Betreff
KMU-Förderung 2013, Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln über den Haushalt 2013
Vorlage
0305/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Landkreis Friesland fördert mit Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Freiberufler sowie Existenzgründer werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Vorrangig gefördert werden können Investitionen in das Anlagevermögen verbunden mit der Schaffung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze oberhalb der Geringfügigkeit. Alternativ ist auch die Sicherung von vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen oberhalb der Geringfügigkeit dem Grunde nach förderfähig. Diese Anträge werden im Ranking aber nachrangig betrachtet.


KMU-Programm:

Die Finanzierung der gewährten Zuschüsse erfolgt zu 50 Prozent durch EU-Mittel und in der Regel zu jeweils 25 Prozent aus Mitteln des Landkreises Friesland und der jeweiligen Standortgemeinde. Für das Jahr 2012 hat der Landkreis seine Förderqoute auf 37,5 % erhöht, um die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu entlasten.

Insgesamt wurden gefördert:

Förderjahr

Anzahl geförderter Unternehmen

Anzahl

Arbeitsplätze

Zuschusssumme

neu

gesichert

2012

39

64,15

317,64

973.091,00 €

2011

22

59,95

288,97

516.486,02 €

2010

21

31,18

54,25

394.051,00 €

2009

18

33,40

75,41

242.141,19 €

2008

19

69,06

49,00

241.791,62 €

Insgesamt

119

257,74

785,27

2.367.560,83 €


2012 hat sich die Zahl der Antragsteller gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hatten aufgrund der erhöhten Beteiligung des Landkreises und des reduzierten gemeindlichen Anteils großes Interesse daran, nach Möglichkeit alle Anträge bis Ende 2012 zur Entscheidung zu bringen.


Die Zuschussbeträge im KMU-Programm werden zu 50 % von der EU gegenfinanziert. Pro Jahr meldet der Landkreis ein Jahreskontingent in Höhe von rund 200.000 € bei der NBank als Verwalterin der EU-Mittel an. Um in 2012 alle Antragsteller in angemessenem Rahmen mit einem Zuschuss versorgen zu können hat der Landkreis bereits auf EU-Mittel des Jahres 2013 zurückgegriffen und diese vorzeitig zur Vergabe angemeldet. Dies wird dazu führen, dass in 2013 die EU-Mittel nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen werden. Aufgrund der jetzt schon gestellten Anträge kommt es jetzt zu einer Überzeichnung der freien Mittel.


Das aktuelle Förderprogramm der EU läuft von 2007 bis 31.12.2013. Gefördert werden können damit noch Vorhaben von Unternehmen, die bis spätestens 31.12.2013 bewilligt und bis zum 31.12.2014 abgeschlossen sein werden. Die EU führt für die nächste Förderperiode 2014-2020 einen Paradigmenwechsel herbei. Die seit Jahrzehnten vorhandene einzelbetriebliche Förderung wird es in dieser Form und in dieser Höhe voraussichtlich nicht mehr geben. Auch werden nicht mehr ausreichend Mittel der EU für die Wirtschaftsförderung bereitgestellt werden können, wie in diesem Förderzeitraum. Wie genau die neue Förderkulisse aussehen wird, wird derzeit in der EU und den beteiligten Ländern bzw. auch in den Bundesländern sehr stark diskutiert und ausgelotet.


Die Wirtschaftsförderung ist deshalb der Auffassung, dass in diesem letzten Förderjahr noch möglichst viele EU-Mittel für die Unternehmensförderung gebunden werden sollen. Das Land Niedersachsen hat angekündigt, dass es noch Fördergelder der EU gibt, die von anderen Landkreisen und kreisfreien Städten voraussichtlich nicht bis Ende 2013 gebunden werden können. Hier besteht noch die Chance, die Unternehmen zu fördern, die aufgrund der schon vorhandenen Mittelbindung voraussichtlich nicht mehr zum Zuge kommen würden bzw. auch für die Unternehmen, die noch in diesem Jahr einen Zuschussantrag stellen möchten.


Da am 15.03.2013 der Stichtag für die letzte Anmeldung ablief, hat die Wirtschaftsförderung vorsorglich 150.000 € an zusätzlichen EU-Mitteln außerhalb des Gesamtkontingentes von 1,2 Mio € für den Zeitraum 2007-2013 geltend gemacht. Dieser Antrag hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn von kommunaler Seite die gleiche Summe als Gegenfinanzierung sichergestellt wird. Das bedeutet, der Landkreis muss für Zuschussmittel von 300.000 € in Vorleistung treten und könnte dann – bei entsprechend positiver Entscheidung – 150.000 € über EU-Mittel und 75.000 € an Mitteln von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zurück erhalten. Damit würde der Landkreis letztendlich aus eigenen Mitteln nur 75.000 € finanzieren. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2013 aktuell nicht zur Verfügung. Sie wären überplanmäßig bereitzustellen. Entsprechende Deckungsmittel stehen durch Minderauszahlungen bei der Förderung der gewerblichen Infrastruktur zur Verfügung.


Beschlussvorschlag:


Für das KMU-Förderprogramm des Landkreises Friesland werden zusätzliche Mittel in Höhe von netto 75.000,- Euro überplanmäßig bereitgestellt.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss