Betreff
Änderung der Richtlinien zur Vollzeitpflege
Vorlage
0327/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Bereits Ende letzten Jahres fand im Jugendhilfeausschuss eine Information über die Weiterentwicklung der Vollzeitpflege statt (JHA 22.11.2012, Vorlage 192/2012). Mit der aktuellen Vorlage soll die Grundlage für eine Umsetzung der Empfehlungen ab Januar 2014 geschaffen werden.

Im Herbst 2006 gab es erste Empfehlungen zur qualitativen Ausgestaltung der Vollzeitpflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII durch die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsen und Bremen (AGJÄ). Das Land Niedersachsen hat in 2008 gemeinsam mit der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) die Anregungen und Empfehlungen erarbeitet. Mit den Empfehlungen wurde die Absicht verfolgt, bedarfsgerechtere Formen der Vollzeitpflege zu entwickeln.


Die Empfehlungen der GISS-Studie sollen zu gleichen Qualitätsstandards in der Vollzeitpflege führen. Die Jugendämter befinden sich landesweit im Umsetzungsprozess. Entsprechend einer kürzlich erfolgten Umfrage arbeitet innerhalb des Weser-Ems-Raumes jedes Jugendamt mit dieser Arbeitshilfe und hat den Pflegekinderdienst in vielen Bereichen qualitativ neu aufgestellt.


Der Pflegekinderdienst des Landkreises Friesland ist überdurchschnittlich stark von der Übernahmeregelung des § 86 Abs. 6 SGB VIII betroffen. Aus diesem Grunde wurden in den letzten Monaten regelmäßig Fälle von anderen Jugendämtern übernommen, die bereits die Empfehlungen anwenden. Mit Übernahme der Fallverantwortung bleiben die Rahmungen anderer Jugendämter bestehen, so dass es mittlerweile mehrere sozial- und sonderpädagogische Vollzeitpflegeverhältnisse gibt, obwohl die gegenwärtig gültigen Richtlinien diese für den Bereich des Landkreises Friesland nicht vorsehen. Eine flächendeckende Umsetzung der niedersächsischen Empfehlungen führt zu einer notwendigen Angleichung der qualitativen Ausstattung aller Pflegeverhältnisse. Gleichzeitig wird die Attraktivität des Landkreises Friesland für Pflegeelternbewerber/innen erhöht und kann der verstärkten Belegung durch andere Jugendämter im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Friesland entgegen gewirkt werden.


Es besteht die gesetzliche Vorgabe, für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen (vgl. § 33 Satz 2 SGB VIII).


Es gehört zum Standard der Vollzeitpflege, differenzierte Pflegeformen zu unterscheiden, die Pflegesätze entsprechend des Bedarfes des Kindes/Jugendlichen/jungen Volljährigen anzupassen und definierte Qualitätsstandards für die Pflegepersonen umzusetzen.


Die entsprechend der GISS-Studie im anliegenden Richtlinienentwurf definierten Qualitätsstandards haben folgende Mehrkosten zur Folge:


Eine grobe Zuordnung der bestehenden Vollzeitpflegeverhältnisse im Landkreis Friesland nach den GISS-Kriterien ergibt folgende Verteilung:


55 % Allgemeine Vollzeitpflege,

40 % Sozialpädagogische Vollzeitpflege und

5 % Sonderpädagogische Vollzeitpflege.

Der Jugendhilfeträger hat die Möglichkeit, entweder eine allgemeine Pauschale für Sonderbedarfe zum Pflegegeld zu zahlen oder festzulegen, dass jeweils im Einzelfall bestimmte zusätzliche notwendige Aufwendungen als Beihilfe mit einem festgelegten Bedarf gewährt werden. Der Landkreis Friesland hat sich für einen Beihilfenkatalog entschieden, der sich aus Ziffer III der Richtlinien ergibt.

Ausgehend von derzeit 140 Vollzeitpflegen und einer Prognose der Steigerung der Anzahl der Sonderpädagogischen Vollzeitpflegen auf einen höheren Prozentsatz als den derzeitigen von 5 % ist mit mit Mehrkosten einschließlich Beihilfen in Höhe von jährlich ca. 200.000,00 € zu rechnen.

Hinsichtlich der Verwandtenpflege erfolgt noch keine Konkretisierung in den Richtlinien des Landkreises Friesland, da die Empfehlungen des Landes hierzu in Kürze überarbeitet werden.


In den Empfehlungen der GISS-Studie wird bei den zeitlich befristeten Pflegeverhältnissen zwischen Kurzzeitpflege und Bereitschaftspflege unterschieden. In Anlehnung an die Vorgaben der GISS-Studie hat sich der Landkreis Friesland dafür entschieden, zur Krisenintervention weiterhin nur eine einheitliche Form der Unterbringung, nämlich der unter Ziffer II.4 der Richtlinien mit „ Zeitlich befristeter Klärungsmaßnahme im Rahmen der Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII“ anbieten. Durch Erhöhung der Tagespauschale dieser Pflegeform ist mit weiteren Mehrkosten von ca. 20.000,00 € pro Jahr zu rechnen.


Zum angemessenen und notwendigen Personalbedarf zur Begleitung und Steuerung der Hilfen wird in Orientierung an die niedersächsischen Empfehlungen folgende Fallbelastung berechnet:


Pflegearten

Fallbelastung

Allgemeine Vollzeitpflege

1 : 50

Sozialpädagogische Vollzeitpflege

1 : 35

Sonderpädagogische Vollzeitpflege

1 : 15


Dieser Personalschlüssel wird auch vom Landkreis Friesland perspektivisch angestrebt. Die Personalentwicklung soll jedoch sukzessiv erfolgen mit der Möglichkeit von Abweichungen, wenn die Gesamtsituation es erfordert und/oder anbietet.


In der Anlage 1 sind die neuen Richtlinien über Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege, die ab 01.01.2014 in Kraft treten sollen, beigefügt.


Beschlussvorschlag:


Das Gremium beschließt die ab dem 01.01.2014 geltenden Richtlinien über Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein, finanzielle Auswirkungen erst ab 2014

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiterin Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1: Richtlinienentwurf