Begründung:
Zum 01.01.2014 wird das Dienstleistungszentrum Varel (DLZ) eröffnet. Damit wird nicht nur die Bürgernähe erhöht, sondern auch die weitere Sozialraumorientierung der Bezirkssozialarbeit ermöglicht. Außerdem besteht durch die Zusammenlegung der beiden Fachbereiche „Schule“ und „Jugend“ zum 01.12.2012 das Erfordernis, die einzelnen Hauptsachgebiete im Fachbereich „Jugend, Familie, Schule und Kultur“ zu überprüfen und einzelne Aufgabenbereiche neu zu ordnen. Innerhalb der Neuorganisation des Hauptsachgebietes III ist die Kompetenz und das außerordentliche Engagement der Mitarbeiter/innen des Fachbereiches genutzt worden. Die einzelnen Sachgebiete haben Delegierte bestimmt, die eine Arbeitsgemeinschaft gebildet haben. Diese AG hat sich über einen Zeitraum von 5 Monaten regelmäßig getroffen. In vierzehntägigen Treffen ist die Organisation der Bezirkssozialarbeit in ein Nord- und Südteam inhaltlich ausgestaltet worden.
Vor diesem Hintergrund erfolgt mit Eröffnungsdatum des DLZ eine Neuorganisation der Bezirkssozialarbeit, die im folgenden dargestellt wird:
1. Organisation der Bezirkssozialarbeit in ein Nord- und Südteam
Die Bezirkssozialarbeit wird zukünftig durch zwei Regionalteams geleistet.
Unter Beachtung der Fallzahlen im Leistungsbereich, in der formlosen Betreuung, der Einwohnerzahl in den einzelnen Städten und Gemeinden sowie dem Kinder- und Jugendquotienten werden die zur Verfügung stehenden Stellenanteile in der Bezirkssozialarbeit in einem Verhältnis von ca. 45% (Nordkreis) zu 55% (Südkreis) aufgeteilt.
Mit der Eröffnung des DLZ wird außerdem eine Rücknahme der bisherigen Spezialdienste Trennungs- und Scheidungsberatung (1,0 Stellen), des Heimsachgebietes (2,77 Stellen) und des Krisendienstes (1,5 Stellen) erfolgen. Diese zentralen Aufgaben werden in die Gesamtzuständigkeit der Bezirkssozialarbeit zurückgeführt. Mit dieser Lösung wird das grundsätzliche Gebot der Kontinuität des/ der Beraterin erfüllt, Fallab- und -übergaben werden weitestgehend vermieden und es besteht eine nach außen transparente Fallführung. In Abwesenheitszeiten kann auf eine klare Vertretungsregelung zugegriffen werden. Ist jedoch ein Wechsel der Fallverantwortung aus Sachgründen erforderlich, kann dieses innerhalb des Regionalteams organisiert werden.
Im Ergebnis stehen für den ASD 12,27 Stellen zur Verfügung. Davon werden 5,77 Stellen dem Bezirk Nord und 6,5 Stellen dem Bezirk Süd zugeordnet. Zur umfassenden Qualifikation aller Mitarbeiter/innen der Bezirkssozialarbeit wird in 2013 eine interne Fortbildungsveranstaltung zum Themenbereich Garantenstellung / Kinderschutz angeboten.
Für den Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung ist in den Fällen hochstrittiger Elternteile grundsätzlich eine Coberatung vorgesehen. Bei hochstrittigen Elternteilen soll zukünftig durch die neue Schwerpunktsetzung der Arbeit der Erziehungsberatungsstelle eine Überleitung und verstärkte Kooperation möglich sein.
Die Schnittstelle zum Bereich der Frühen Hilfen (z.B. Tagespflege aus pädagogischen Gründen, Familienhebamme, formlose sozialpäd. Begleitung überlasteter Eltern) des Fachbereiches wird zwischen der Bezirkssozialarbeit und dem zuständigen Hauptsachgebiet IV klar definiert. Die Bezirkssozialarbeiter/innen sollen die Familien- und Kinderservicebüros in den einzelnen Städten und Gemeinden für niedrigschwellige Beratungsgespräche und offene Sprechstunden (nach Bedarf) nutzen.
Der Aufbau des Hauptsachgebietes III ab dem 01.01.2014 kann der Anlage entnommen werden.
