Begründung:

Zu 1.

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 24.09.2013 wurde die aktualisierte Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland, die unter anderem die Errichtung einer IGS im Südkreis zum Inhalt hat, vorgestellt, siehe Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013.


Die Ausführungen und das Schulentwicklungskonzept wurden beratend zur Kenntnis genommen.


Man bat unter anderem darum, dass die sich in den Anlagen zu der o. a. Vorlage genannten Schülerzahlen für das laufende Schuljahr 2013/2014 aktualisiert werden.


Die in den Anlagen zu den o. a. Vorlage genannten Schülerzahlen im Schuljahr 2013/2014 beruhten auf Prognosen, die konkreten Anmeldezahlen konnten bei Erstellung der Unterlagen Mitte 2013 noch nicht genannt werden, da sie noch nicht abschließend dem Träger der Schulentwicklungsplanung vorlagen.


Die konkreten Schülerzahlen für das laufende Schuljahr 2013/2014 liegen nunmehr vor, sie wurden entsprechend in die Listen eingepflegt.


Diesbezüglich ist auf anliegende Anlagen wie folgt hinzuweisen:


  • Anlage 1 (Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen im Südkreis mit einer 4-zügigen IGS in Zetel), siehe diesbezüglich die Anlage 2 zu der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013


  • Anlage 2 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen im Südkreis unter Berücksichtigung der Übergangsquoten der Anlage 1), siehe hierzu Anlage 4 der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013


  • Anlage 3 (Prognose zu den Übergängen von Grundschulen zu den weiterführenden Schulen im Südkreis mit einer 4-zügigen IGS in Varel), siehe hierzu Anlage 5 zu der o.a. Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013


  • Anlage 4 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen im Südkreis unter Berücksichtigung der Übergangsprognosen der Anlage 3), siehe hierzu Anlage 7 zu der o.a. Vorlage Nr. 0355/2013


  • Anlage 5 (Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen in den Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens und Sande bei Errichtung einer 4-zügigen IGS im Südkreis und Beibehaltung einer 6-zügigen IGS in Schortens), siehe hierzu Anlage 8 zu der Vorlage Nr. 0355/2013


  • Anlage 6 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen in den Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens und Sande bei Errichtung einer 4-zügigen IGS im Südkreis und Beibehaltung einer 6-zügigen IGS in Schortens), siehe hierzu

    Anlage 9 zu der Vorlage Nr. 0355/2013




  • Anlage 7 (Auswirkungen auf die Oberschulen in Hohenkirchen, Jever und Sande bei Errichtung einer 4-zügigen IGS im Südkreis und einer 5-zügigen IGS in Schortens), siehe hierzu Anlage 10 zu der Vorlage Nr. 0355/2013


Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass bei Errichtung einer IGS in Zetel der Schülerzahlenrückgang bei der Oberschule Obenstrohe bei weitem nicht so stark ist wie bei der Errichtung einer IGS in Varel.


Da bei einer Errichtung einer IGS in Zetel die Oberschulen „Arngaster Straße“ und „Obenstrohe“, bedingt durch die kurzen Entfernungen, gut miteinander kooperieren können, wird weiterhin vorgeschlagen, dass die 4-zügige IGS in Zetel errichtet wird.


In der Anlage 8 sind in komprimierter Form die Vorteile und Nachteile einer Errichtung einer IGS in Zetel bzw. in Varel aufgelistet.


Zu 2.
Die Anfrage der Kreistagsabgeordneten Ralle, Recksiedler und Busch vom 24.09.2013 liegt als Anlage 9 an.

Bezüglich der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass bei den Prognosen in der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 „überzählige“ Schülerinnen/Schüler bei einer IGS in Varel bzw. bei einer IGS in Zetel nicht vergessen wurden, siehe diesbezüglich die Anlagen 4 (IGS Zetel) und Anlage 7 (IGS Varel) vom 28.08.2013.


Diese Schülerzahlen wurden lediglich nicht auf andere weiterführende Schulen verteilt.


