Begründung:
Nach einem Beschluss des Kreistages soll zum 01.07.2013 ein sog. Pflegestützpunkt (PSP) etabliert werden. Der Pflegestützpunkt soll wegen des fachlichen Bezugs im Fachbereich 50 im Gebäude der ehemaligen „Schule am Schlosserplatz“ eingerichtet werden.
Hierzu ist die Schaffung weiterer Büroräume erforderlich. Es ist geplant, einen großen Klassenraum für die Schaffung von 3 zusätzlichen Büroräumen umzunutzen. Die Kosten für diese außerplanmäßigen Maßnahmen können nicht mit den vorhandenen Haushaltsmitteln für das Jahr 2013 kompensiert werden. Mit der Ausführung der Arbeiten soll kurzfristig begonnen werden. Aufträge wurden bislang nicht vergeben.
Die Entscheidung über die Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben obliegt gem. § 58 NKomVG dem Kreistag; seine nächste Sitzung findet am 24. Juni 2013 statt. Um zeitliche Verzögerungen bei der Erteilung des Auftrages zu vermeiden, bittet die Verwaltung darum, der außerplanmäßigen Ausgabe von rd. 30.000,-- Euro im Wege einer Eilentscheidung des Kreisausschusses nach § 89 NKomVG zuzustimmen. Die Mittel werden aus dem Fachbereichsbudget 61 bereit gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Leistung der außerplanmäßigen Ausgabe von rd. 30.000,-- Euro für die Schaffung zusätzlicher Büroräume für den Pflegestützpunkt wird zugestimmt.