Betreff
Neuvergabe der Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII
Vorlage
0321/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Vertrag mit dem SOS-Hilfeverbund Wilhelmshaven ist seitens des Landkreises Friesland zum 31.08.2014 gekündigt worden. Es besteht die Notwendigkeit, das Angebot der Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII ab September 2014 neu zu vergeben.


Die abgeforderten Leistungen entsprechen grundsätzlich dem Rechtsanspruch von Eltern und deren minderjährigen Kindern auf eine Erziehungsberatung gem. § 28 SGB VIII. Unter Beachtung der nachfolgenden inhaltlichen Anforderungen an eine Erziehungsberatungsstelle soll die bestehende Lücke in der Krisenberatung und der von physischer und/oder psychischen Gewalt betroffenen Minderjährigen geschlossen werden. Das Ziel ist somit neben der klassischen Arbeit einer Erziehungsberatungsstelle die Bildung einer Fachstelle „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“. Außerdem sollen die Leistungen der Erziehungsberatungsstelle um die (Zwangs-)Beratung hochstrittiger Elternteile in gerichtlichen Sorgerechtsauseinandersetzungen ergänzt werden. Die Profilierung als „Gewalt-Fachstelle“ ergänzt das Hilfesystem des Landkreises und kann u.U. durch Landesmittel mitgefördert werden.


Neben der fachlichen Qualifikation der Beratung ist seitens des zukünftigen Trägers der Beratungsstelle eine regionale Kenntnis des Unterstützungs- und Hilfesystems unerlässlich. Aus diesem Grunde ergeht an alle freien Jugendhilfeträger des Landkreises Friesland das Angebot, eine Konzeption und Kalkulation für diese Dienstleistung zu erstellen und sich um den Auftrag bewerben zu können.


Die interessierten freie Träger werden aufgefordert, ihr detailliert beschriebenes Angebot bis zum 30.11.2013 vorzulegen. In der ersten Ausschusssitzung des kommenden Jahres soll jeder der Anbieter die Möglichkeit erhalten, das Angebot und die inhaltliche Konzeption vorzustellen.



Anforderungen an eine zukünftige Erziehungsberatungsstelle:


I. Inhaltsbeschreibung


Das Spektrum der Leistungen der Beratungsstelle ist von zwei wesentlichen Bereichen geprägt.


  • Beratungs- u. Mediationsleistungen incl. Prävention ca. 45 %


  • Pädagogische / psychotherapeutische Leistungen u. Krisenberatungsleistungen incl. Prävention ca. 55 %


Rechtsgrundlagen:

§§ 8, 17, 18, 28, 37, 50 SGB VIII



Nachfolgender Leistungskatalog wird erwartet:


Pädagogische Beratung / Mediation / Prävention


  • orientierende Informations- und Beratungsgespräche

  • Beratung (entwicklungspsychologische Beratung) für Eltern/ Personensorge-berechtigte in Fragen der Erziehung, der Entwicklung und des Verhaltens bei Kindern und Jugendlichen

  • Beratung bei individuellen Problemstellungen bei Kindern und Jugendlichen

  • Beratung bei familienbezogenen Problemen incl. Paarberatung (falls Minderjährige betroffen sind)

  • Allgemeine Beratung bei der Lösung von Erziehungsfragen bei Trennung und Scheidung

  • Beratung bzgl. des Umgangs bei Trennung der Eltern

  • Mediation auf Empfehlung des Jugendamtes

  • Mediation für Eltern im Trennungsprozess, nach der Trennung

  • Angeordnete Beratung in Kindschaftssachen nach gerichtlicher Anordnung (§ 156 Abs. 1 Satz 4 FamFG)

  • Beratung von Klientel durch Empfehlung des Jugendamts (Familien mit definierten Erziehungsproblemen, Familien mit Kindern mit Verhaltens-auffälligkeiten, Pflegefamilien mit besonderem Unterstützungsbedarf)

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Netzwerkarbeit



Pädagogisch, psychotherapeutische Beratung / Therapie / Krisenberatung / Prävention


  • Beratung und Therapie von Klientel, auch durch Vermittlung des Jugendamtes, im Rahmen von häuslicher Gewalt, von psychisch / physischem Missbrauch, sexuellem Missbrauch / sexuellem Missbrauchshintergrund

  • Beratung von Kindern und Jugendlichen bei posttraumatischen Belastungsstörungen

  • Beratung von pädagogischen Fachkräften (Helferberatung); Themenbereiche: Gewalt / häusliche Gewalt / sexueller Missbrauch

  • ggfls. spieltherapeutisches Angebot für missbrauchte Kinder

  • als Gründe für die Hilfeleistung kommen in Betracht: Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte, Entwicklungsauffälligkeiten und seelische Probleme, Schule bzw. berufliche Probleme, Auffälligkeiten im sozialen Verhalten, eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, Gefährdung des Kindeswohls, unzureichende Förderung/ Betreuung oder Versorgung des jungen Menschen, Unversorgtheit des jungen Menschen