In der Ergänzung zu diesen Anlagen sind nachstehend die Anlagen genannt, denen entnommen werden kann, wie sich voraussichtlich die „überzähligen“ Schülerinnen/Schüler bei den übrigen weiterführenden Schulen im Südkreis wiederfinden werden:


Anlage 10 (IGS, 4-Züge, ohne Oberstufe in Varel mit Auswirkungen auf die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel und auf die Oberschule in Obenstrohe)


Anlage 11 (IGS, 4-Züge, ohne Oberstufe in Zetel mit Auswirkungen auf die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel und auf die Oberschule in Obenstrohe.


Den Prognosen in den Anlagen 9 und 10 zu den Schülerzahlenentwicklungen bei der Oberschule Obenstrohe kann entnommen werden, dass bei einer Verteilung der „überzähligen“ Schülerinnen und Schüler die Oberschule Obenstrohe gestärkt wird.


Nach den vorliegenden Prognosen dürfte die Oberschule Obenstrohe bei Errichtung einer 4-zügigen IGS in Zetel jedoch mehr gestärkt werden als bei der Errichtung einer 4-zügigen IGS in Varel.


Aus diesem Grunde wird weiterhin empfohlen, die 4-zügige IGS in Zetel zu errichten.


Bei der Verteilung der „überzähligen“ Schülerinnen und Schüler wurde unterstellt, dass stets ein Losverfahren nach § 59 a des Niedersächsischen Schulgesetzes durchzuführen ist, da bei den angenommenen Prognosen die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt.

Wie der Begriff „Los“ schon besagt, ist hier eine Prognose schlechterdings nicht möglich, siehe auch Erfahrungen bei der IGS Friesland, man kann hier in der Tat nur spekulieren.

Jedes Jahr kann sich eine andere Verteilung ergeben, die zur Konsequenz haben kann, dass in einem Jahr beispielsweise verstärkt Schülerinnen und Schüler aus Varel abgelehnt werden, im nächsten Jahr ereilt dieses Schicksal dann möglicherweise die Schülerinnen/Schüler aus Zetel oder Bockhorn.


Die abgelehnten Schülerinnen/Schüler sind somit auf andere Schulen zu verteilen. Hierbei wurde angenommen, dass alle Schülerinnen/Schüler mit einer gymnasialen Empfehlung an der IGS aufgenommen werden, so dass die abgelehnten Schülerinnen und Schüler auf Hauptschulen/ Realschulen/ Oberschulen/ kooperative Gesamtschulen zu verteilen sind.


Bei der Annahme einer IGS in Varel werden die abgelehnten Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zu je einem Drittel bei den Oberschulen in Obenstrohe und Bockhorn so wie bei der HS/RS Zetel bedacht, ferner zu einem gewissen Anteil auch bei der KGS Rastede, siehe diesbezüglich auch die Ausführungen in der o. a. Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013.


Bei der Annahme einer IGS in Zetel werden die abgelehnten Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zu je einem Drittel bei den Oberschulen in Bockhorn, Varel/Arngaster Straße und Obenstrohe berücksichtigt.


Es ist ferner zu beachten, dass bei den Prognosen nicht regelmäßig eine hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern abgelehnt wird.


Nach den Prognosen, die auch die Erfahrung aus Jever, Schortens und Sande zum Inhalt haben, werden bei einer IGS in Varel in dem Zeitraum von 2014/2015 bis 2021/2022 durchschnittlich 45, bei einer IGS in Zetel durchschnittlich 21 Schülerinnen und Schüler abgelehnt. Diese Durchschnittswerte relativieren die Besonderheit der Verteilung der abgelehnten Schülerinnen und Schüler.



Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die qualifizierte Elternabfrage (Erfassungsbogen sowie Informationen zu der Elternabfrage, die im Mai 2013 durchgeführt wurde, siehe Vorlage Nr. 0310/2013 vom 06.06.2013) mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde Osnabrück abgestimmt wurde. Diese Elternabfrage einschließlich der Informationen ist grundsätzlich identisch mit der Elternabfrage bei der Errichtung einer IGS im Landkreis Friesland im Jahre 2008.


Der aktuellen Elternabfrage aus dem Jahr 2013 ist konkret unter Ziffer 1b zu entnehmen, dass grundsätzlich in den Gesamtschulen die Jahrgänge 5 – 10 im Sekundarbereich I unterrichtet werden.


