Betreff
Jahresabschlüsse, hier: Jahresabschluss 2009 des Landkreises Friesland
Vorlage
0357/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Haushaltsjahr 2009 ist das erste nach den Grundsätzen der doppelten kaufmänni-schen Buchführung aufgestellte und abgeschlossene Haushaltsjahr. Der Jahresabschluss kann erst jetzt, nach Aufstellung durch die Kämmerei und Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, vorgelegt werden. Die Verzögerungen haben sich ergeben durch das Zuwarten auf die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz, einführungsbedingte Softwareprobleme, unerwartete Probleme bei der Abrechnung von Auszahlungen auf die Anlagenbuchhaltung, Krankheits- Urlaubs- und Abwesenheitszeiten in der Finanzwirtschaft und prüfungsbegleitende Ergänzungs- und Korrekturarbeiten. Der für den doppischen Jahresabschluss aufzuwendende erhebliche Zeitaufwand wurde unterschätzt.

 

Rechtslage:

Nach Aufstellung stellt der Landrat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest. Anschließend prüft das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, fasst das Rechnungsprüfungsamt in einem Schlussbericht zusammen (§ 156 Abs. 3 NKomVG). Der Landrat legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).  Der Kreistag beschließt über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

Sachverhalt:

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses am 17.09.2013 abschließend festgestellt. Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes wird derzeit erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Prozess der Aufstellung des Jahresabschlusses jedoch intensiv begleitet und Prüfungsfeststellungen vorab mit der Finanzwirtschaft besprochen. Nach Aussage des Rechnungsprüfungsamtes wird der Bericht keine Feststellungen enthalten, die der Erteilung der Entlastung entgegenstehen. Schlussbericht und Stellungnahme der Verwaltung werden zur Kreistagssitzung am 16. Dezember vorliegen. Dann ist über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.

Hier wird zunächst das Jahresergebnis zur Kenntnis gegeben:

Das Haushaltsjahr 2009 schließt mit folgenden Überschüssen ab:

ordentliches Ergebnis:                                4.397.971,60 Euro

außerordentliches Ergebnis:                           71.465,01 Euro

Jahresergebnis:                                           4.469.436,61 Euro

 

Der Überschuss ist nach Artikel 6 des NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu verrechnen.

 

Die Höhe des Überschusses von ca. 4,5 Mio. Euro ist ein einmaliger Effekt, der zu erläutern ist:

 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2009 befand sich die Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes in der Beratung. Geändert werden sollte die bisherige Aufteilung der Schlüsselmassen des Finanzausgleichs in Beträge für den Ergebnis- (bisheriger Verwaltungs-) und den Finanz- (bisheriger Vermögens-) Haushalt. Bislang waren 12,6% der Schlüsselzuweisungen als Finanzzuweisungen für Investitionen zu buchen. Da das Änderungsgesetz noch nicht vorlag, wurde bei der Planaufstellung 2009 auch so – wie bisher – verfahren. Ein Betrag von 2.245.900 Euro wurde als Einzahlungsansatz im investiven Teil des Finanzhaushalts geplant. Das geänderte Finanzverteilungsgesetz sieht eine Finanzzuweisung für Investitionen nicht mehr vor; der Gesamtbetrag ist im Ergebnishaushalt zu buchen. Liquiditäts-Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit sind für Auszahlungen für Investitionen zu verwenden. Durch die vollständige Verbuchung der Finanzzuweisungen im Ergebnishaushalt muss dieser zwangsläufig ein entsprechend verbessertes ordentliches Ergebnis ausweisen. Daher ist folgender Vergleich „Ergebnishaushalt ohne Investitionszuweisung“ mit „Ergebnishaushalt mit Gesamtbetrag Finanzzuweisungen“ anzustellen:

 

                2009 Ergebnisplan ordentliches Ergebnis:                                   843.100,00 Euro

                zzgl. im EHH gebuchte Finanzzuweisungen (Planzahl):            2.245.900,00 Euro

                „Neues“ ordentliches Ergebnis:                                                   3.089.000,00 Euro

                Jahresergebnis 2009:                                                                  4.397.971,60 Euro

 

                „Tatsächliche“ Verbesserung:                                                      1.308.971,60 Euro

 

Der Finanzhaushalt, in dem die Investitionen abgewickelt werden, stand wegen des Konjunkturpakets II ganz im Zeichen der Investitionen in die kreiseigenen Schulen. Hier sind zahlreiche Maßnahmen begonnen worden, die jedoch – auch bedingt durch die Zusatzarbeit, die in die Maßnahmen des Konjunkturpakets fließen musste – nicht immer planmäßig zügig fortgeführt werden konnten. Aus diesem Grund entstanden zahlreiche Abweichungen zwischen Plan und tatsächlichen Zahlungen, und viele Ermächtigungen konnten nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden, weshalb sie in beträchtlicher Höhe in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden müssen (siehe „Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre“ unter der Bilanz). Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der Eröffnungsbilanz (ca. 8,2 Mio. Euro) nur unwesentlich vermindert (ca. 8,0 Mio. Euro).

 

Die Bilanzsumme ist um 5.812.935,57 Euro gewachsen. Es gab folgende Vermögenszuwächse im Anlagevermögen:

     

 

      Immaterielles Vermögen:                                                            464.010,80 Euro

      Bebaute Grundstücke (hier vor allem: Schulen):                   1.961.239,83 Euro

      Infrastrukturvermögen:                                                                 327.091,19 Euro

      Betriebs- und Geschäftsausstattung:                                         575.707,86 Euro

      Anlagen im Bau:                                                                           628.066,86 Euro

                                                                                                                                         

Der Zuwachs auf der Passivseite ist in Höhe von 4.469.436,61 Euro auf den Jahresüberschuss zurückzuführen; die langfristigen Geldschulden sind um 1.044.566,79 Euro auf 59.851.269,92 Euro gesunken, die kurzfristigen (Liquiditätskredite) um 2,0 Mio. Euro auf 12.000.000 Euro  (Stand jeweils 31.12.2009).

 

Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss 2009 des Landkreises Friesland wird zur Kenntnis genommen; der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates wird in der Kreistagssitzung am 16. Dezember 2013 gefasst.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja        Nein      - entf. -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                 objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:    Ja, mit          Nein

im    Ergebnishaushalt     Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden              ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer:                 Zustimmung         Ablehnung         Enthaltung        Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:             ja          Textfeld: X   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

 

 MEZ     Nr.

HSP     Nr.

 

             Textfeld: gez. Reent Janßen

Sachbearbeiter/in                  Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

             Textfeld: gez. Sven Ambrosy

  Abteilungsleiter/in               Kämmerei                              Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss

 


Anlagen:

-        Ergebnisrechnung

-        Finanzrechnung

-        Bilanz

-        Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung – alle Konten