II. Personelle Ausstattung


  • grundsätzlich multidisziplinäre Besetzung

  • 1,0 AK Psychologe/in oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut/in

  • 1,5 AK Sozialpädagoge/in und/ oder Sozialarbeiter/in

  • 1,0 AK Heilpädagoge/in und/oder Erzieher/in mit Zusatzqualifikation

  • 0,5 AK Verwaltungskraft

  • Aufweisen von Zusatzqualifikationen



III. Strukturelle Vorgaben


  • 2 Standorte (Varel und Jever); grundsätzliche Möglichkeit der Raumnutzung im Kreishaus Jever und Dienstleistungszentrum Varel

  • Anmeldezeiten: Montags bis freitags, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

  • Sprechzeiten sind flexibel unter Berücksichtigung der Bedarfe der Klientel anzubieten

  • telefonische Kurzberatung

  • Erstberatung

  • Krisenintervention

  • kurz-, mittel-, und langfristige Beratungssettings

  • ggf. offene Sprechzeiten in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Friesland

  • bedarfsorientierte, mindestens einmal monatliche, Beratungsangebote auf der Insel Wangerooge











IV. Qualitätsvorgaben


  • der Träger verpflichtet sich, entsprechend der gültigen gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Landkreis Friesland zu schließenden Vereinbarung gem. §8a SGB VIII in den Fällen gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung tätig zu werden

  • der Träger verpflichtet sich, die Grundsätze der Partizipation und des besonderen Vertrauensschutzes zu achten

  • der Träger tätigt durch seine Beratungsstelle für den Bereich des Landkreises Friesland die Beratung bei Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien bei Verhaltensauffälligkeiten / Verhaltensoriginalitäten, Beziehungsstörungen, häuslicher Gewalt, psychisch / physischer Missbrauch, sexuellem Missbrauch und sexuellem Missbrauchshintergrund bei inneren und äußeren Konflikten

  • die Beratung wird durch ein multidisziplinäres Team geleistet

  • die Beratung wird gleichermaßen allen Personen gegenüber vorgenommen, die zu diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar mit der Beratungsstelle in Verbindung treten


  • Kinder, Jugendliche, Eltern und ihre Familien werden mit beratender Intervention unterstützt, entstandene Probleme werden verstanden und bewältigt. Im Mittelpunkt steht die ganzheitliche Förderung des Kindeswohls


  • über jeden Fall ist eine Beratungsdokumentation zu führen


  • Belastungen in den Lebensfeldern von Kindern und Jugendlichen werden identifiziert und durch präventive Informationen wird auf Veränderung hingewirkt


  • Die Beratungsstelle arbeitet kooperativ mit den Partnern zusammen, die sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und ergänzen


  • Die Grundsätze des Gender Mainstream sind in der laufenden Arbeit berücksichtigt


  • Veränderungen, Ausweitungen der Arbeitsthemen -bereiche sind mit dem Landkreis Friesland abgestimmt


  • Beratungen sollten variabel gestaltet werden, so dass auch eine intensive und längerfristige Begleitung möglich ist

  • in individuellen Einzelfällen soll eine aufsuchende Beratung möglich sein (Hausbesuche)



  • der Träger verpflichtet sich zu Maßnahmen der Personalentwicklung (Fortbildung, Supervision, Mitarbeitergespräche)


  • jährliche Vorlage eines Tätigkeitsnachweises

  • Sicherstellung der kostenlosen Inanspruchnahme der Erziehungsberatung



V. Zusammenarbeit mit dem Jugendamt


Zwischen dem freien Träger und dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe des Landkreises Friesland findet einmal jährlich ein Reflektionsgespräch statt. Das Ziel dieses Gespräches ist die Erhöhung der Passgenauigkeit des Beratungsangebotes und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.


Unmittelbarer Zugang

  • Ratsuchende können die Leistungen der Erziehungsberatungsstelle unmittelbar in Anspruch nehmen, ohne dass dazu eine förmliche Gewährung durch das Jugendamt erforderlich ist


Zugang über das Jugendamt

  • Haben Ratsuchende zuerst mit dem Jugendamt Kontakt, auch im Rahmen von Leistungen oder anderer Aufgaben der Jugendhilfe und wird von dort Beratung als geeignete und notwendige Maßnahme angesehen, erfolgt ein Vermittlungsgespräch, an dem das Kind, der Jugendliche, seine Eltern, die zuständige pädagogische Fachkraft des Jugendamtes sowie eine Fachkraft der Beratungsstelle teilnimmt. In dieser Form können gegenseitige Erwartungen und Möglichkeiten der Beratung und der Zusammenarbeit geklärt werden

  • In Eilfällen ist gewährleistet, dass nach der Kontaktaufnahme zeitnah ein Gesprächstermin stattfindet


Das Gremium nimmt die Anforderungen der Verwaltung an die zukünftige Erziehungsberatungsstelle zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Die Höhe der Kosten hängt von der Entscheidung für einen Anbieter ab.

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein, finanzielle Auswirkungen erst ab 2014

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiterin Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss