Betreff
Weiterführung der Stelle der Klimaschutzmanagerin
Vorlage
0329/2013
Aktenzeichen
67.4.7
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Landkreis Friesland hat im Jahr 2010 ein Klimaschutzkonzept erstellt und die Umsetzung des Konzeptes im Dezember 2010 beschlossen.

Es wurde die Stelle eines Klimaschutzmanagers – derzeit befristet und teilgefördert - geschaffen:

Für die begleitende Umsetzung des Konzeptes wurden im Jahr 2011 Fördermittel beim Bundesministerium für Umwelt für den Förderzeitraum 1.7.2011 bis 30.6.2013 beantragt. Die Förderquote lag zum Antragszeitpunkt bei 65 %, gefördert werden die Personalkosten und 10 % der Sachkosten für 3 Jahre.


Aufgabe des/der Klimaschutzmanager/in

Der Klimaschutzmanager koordiniert die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes, initiiert Projekte, setzt diese um und vermittelt den Prozess sowohl innerhalb der Kreisverwaltung als auch nach außen in die Bevölkerung. Der Klimaschutzmanager soll eine zentrale Position in der Kreisverwaltung einnehmen und in alle Fachbereiche wirken. Darüber hinaus versteht er sich als Unterstützer der Umsetzung der Maßnahmen in Kooperation mit den relevanten Akteuren im Landkreis Friesland. Ihm obliegt maßgeblich die Koordinations-, Mobilisierungs-, Sensibilisierungs-, Vermittlungs-, Moderations- und Beratungsaufgaben in den zentralen Handlungsfeldern des vom Landkreis beschlossenen Klimaschutzkonzepts. Der Klimaschutzmanager fungiert als neutraler Ansprechpartner und stellt somit die Schlüsselfigur dar, bei der die „Netze“ zusammenlaufen. Er ermöglicht so eine kontinuierliche Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität des Landkreises Friesland.

Die prioritäre Aufgabe des Klimaschutzmanagers besteht darin, die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts voranzutreiben. Indem er die lokalen Akteure aus den einzelnen Handlungsfeldern, die sich ihren Interessen und Möglichkeiten entsprechend an der Umsetzung beteiligen, koordiniert und unterstützt.


Warum ist Klimaschutz unverzichtbar ?

Nur mit dauerhaften Anstrengungen im Bereich Klimaschutz kann es gelingen, eine lebenswerte Umwelt zu erhalten, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Durch die beratende Begleitung der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes durch den Klimaschutzmanager wird es gelingen, die Menschen für die Themen Energie und Klimaschutz zu begeistern und zur Teilhabe an Aktionen zu motivieren.


Wie kann die Arbeit der Klimaschutzmanagerin weiter gewährleistet werden ?

Es besteht die Möglichkeit nach dem Ende der ersten Förderperiode ab dem 01.07.2014 erneut Fördermittel nach der Kommunal-Richtlinie vom Bundesministerium für Umwelt zum Förderpunkt "Anschlussvorhaben in Bezug auf die Stelle für Klimaschutzmanagement" zu beantragen. Gefördert wird die Fortsetzung der Tätigkeit der im Rahmen des kommunalen Projektes zur Umsetzung des Klimaschutz- bzw. Teilkonzeptes bereits eingestellten fachlich-inhaltlichen Unterstützung („Klimaschutzmanager/Klimaschutzmanagerin“) zur Umsetzung von zusätzlichen Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts, die mindestens eine halbe Personalstelle rechtfertigen.


Im Regelfall erfolgt die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum für die Verlängerung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten beträgt maximal zwei Jahre. Die notwendigen Investitionen für die Umsetzung der Konzepte liegen in der Verantwortung der Antragsteller.



Zuwendungsfähig sind:

  • auf die bisher erfolgte fachlich-inhaltliche Unterstützung aufbauende und abgestimmte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Die förderfähigen Ausgaben für die Maßnahmen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit sind auf max. 10.000 € je Antrag begrenzt;

  • Reise- sowie Teilnahmekosten zur Wahrnehmung von zusätzlichen Qualifizierungsund Fortbildungsangeboten an bis zu fünf Tagen im Jahr im Aufgabenspektrum des Klimaschutzmanagements;

  • Reisekosten für die Teilnahme an Vernetzungsveranstaltungen/Fachseminaren für Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager und /oder kommunale klimaschutzbeauftragte Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter;

  • Sach- und Personalausgaben von Dienstleistungen, die die Tätigkeit im Rahmen des Klimaschutzmanagements mit professioneller Prozessunterstützung flankieren.


Voraussetzungen für die Förderung der Anschlussvorhaben zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung sind:

  • die bereits erfolgte Förderung eines eingestellten Klimaschutzmanagers/ einer Klimaschutzmanagerin;

  • noch nicht umgesetzte Maßnahmen eines Klimaschutzkonzeptes bzw. Teilkonzeptes, die im Rahmen der bisherigen fachlich-inhaltlichen Unterstützung noch nicht beantragt wurden und mindestens eine halbe Personalstelle rechtfertigen;

  • sowie ein Beschluss des obersten kommunalen Entscheidungsgremiums über die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Unterstützung;

  • die Wahrnehmung von Mentoringaufgaben durch den Klimaschutzmanager/ die Klimaschutzmanagerin. Ziel des Mentorings ist es, in anderen Kommunen neu eingestellte Klimaschutzmanagerinnen/ Klimaschutzmanager durch einen Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu unterstützen.



Wie im vorhandenen Klimaschutzkonzept 2010 aufgezeigt, soll sich Klimaschutz langfristig als eine wesentliche Querschnittsaufgabe im Landkreis Friesland etablieren.





Sicherstellen lässt, insbesondere in einer strukturschwachen Region, die auf regenerative Energiegewinnung ( Ausbau WKA etc.) setzt.

Da es sich in der Regel um projektbezogene Tätigkeiten handelt, ist es erforderlich, eine längerfristige Planungssicherheit als die Zeitspanne von lediglich 2 Jahren ( Förderungszeitraum) anzustreben.



Beschlussvorschlag:


Es ist ein Antrag auf Förderung des Klimaschutzes zum Förderprojekt "Anschlussvorhaben in Bezug auf die Stelle für Klimaschutzmanagement" ab dem 01.07.2014 für 2 Jahre fristgerecht zu stellen. Die erforderlichen Eigenmittel zur Co-Finanzierung sind einzuplanen.


Gleichzeitig sind konkrete Überlegungen anzustellen, die Stelle Klimamanagement innerhalb des Fachbereichs Umwelt nach dem Auslaufen der Förderung in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis umzuwandeln.


Der Kreisausschuss wird um gleichlautenden Beschluss gebeten.



Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


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