Betreff
Errichtung einer oder zwei Integrierten Gesamtschule(n) (IGS) in der Gemeinde Zetel und/oder in der Stadt Varel, hier: Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage
Vorlage
0310/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

1.
Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 23.04.2013 unter TOP 4.2.2 (Vorlage: 0283/2013) einstimmig dafür votiert, die Kreisverwaltung zu beauftragen, bezüglich der nach § 106 Abs 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes zu beantwortenden Frage, ob ein ausreichendes Bedürfnis besteht, im südlichen Kreisgebiet eine oder mehrere Integrierte Gesamtschule(n) zu errichten, in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde eine qualifizierte Elternbefragung in den Grundschulen in der Stadt Varel und den Gemeinden Bockhorn und Zetel durchzuführen.

2.
Die qualifizierte Elternabfrage (Erfassungsbogen sowie Informationen zu der Elternabfrage) wurde mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, abgestimmt.


Der Erfassungsbogen liegt als Anlage 1, die Information zur Elternabfrage als Anlage 2 an.

Die in den Anlagen 1 und 2 genannten Unterlagen gingen den Jahrgangsstufen 1 – 3 der Grundschulen in Zetel, Bockhorn und Varel am 15.05.2013 zu.

Ergänzend zu der Elternabfrage fanden am 22.05.2013 in der HS/RS Zetel und in der Oberschule Bockhorn sowie am 23.05.2013 in der Oberschule Varel ergänzende Elterninformationen statt, zugegen waren Vertreter der Niedersächsischen Landesschulbehörde sowie des Landkreises Friesland.

Alle Fragebögen, die bis zum 6. Juni 2013 vorlagen, wurden erfasst.

3.
Die Auswertungen liegen der Vorlage wie folgt an:

Anlage 3: Übersicht über die Anzahl der verteilten und der abgegebenen Bögen

Anlage 4: Ergebnis der Elternbefragung in den einzelnen Grundschulen

Anlage 5: Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Grundschulen


Die Rücklaufquote liegt bei ca. 61 Prozent, siehe Anlage 3.

Der Anlage 5 ist zu entnehmen, dass wie folgt das Interesse an dem Besuch einer IGS vorhanden ist:


Jahrgangsstufe 1: 105
Jahrgangsstufe 2: 128

Jahrgangsstufe 3: 129


Somit liegt der Durchschnitt bei ca. 120 Schülerinnen/Schüler.


Die geforderte Mindestschülerzahl bei einer 4-zügigen IGS liegt bei 104 Schülerinnen/Schüler je Jahrgang, so dass ein grundsätzlich ausreichendes Interesse an einem zusätzlichen Gesamtschulangebot im Südkreis vorhanden sein dürfte.

Eine klare Standortpräferierung entweder für Zetel oder für Varel ist nicht zu erkennen.
4. Abfrage IGS 2008


Im Jahr 2008 erfolgte bezüglich der Frage, ob ein ausreichendes Interesse für die Errichtung einer IGS im Landkreis Friesland besteht, ebenfalls eine qualifizierte Elternabfrage, durchgeführt im gesamten Landkreis Friesland.

4.500 Erfassungsbögen wurden in den Jahrgangsstufen 1-4 aller Grundschulen verteilt, der Rücklauf lag bei 2.280, somit betrug dieser ca. 51 Prozent.

Die Frage, ob die Erziehungsberechtigten ihr Kind an eine IGS in Schortens anmelden würden, wurde wie folgt beantwortet:

Jahrgangsstufe 1: 216 Jahrgangsstufe 3: 261

Jahrgangsstufe 2: 296 Jahrgangsstufe 4: 290.

Die Anmeldungen in den Jahren 2009 bis 2013 bei der IGS in Schortens sahen wie folgt aus:

Jahr 2009: 227 Jahr 2012: 245
Jahr 2010: 292 Jahr 2013: 196
Jahr 2011: 205


5.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Elternbefragung wird vorgeschlagen, diese gemeinsam mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde, den weiterführenden Schulen sowie den Städten/Gemeinden zu erörtern mit dem Ziel, auszuloten, wie dem Elternwunsch auf ein erweitertes Gesamtschulangebot im Südkreis entsprochen werden kann. Dabei ist dem Beschluss des Kreistages des Landkreises Friesland vom 22.06.2011, die vorhandenen Schulstandorte zu sichern, Rechnung zu tragen.




Beschlussvorschlag:

1.
Die Ergebnisse der Elternabfrage werden zur Kenntnis genommen

2.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur ein schulentwicklungsplanerisches Konzept zu erarbeiten, welches einerseits dem Elternwillen auf ein erweitertes Gesamtschulangebot im Landkreis Friesland entspricht und andererseits auf der Grundlage des Niedersächsischen Schulgesetzes dem erklärten Willen des Landkreises Friesland auf einen gesicherten Erhalt der weiterführenden Schulen im Landkreis Friesland Rechnung trägt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in stellv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1: Erfassungsbogen


Anlage 2: Information zur Elternabfrage


Anlage 3: Übersicht über die verteilten und der abgegebenen Bögen


Anlage 4: Ergebnis der Elternbefragung in den einzelnen Grundschulen


Anlage 5: Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Grundschulen