Ferner wurde darauf hingewiesen, dass Gesamtschulen auch ohne gymnasiale Oberstufen geführt werden können.



Die Eltern wurden somit umfassend durch den Elterninformationsbogen und durch „Eltern-Info-Abende“ vor Ort in Zetel, Bockhorn und Varel informiert, auch über die Tatsache, dass nicht jede Gesamtschule eine Oberstufe führt. Aus diesem Grunde ist aus der Sicht der Verwaltung eine erneute Elternbefragung nicht notwendig.


Die Niedersächsische Landesschulbehörde teilte mit, dass sie schriftlich zu den in der Anfrage vom 08.10.2013 aufgeworfenen Fragen Stellung beziehen wird. Sollte diese Stellungnahme vor dem 04.11.2013 vorliegen, wird sie unverzüglich zur Kenntnisnahme nachgesandt bzw. als Tischvorlage den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.


Zu 3.

Die Anfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Chmielewski vom 07.10.2013 liegt als Anlage 12 an.


Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:


1)

Vorangestellt ist darauf hinzuweisen, dass in der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 (TOP: Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland; hier: unter anderem Errichtung einer IGS im Südkreis) unter I (Allgemeines) aufgeführt ist, dass unter Berücksichtigung der Prognosen der Verwaltung ein höheres Elterninteresse an einer IGS in Zetel und Varel bestehen könnte als die in 05/13 vorgenommene Befragung ergab.


Diese Prognosen berücksichtigen nicht nur das Ergebnis der qualifizierten Elternbefragung, sondern nehmen ergänzend zwecks Planungssicherheit auch die Erfahrungen bezüglich der IGS Friesland seit 2009 aus den Städten Jever/Schortens und der Gemeinde Sande auf. Die Schulentwicklungsplanung orientiert sich an dem Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage sowie zur besseren Planungssicherheit an den Erfahrungen bei der IGS Friesland in Schortens.


Der Elternwille liegt einmal anhand der qualifizierten Elternabfrage in absoluten Zahlen vor. Hierzu wird auf die Vorlage Nr. 0310/2013 vom 06.06.2013 (TOP: Errichtung einer oder zwei Integrierten Gesamtschulen(n) in der Gemeinde Zetel und/oder in der Stadt Varel; hier: Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage) verwiesen.


Weiterhin sind aus dem Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage die prozentualen Werte ermittelt worden, um eine Übergangsquote für die weiterführende Schulen zu bilden, hierzu wird auf die Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 (TOP: Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland; hier: unter anderem Errichtung einer IGS im Südkreis), Anlage 3 und 6, hingewiesen.


Bezüglich der Verteilung der Schüler auf die IGS Süd ist schwer von einer „Normalverteilung“ auszugehen, da bei mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind ein Losverfahren durchgeführt wird, so dass sich jedes Jahr eine andere Verteilung ergeben kann.


Hierzu wird auf die Ausführungen zu 1.2 verwiesen.


Auch lehrt die Erfahrung an der IGS Friesland in Schortens, dass die Wohnortnähe zur Schule immer noch ein sehr prägendes Kriterium ist, so dass bei einer IGS in Zetel auch mehr Anmeldungen aus Zetel als aus Varel vorliegen dürften, was das Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage auch bestätigt, so dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass bei einer IGS in Zetel mehr Schüler aus Zetel kommen als aus Varel oder Bockhorn. So zumindest ist es an der IGS Friesland in Schortens, wo die meisten Schüler aus Schortens sind.


2)

Bezüglich des Besuchs von Zeteler Schülern der IGS Friesland in Schortens sehen die Zahlen derzeit wie folgt aus:


2013/14: 24 Schüler aus Zetel

2012/13: 14 Schüler aus Zetel

2011/12: 30 Schüler aus Zetel

2010/11: 48 Schüler aus Zetel

2009/10: 25 Schüler aus Zetel

Auch daran lässt sich erkennen, dass dort größere Schwankungen vorliegen.