2. Umbau des Kompetenzteams Jugendpflege
Das Kompetenzteam Jugendpflege besteht aktuell aus neun Mitarbeiter/innen des Fachbereiches. U.a. werden folgende Aufgaben durch dieses Team wahrgenommen:
Politische Vertretung im Jugendhilfeausschuss
Ansprechpartner Jugendpflege/ Jugendschutz/ Koordinierung der eingehenden Anfragen
Konzepteinbindung in „Hand in Hand“
Öffentlichkeitsarbeit
Juleica-Card
Organisation und Abwicklung der Jugendleiter-Fortbildungen (VHS)
Zuschussgewährung an Gemeinden und Jugendpflege
Organisation und Durchführung Fortbildungsangebote
Beschwerdemanagement
Teilnahme an Zusammenkünften von Kreis- und Gemeindejugendring
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Eigene Angebote der Kreisjugendpflege (Freizeiten)
Koordinierung Kinderschutz Jugendpflege/Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Schulsozialarbeit
Das Kompetenzteam Jugendpflege trifft sich einmal monatlich zu einer Besprechung. Zwar besteht eine grundsätzliche Aufgabenzuordnung, jedoch ist bei neu hinzukommenden Anforderungen ein intensiver Austausch und die direkte Zuweisung zur Aufgabenerledigung erforderlich. Besonderes Hemmnis der derzeitigen Struktur ist die Tatsache, dass für den/die Bürger/in und Kooperationspartnern/innen nicht transparent ist, wer innerhalb des Fachbereiches als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht. Durch die Teilung in zwei Regionalteams ist eine Fortsetzung des aktuellen Modells „Kompetenzteam“ nicht möglich. Daher soll mit Eröffnung des DLZ Varel und der Neuorganisation der Bezirkssozialarbeit auch die Aufgabe der Kreisjugendpflege neu organisiert werden. Das Kompetenzteam wird ab dem 01.01.2014 aus drei Mitarbeiterinnen des Fachbereichs gebildet und die wesentlichen Aufgabenbereiche wie folgt abdecken:
Mitarbeiterin 1 |
Mitarbeiterin 2 |
Mitarbeiterin 3 |
Politische Vertretung in öffentlichen Gremien |
Juleica-Card |
Organisation der Testkäufe und Jugendschutzkontrollen |
Ansprechpartnerin für die JugendpflegerInnen |
Zuschussgewährung an kreisangehörige Städte u. Gemeinden |
gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz |
Organisation u. Abwicklung der Fortbildungsangebote für die JugendpflegerInnen |
Beschwerdemanagement für Kinder u. Jugendliche |
OWiG-Verfahren |
bestellte Kreisjugendpflegerin |
Konzepteinbindung |
Buchungen |
Koordinierung der eingehenden Anfragen |
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz |
Verwaltungsaufgaben |
Teilnahme am Kreis- und Gemeindejugendring |
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gesetzlicher u. erzieherischer Kinder- und Jugendschutz |
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Durch diese Umorganisation ist gewährleistet, dass bei verbesserter Aufgabenerfüllung den Kooperationspartner/innen und der Öffentlichkeit zentrale Ansprechpartner/innen benannt werden können.
3. Neuzuordnung der Jugendgerichtshilfe / Neuen Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Die Jugendgerichtshilfe bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Aspekte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung (§ 38 JGG, § 52 SGB VIII). In diesem Zusammenhang gilt es, einen Maßnahmevorschlag zu entwickeln, der erzieherischen Charakter hat und als geeignete Reaktion zur Vermeidung weiterer Straffälligkeit gilt. Im Rahmen der Ambulanten Maßnahmen findet die erzieherische Einflussnahme auf den straffälligen Jugendlichen /Heranwachsenden statt. Eine enge Zusammenarbeit mit der Bezirkssozialarbeit ist selbstverständlich. Je nach individuellem erzieherischen Bedarf des straffälligen jungen Menschen ist eine Zusammenarbeit bis zur Umsetzung der stationären Jugendhilfe erforderlich. Inhaltlich hat das Aufgabenfeld der Jugendgerichtshilfe den größten Bezug zur Bezirkssozialarbeit, so dass die organisatorische Zuordnung dieses Sachgebietes zum Hauptsachgebiet III erfolgen soll.
4. Eröffnung der Großtagespflegestelle Varel
Mit Bezug des DLZ wird gleichzeitig die Großtagespflegestelle Varel eröffnet. Sie findet sich im DLZ und soll vorrangig für die Kinderbetreuung der dort tätigen Mitarbeiter/innen zur Verfügung stehen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Freie Kapazitäten werden bekannt gegeben und eine Belegung von Kinder, deren Eltern nicht innerhalb der Kreisverwaltung beschäftigt sind, ist grundsätzlich möglich.
Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Anlagen:
Aufbau des Hauptsachgebietes III ab dem 01.01.2014