlich zu leisten sein. Hierauf haben die Kreisfunkmeister bereits hingewiesen. Dies betrifft insbesondere auch Einbauten von Funkgeräten in Fahrzeugen, welche derzeit von der Kreisschirrmeisterei / Kreisfunkmeister vorgenommen werden.


Auch verwaltungsmäßig ist hier mit einem erhöhten Aufwand (z. B. Verwaltung der BSI-Sicherheitskarten) zu rechnen.




Laufende Betriebskosten für den Digitalfunk


Das Land Niedersachsen ist daran interessiert, dass die Kommunen möglichst frühzeitig am Digitalfunk teilhaben (Stichwort: Betriebskostenteilung!)


Das Innenministerium und die kommunalen Spitzenverbände haben bereits am 06.05.2010 eine Absichtserklärung getroffen, wonach die Einzelheiten des Beitritts der Kommunen über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und dem jeweiligen Landkreis / kreisfreien Stadt geregelt werden soll. Eine Mustervereinbarung ist inzwischen abgestimmt, so dass Gespräche über den Beitritt der Kommunen ab sofort aufgenommen werden können.


Die Kommunen müssen sich an den Betriebskosten des Digitalfunks beteiligen. Diese Kosten sind nach dem Beitritt zum Digitalfunk zu zahlen. Erfolgt der Beitritt für die bereits im Wirkbetrieb befindlichen Netzabschnitte (auch Netzabschnitt PD Oldenburg) bis zum 30.06.2013, wird für das erste Betriebsjahr Beitragsfreiheit gewährt. Bei einem späteren Beitritt ist dann ab Beitrittsdatum der Betriebskostenanteil zu zahlen.


Die Erhebung des Betriebskostenanteils der Kommunen erfolgt auf Grundlage eines pauschalen Bemessungssatzes. Dieser Bemessungsbetrag für Niedersachsen beträgt derzeit 14 Mio. Euro. Dieser Betrag und der kommunale Anteil für 5 Jahre festgeschrieben. Die Frist beginnt, wenn die niedersächsischen Netzabschnitte fertiggestellt sind und alle Kommunen des Landes die Zugangsmöglichkeit zum Digitalfunk haben (etwa Mitte 2014). Der kommunale Anteil wird nach 5 Jahren in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden einer Revision unterzogen.


Der Anteil aller Kommunen (Bereiche Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) an dem für Niedersachsen bezifferten pauschalen Bemessungsbetrages beträgt 30 %. Dies ergibt einen Betrag von 4,2 Mio. Euro. Dieser Betrag wird auf die Kommunen (Landkreise / kreisfreien Städte) nach dem Verhältnis ihrer Einwohner und der Gebietsgröße aufgeteilt. Dabei wird ein Verhältnis zwischen 60 % für die Bevölkerung und 40 % für die Fläche zugrunde gelegt.


Für den Landkreis Friesland ergeben sich nach dieser Berechnung jährliche Betriebskosten für den Digitalfunk in Höhe von 52.883,57 Euro. Diese wären intern wieder aufzuteilen in 60 % Rettungsdienstanteil (31.730,14 Euro) und Brand- und Katastrophenschutzanteil




Fazit:


  1. Ohne Anbindung der Gemeinsamen Leitstelle Friesland-Wilhelmshaven ist die

Einführung des Digitalfunks nicht sinnvoll.


Hier sind zunächst die Weichen für eine Anbindung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten (Zukunft der Leitstelle / Investitionsvolumen etc.) zu stellen.


Danach müsste dann -wenn gewollt- die technische Anbindung erfolgen.


Erst dann ist die Ausrüstung mit Endgeräten (mit entsprechender Vorlaufzeit) notwendig

und angezeigt.


Anders sieht es bei Anbindung an eine andere -bereits am Digitalfunk teilnehmenden-

Leitstelle aus.


  1. Eine mögliche „Sammelfinanzierung“ für die Feuerwehren aus Mitteln der Feuerschutzsteuer wird mit den HVB’s besprochen.


  1. Dass die Wartung / Administration der Geräte nicht mehr ehrenamtlich zu leisten ist, muss berücksichtigt werden (Stichwort: hauptamtl. Kreisfunkmeister / Outsourcing)


  1. Über den Beitritt zum Digitalfunk zum 30.06.2013 (Stichwort: Beitragsfreiheit für ein Jahr) ist nachzudenken. Dies macht jedoch nur Sinn, wenn die Gemeinsame Leitstelle Friesland-Wilhelmshaven bis zum 01.07.2014 an das Digitalfunknetz angeschlossen ist. Ansonsten würde der Landkreis Friesland ab diesen Zeitpunkt Betriebskosten zahlen, obwohl das Digitalfunknetz nicht (oder nur eingeschränkt) genutzt werden kann, weil die Leitstelle als „Herzstück“ fehlt.


Anders sähe es bei Anbindung an eine bereits „Digitalfunk-Leitstelle“ aus.




Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja, aber derzeit nicht bezifferbar

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss