Betreff
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den freien Trägern der ambulanten Jugendhilfe
Vorlage
0293/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Das Ziel einer kreiseinheitlichen Berechnungsgrundlage für die Fachleistungsstunde zur Vergütung ambulanter Jugendhilfeleistungen ist die bessere Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Leistungsanbieter und damit eine Abkehr vom bisherigen „Schaufensterprinzip“. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 09.04.2013 beschlossen, dass eine Wiedervorlage erfolgen soll und der Anteil der fach- und fallspezifischen Minderzeiten in der Modellrechnung der Fachleistungsstunde nachgebessert werden solle.


Im 1. Berechnungsmodell wurde bemängelt, dass bei Berücksichtigung erforderlichen Fahraufwandes der 15%-ige Ansatz der fach- und fallspezifischen Minderzeiten nicht ausreichend sei.


Der nordrhein-westfälische Rahmenvertrag spricht sich dafür aus, dass die fach- und fallspezifischen Minderzeiten nicht mehr als 20% der Bruttoarbeitszeit betragen sollten. (http://www.lwl.org/abt20-download/sgb_viii/RV_l/RV_I_Anlg_4_ohne%20Berechnung_030601.pdf)


Nach Rücksprache mit der Pflegesatzstelle des Bezirksverbandes Oldenburg, die als Servicestelle von den niedersächsischen Jugendämtern bei Entgeltverhandlungen beteiligt wird, wird das Modell 45 Minuten face-to-face und 15 Minuten für die fach- und fallspezifischen Minderzeiten und Fahrzeiten favorisiert und mehrheitlich von den niedersächsischen Jugendämtern entsprechend umgesetzt.


Für die kreiseinheitliche Berechnung der Fachleistungsstunden wird von der Verwaltung vorgeschlagen, statt eines 60 minütigen direkten Klientenkontaktes (face-to-face) 15 Minuten als fach- und fallspezifische Minderzeit anzuerkennen, so dass bei einer Fachleistungsstunde 45 Minuten „face-to-face-Arbeit“ erwartet werden.


Hiermit ist eine Nachbesserung vorgeschlagen, die ein kostendeckendes Angebot freier Träger im Aufgabenbereich der ambulanten Jugendhilfeleistungen gewährleisten sollte. Außerdem ist bei Anwendung der Modellrechnung ein Ergebnis zu erwarten, welches den Entgelten der umliegenden Jugendamtsbezirke entspricht.


Die Summe der fach- und fallspezifischen Minderzeiten wird von der direkten Fallarbeit pauschal abgezogen. Dieses ist nach der Rücksprache mit der zentralen Pflegesatzstelle des Bezirksverbandes Oldenburg die mehrheitliche Darstellung in der Berechnung der Fachleistungsstunde. Wie bereits in der Kreisausschusssitzung vom 17.04.2013 ausgeführt, beträgt die anzuerkennende Summe der fach- und fallspezifischen Minderzeiten somit maximal 25%.


Beschlussvorschlag:


Das Gremium stimmt dem Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den freien Trägern der ambulanten Jugendhilfe zu und beschließt die anliegenden Leitlinien zur Berechnung der Fachleistungsstunde.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiterin Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss