Begründung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und § 25a HKVO sowie der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen vom 18.03.2010 (Spendenrichtlinie) bedarf die Annahme und Verwendung von Fördermitteln der Zustimmung der zuständigen Gremien. Der Landrat ist für Zuwendungen bis 100,00 € selbst zuständig. Für Spenden über 100,01 € ist der Kreisausschuss und über 2.000,01 € der Kreistag zuständig. Nach dem Annahme- und Verwendungsbeschluss über die Zuwendungen werden die Zuwendungsübersichten der Obersten Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben und im Internet veröffentlicht.
1. Zuwendungen 2011
Im Jahr 2011 haben wir verschiedene zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von insgesamt 75.479,21 € erhalten (siehe Anlage), deren Annahme noch formell gemäß der Spendenrichtlinie beschlossen werden muss. In den Zuständigkeitsbereich des
Landrates fielen insgesamt 512,91 €
Kreisauschusses fallen insgesamt 21.019,46 €
Kreistages fallen insgesamt 53.946,84 €
2. Zuwendungen 2012
Im Jahr 2012 haben wir verschiedene zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von insgesamt 50.677,42 € erhalten (siehe Anlage), deren Annahme noch formell gemäß der Spendenrichtlinie beschlossen werden muss. In den Zuständigkeitsbereich des
Landrates fielen insgesamt 442,05 €
Kreisauschusses fallen insgesamt 22.153,54 €
Kreistages fallen insgesamt 28.081,83 €
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und der Spendenrichtlinie des Landkreises Friesland der Annahme und Verwendung der in den Zuwendungsübersichten 2011 und 2012 aufgelisteten Zuwendungen von 100,01 € bis 2.000,00 € von insgesamt 43.173,00 € zu. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, für seinen Zuständigkeitsbereich ab 2.000,01 € ebenfalls der Annahme und Verwendung der Zuwendungen 2011 und 2012 von insgesamt 82.028,67 € zuzustimmen.
Anlagen:
Übersicht Zuwendungen 2011
Übersicht Zuwendungen 2012