Betreff
Liquid Friesland: Anregung gem. § 31 NKomVerfG - kostenlose Schülerbeförderung, Sekundarbereich II
Vorlage
0307/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Text der Initiative:


“Der Landkreis Friesland möge sich darum kümmern, rechtliche Grundlagen für eine generelle kostenlose Schülerbeförderung auch für Schülerinnen und Schüler der SEK II zu schaffen. Vielen Eltern, die keinen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, fällt es schwer, manchen ist es gar nicht möglich ihren Kindern den Besuch der SEK zu ermöglichen.“



Grundlage für den Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung sind die Regelungen des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in Verbindung mit der „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland“. Nach § 114 Abs. 1 NSchG hat der Landkreis als Träger der Schülerbeförderung dabei die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der


  • 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen

  • der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schule für Schüler/innen mit geistigen Behinderungen

  • der Berufseinstiegsschule

  • sowie der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schüler/innen diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besuchen,


unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.


Eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten für Schüler des Sekundarbereiches II besteht nicht und wäre eine freiwillige Leistung des Landkreises.



Der Landkreis Friesland könnte den Kreis der Anspruchsberechtigten in § 1 Abs. der Satzung über die Schülerbeförderung erweitern, um den Schülern des Sekundarbereiches II eine kostenlose Schülerbeförderung zu ermöglichen. Ausgehend von zur Zeit 1080 Schülern, die aufgrund der Entfernungsgrenzen (§ 2 der Satzung über die Schülerbeförderung) anspruchsberechtigt wären (Stand Schuljahr 2011/2012) und durchschnittlichen Schülerbeförderungskosten von ca. 600 € pro Schüler jährlich, würde sich eine weitere Kostensteigerung in der Schülerbeförderung von ca. 648.000 € pro Jahr ergeben. Zur Zeit beziehen 65 Schüler Leistungen im Rahmen des „Bildungspaketes“. Daher würden sich die Kosten um ca. 39.000 € reduzieren. Somit verblieben Kosten in Höhe von ca. 609.000 €. Diese Summe zusätzlicher freiwilliger Ausgaben ist nicht im Haushalt darstellbar.



Die Verwaltung empfiehlt die Anspruchsregelungen des § 114 NSchG ohne freiwillige Leistungen seitens des Landkreises anzuwenden, so dass es bei dem heutigen Kreis der Anspruchsberechtigten bleibt.



Beschlussvorschlag:


Die Anspruchsregelungen des § 114 NschG ohne freiwillige Leistungen wird seitens des Landkreises Friesland angewendet.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss