Betreff
Sachstand des Projektes "Altablagerung Husum"
Vorlage
0344/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Beschreibung des Projektes „Altablagerung Husum“


Einführung

Die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Friesland befasst sich in ihrem Arbeitsfeld vorwiegend mit den Themenbereichen Altlasten1 und Bodenschutz. Dabei orientiert sie sich unter anderen an den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie am Niedersächsischen Bodenschutzgesetz (NBodSchG). Ziel der Bodenschutzgesetz-gebung ist die nachhaltige Sicherung und ggf. Wiederherstellung der Bodenfunktionen.

Auch durch Altlasten können schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Dementsprechend ist es erforderlich die Böden von diesen potenziellen Gefahren zu befreien.

Der Weg bis zu einer vollständigen Altlastensanierung ist jedoch weit und umfangreich. Er gliedert sich in 9 Arbeitsschritte bzw. Phasen, die wie folgt durchzuführen sind:


Phase 1: Erfassung der Altlasten

Phase 2: Historische Recherche

Phase 3: Orientierende Untersuchung

Phase 4: Detailuntersuchung

Phase 5: Sanierungsplan

Phase 6: Sanierung



Projekt „Altablagerung Husum“

Am 29.02.2012 wurde eine Pressemitteilung vom Landkreis Friesland an die örtliche Presse mit der Überschrift „Landkreis erweitert Altlastenkataster" herausgegeben. In dieser wurden die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe gebeten, ihnen bekannte Altlastenstandorte der unteren Bodenschutzbehörde zu melden. Durch diesen Aufruf, dem 60 Personen folgten, konnten ca. 40 neue Altstandorte und eine neue Altablagerung bestimmt werden, die von der Behörde nicht erfasst waren.

Bei der genannten Altablagerung, die sich im Großraum Jever befindet, handelt es sich um die Altablagerung Husum mit der Anlagennummer 455.007.406.

Da der Landkreis bei hinreichendem Verdacht auf eine Altlast verpflichtet ist eine Gefährdungsabschätzung durchzuführen, wurde die Altablagerung zunächst erfasst und in das Altlastenkataster eingepflegt (Phase 1). Anschließend wurde die Durchführung einer historischen Recherche, in Auftrag gegeben.


Ergebnisse der historische Recherche (Phase 2)

Die Altablagerung Husum befindet sich an der Husumer Straße in Cleverns. Angrenzend an das Untersuchungsgebiet befand sich dort im Zeitraum von 1853 bis 1913 eine Dampfziegelei, deren langjährige Betreiber die Firma Ruthe & Koch (1899 bis 1913) war. Für den Ziegeleibetrieb wurde der Lauenburger Ton im unmittelbaren Umfeld der Ziegelei abgebaut, wodurch Lehmkuhlen mit unterschiedlichen Ausdehnungen am Husumer Feld entstanden sind.

Die Auswertung des historischen Kartenmaterials lässt vermuten, dass einige der ehemaligen Lehmkuhlen im Zeitraum von 1936 bis 1945 verfüllt wurden. Dies konnte durch Zeitzeugenaussagen ebenfalls bestätigt werden.

Auch im Untersuchungsgebiet gab es Lehmkuhlen die verfüllt wurden sowie zwei Teiche mit Teilverfüllung.

Welche Verfüllmaterialien dafür verwendet wurden ist nicht eindeutig bekannt. Zeitzeugenaussagen belegen, dass vermutlich auch Hausmüllabfälle aus der Fliegerhorstsiedelung Upjever eingebracht wurden. Die Ablagerung von Gebinden und Gewerbeabfällen sowie Munitionsrückständen und Ölschmierung vom Fliegerhorst Upjever wurde jedoch nicht betätigt.


Schadstoffpotenzial im Hausmüll

Die typische Zusammensetzung des Hausmüll im Verfüllungszeitraum von 1936 bis 1945 bestand vorwiegend aus Fegedreck, Hausbrandrückständen und organischem Müll. Das darin zu erwartende Schadstoffpotenzial besteht aus: Schwer- Halbmetallen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Aufgrund der bakteriellen Verrottung kann Ammonium, das in Nitrit und Nitrat umgewandelt wird, entstehen sowie Bor verfügbar gemacht werden. Bei einem hohen Anteil an organischen Reststoffen können Faulgase entstehen. Von diesen Faulgasen geht allerdings keine Gefahr aus. Da der Müll laut Zeitzeugenaussage von der Fliegerhorstsiedelung Upjever stammt, ist nicht gänzlich auszuschließen, dass auch geringfügige Rückstände aus der Flugzeugwartung, wie alte Öllappen oder Kleingebindereste, abgelagert wurden. Somit sind dem Schadstoffspektrum Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX) hinzuzufügen. Das Schadstoffpotenzial der Abfälle im Deponiekörper ist nur angenommen und muss nicht die Wirklichkeit widerspiegeln.

Aufgrund der Ergebnisse der historischen Recherche und den aufgezeigten Schadstoffpotenzialen wird empfohlen weitere Untersuchungen bei der Altablagerung Husum durchzuführen.


Ausblick

Nachdem die Phasen 1 und 2 abgeschlossen sind, erfolgt im nächsten Schritt die orientierende Untersuchung (Phase 3) der Altablagerung Husum.

Im Kreisgebiet befinden sich jedoch derzeit über 200 erfasste Altlasten. Von den erfassten Altlasten handelt es sich in 94 Fällen um Altablagerungen. Vergleicht man das Gefährdungspotenzial der Altablagerungen untereinander, kommt man zu dem Ergebnis, dass die beschriebene Altablagerung Husum erst an 77. Stelle der Prioritätenliste steht.

Erforderlich ist zukünftig eine Überwachung.








Begriffsbestimmungen

1.Altlasten ist der Überbegriff für Altablagerungen², Altstandorte³ und sonstige
kontaminierte Flächen.

2.Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, z.B. Mülldeponien,
ehemalige Kippen von Gewerbebetrieben etc. sowie sonstige Grundstücke, auf denen
Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.

3.Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Betriebe oder Anlagen und Grundstücke,
auf denen mit umweltgefährlichen Stoffen umgegangen worden ist, z. B. Gaswerke,
Tankstellen, Reinigungsbetriebe, Bahnanlagen oder andere Gewerbebetriebe etc.
Keine Altstandorte sind Standorte, auf denen noch immer mit umweltgefährlichen
Stoffen umgegangen wird.

4.Kontaminierte Flächen sind Grundstücke mit Bodenverunreinigungen, die auf
anderem Wege, z.B. durch das Löschen mit umweltgefährdenden Löschschäumen,
Havarien mit Kraftstoffen oder durch Unfälle entstanden sind.

5.Lauenburger Ton ist ein feinkörniges Beckensediment.


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

Der Kreisausschuss wird ebenfalls um Kenntnisnahme gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss