Begründung:
Das Haushaltsjahr 2009 ist das erste nach
den Grundsätzen der doppelten kaufmänni-schen Buchführung aufgestellte und
abgeschlossene Haushaltsjahr. Der Jahresabschluss kann erst jetzt, nach
Aufstellung durch die Kämmerei und Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt,
vorgelegt werden. Die Verzögerungen haben sich ergeben durch das Zuwarten auf
die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz, einführungsbedingte Softwareprobleme,
unerwartete Probleme bei der Abrechnung von Auszahlungen auf die Anlagenbuchhaltung,
Krankheits- Urlaubs- und Abwesenheitszeiten in der Finanzwirtschaft und
prüfungsbegleitende Ergänzungs- und Korrekturarbeiten. Der für den doppischen
Jahresabschluss aufzuwendende erhebliche Zeitaufwand wurde unterschätzt.
Rechtslage:
Nach Aufstellung stellt der Landrat die
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest. Anschließend prüft
das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Seine Bemerkungen, die
sich aus der Prüftätigkeit ergeben, fasst das Rechnungsprüfungsamt in einem
Schlussbericht zusammen (§ 156 Abs. 3 NKomVG). Der Landrat legt ihn dem
Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer
eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG). Der Kreistag beschließt über den Abschluss
und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind der
Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der
Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses am
17.09.2013 abschließend festgestellt. Der Schlussbericht des
Rechungsprüfungsamtes wird derzeit erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat den
Prozess der Aufstellung des Jahresabschlusses jedoch intensiv begleitet und
Prüfungsfeststellungen vorab mit der Finanzwirtschaft besprochen. Nach Aussage
des Rechnungsprüfungsamtes wird der Bericht keine Feststellungen enthalten, die
der Erteilung der Entlastung entgegenstehen. Schlussbericht und Stellungnahme
der Verwaltung werden zur Kreistagssitzung am 16. Dezember vorliegen. Dann ist
über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu
beschließen.
Hier wird
zunächst das Jahresergebnis zur Kenntnis gegeben:
Das
Haushaltsjahr 2009 schließt mit folgenden Überschüssen ab:
ordentliches Ergebnis: 4.397.971,60 Euro
außerordentliches
Ergebnis: 71.465,01
Euro
Jahresergebnis: 4.469.436,61
Euro
Der Überschuss ist nach Artikel 6 des
NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu
verrechnen.
Die Höhe des Überschusses von ca. 4,5 Mio. Euro ist
ein einmaliger Effekt, der zu erläutern ist:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Haushaltsplans 2009 befand sich die Änderung des Niedersächsischen
Finanzverteilungsgesetzes in der Beratung. Geändert werden sollte die bisherige
Aufteilung der Schlüsselmassen des Finanzausgleichs in Beträge für den
Ergebnis- (bisheriger Verwaltungs-) und den Finanz- (bisheriger Vermögens-)
Haushalt. Bislang waren 12,6% der Schlüsselzuweisungen als Finanzzuweisungen
für Investitionen zu buchen. Da das Änderungsgesetz noch nicht vorlag, wurde
bei der Planaufstellung 2009 auch so – wie bisher – verfahren. Ein Betrag von
2.245.900 Euro wurde als Einzahlungsansatz im investiven Teil des
Finanzhaushalts geplant. Das geänderte Finanzverteilungsgesetz sieht eine
Finanzzuweisung für Investitionen nicht mehr vor; der Gesamtbetrag ist im
Ergebnishaushalt zu buchen. Liquiditäts-Überschüsse aus laufender
Verwaltungstätigkeit sind für Auszahlungen für Investitionen zu verwenden. Durch
die vollständige Verbuchung der Finanzzuweisungen im Ergebnishaushalt muss
dieser zwangsläufig ein entsprechend verbessertes ordentliches Ergebnis
ausweisen. Daher ist folgender Vergleich „Ergebnishaushalt ohne
Investitionszuweisung“ mit „Ergebnishaushalt mit Gesamtbetrag
Finanzzuweisungen“ anzustellen:
2009 Ergebnisplan ordentliches
Ergebnis: 843.100,00
Euro
zzgl. im EHH gebuchte
Finanzzuweisungen (Planzahl): 2.245.900,00
Euro
„Neues“ ordentliches Ergebnis: 3.089.000,00
Euro
Jahresergebnis 2009: 4.397.971,60
Euro
„Tatsächliche“ Verbesserung: 1.308.971,60
Euro
Der Finanzhaushalt, in dem die Investitionen
abgewickelt werden, stand wegen des Konjunkturpakets II ganz im Zeichen der
Investitionen in die kreiseigenen Schulen. Hier sind zahlreiche Maßnahmen
begonnen worden, die jedoch – auch bedingt durch die Zusatzarbeit, die in die
Maßnahmen des Konjunkturpakets fließen musste – nicht immer planmäßig zügig
fortgeführt werden konnten. Aus diesem Grund entstanden zahlreiche Abweichungen
zwischen Plan und tatsächlichen Zahlungen, und viele Ermächtigungen konnten
nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden, weshalb sie in beträchtlicher Höhe in
das nächste Haushaltsjahr übertragen werden müssen (siehe „Vorbelastungen
künftiger Haushaltsjahre“ unter der Bilanz). Der Finanzmittelbestand hat sich
gegenüber der Eröffnungsbilanz (ca. 8,2 Mio. Euro) nur unwesentlich vermindert
(ca. 8,0 Mio. Euro).
Die Bilanzsumme ist um 5.812.935,57 Euro
gewachsen. Es gab folgende Vermögenszuwächse im Anlagevermögen:
Immaterielles Vermögen: 464.010,80
Euro
Bebaute Grundstücke (hier vor allem:
Schulen): 1.961.239,83
Euro
Infrastrukturvermögen: 327.091,19
Euro
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 575.707,86
Euro
Anlagen im Bau: 628.066,86
Euro
Der Zuwachs auf
der Passivseite ist in Höhe von 4.469.436,61 Euro auf den Jahresüberschuss
zurückzuführen; die langfristigen Geldschulden sind um 1.044.566,79 Euro auf
59.851.269,92 Euro gesunken, die kurzfristigen (Liquiditätskredite) um 2,0 Mio.
Euro auf 12.000.000 Euro (Stand jeweils
31.12.2009).
Es wird um
Kenntnisnahme gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2009 des Landkreises
Friesland wird zur Kenntnis genommen; der Beschluss über den Jahresabschluss
und die Entlastung des Landrates wird in der Kreistagssitzung am 16. Dezember
2013 gefasst.
Anlagen:
-
Ergebnisrechnung
-
Finanzrechnung
-
Bilanz
-
Bilanz / Gewinn-
und Verlustrechnung – alle Konten