Begründung:
Nach § 3 Abs. 1 EuWO beruft
die Landeswahlleitung vor jeder Wahl einen Kreiswahlleiter und einen
Stellvertreter. Der Landkreis Friesland kann der Landeswahlleitung Personen für
die Kreiswahlleitung und deren Stellvertretung somit lediglich vorschlagen. Es
wird empfohlen, folgende Kreisbedienstete für die Kreiswahlleitung und der
Stellvertretung für die Europawahl 2014 der Landeswahlleitung
vorzuschlagen:
Kreiswahlleiterin: Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch
stellv. Kreiswahlleiterin: Frau Elena Kloß
Beschlussvorschlag:
Der Landeswahlleiterin wird
vorgeschlagen, Frau Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch zur Kreiswahlleiterin und
Frau Elena Kloß zur stellvertretenden Kreiswahlleiterin gem. § 3 Abs. 1
Europäische Wahlordnung (EuWO) zu benennen.