Wenn von durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schülern ausgegangen wird, die bis jetzt die IGS Friesland in Schortens aus Zetel besuchen und man die durchschnittlich 35 Schülerinnen und Schüler, die die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel besuchen, dazu rechnet, handelt es sich um ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die ggfs. auf andere Schulen ausweichen müssen.


Allerdings ist auch hier anzumerken, dass wahrscheinlich mehr Schülerinnen und Schüler aus Zetel an einer IGS in Zetel zum Zuge kommen, da höhere Anmeldezahlen erwartet werden, so dass nicht so viele Schülerinnen und Schüler auf andere Schulen ausweichen müssen. Dies zeigt sich auch an der IGS Friesland bei Schortenser Schülerinnen und Schülern.


Bezogen auf die Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel besuchen, müssen diese sicherlich nach Varel befördert werden, wenn die Außenstelle aufgelöst wird. Dies ist ab Klasse 10 aber auch schon jetzt der Fall und war früher auch schon ab Klasse 5 der Fall. Sicherlich muss dafür die Schülerbeförderung von Zetel nach Varel optimiert werden.


Eine vergleichbare Konstellation gibt es aber auch bei den Schülerinnen und Schülern aus Sande und Schortens, die das Mariengymnasium in Jever besuchen.


Nach den vorliegenden Prognosen könnten die Kosten der Monatsfahrkarten bei den

Beförderungen zur IGS Süd in Zetel höher sein als die Kosten der Monatsfahrkarten zur IGS Süd mit Standort Varel.


Eine Beförderung der Zeteler und Bockhorner Schüler zur IGS Süd mit Standort Varel könnte wiederum zu Kapazitätsengpässen auf den vorhandenen Linien nach Varel führen. Dadurch sind Verstärker- und Verdichterbusse einzusetzen, die dem Landkreis in Rechnung gestellt werden könnten. Der Einsatz der Verstärkerbusse hängt von den Wohnorten der Schüler ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden, da bei beiden Standorten nach den Prognosen ein Losverfahren erforderlich wäre.



3)

Der Elternwille bildet nur eine vierzügige IGS ab (siehe Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage). Eine höhere Zügigkeit ergibt sich nur aus den Erfahrungswerten bei der IGS Friesland in Schortens.


Auch ist eine IGS ohne Oberstufe nicht halbherzig, da zum einen zum jetzigen Zeitpunkt eine Sekundarstufe II noch nicht genehmigungsfähig wäre und zum anderen durch die Schülerinnen und Schüler der IGS Süd insbesondere die Oberstufe des Lothar-Meyer-Gymnasiums gestärkt werden soll.


Auch kann im Rahmen der Wahlfreiheit die Sekundarstufe II der IGS Friesland Nord in Schortens besucht werden.


Die 10. Jahrgangsstufe einer 4-zügigen IGS (maximal 120 Schülerinnen/Schüler) dürften ca. 50 % der Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten Sekundarabschluss I verlassen, der zu dem Besuch einer gymnasialen Oberstufe berechtigt.


Mithin wären es ca. 60 Schülerinnen und Schüler, die bei der Frage, ob eine Oberstufe für eine IGS genehmigungsfähig ist, zu berücksichtigen wären.


Diese Schülerzahl ist regelmäßig nicht ausreichend, um notwendige Schwerpunkte im sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich zu setzen.


Aus diesem Grunde wurde in der Beschlussvorlage empfohlen, in späteren Jahren nicht eine gymnasiale Oberstufe zu errichten.


In Ergänzung zu den Ausführungen in der o. a. Vorlage Nr. 0355/2013 wird auf die Genehmigungsvoraussetzungen des § 106 Niedersächsisches Schulgesetz hingewiesen.


Der Schulträger hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Niedersächsischen Landesschulbehörde darzulegen, dass einerseits ein ausreichendes Elterninteresse an der Errichtung einer IGS besteht, ferner, dass die Errichtung dieser IGS keine negativen Auswirkungen auf eine Hauptschule, eine Realschule, eine Oberschule und ein Gymnasium erwarten lässt.


Das Ergebnis der qualifizierten Elternabfrage ergab, dass durchschnittlich ca. 120 Schülerinnen und Schüler eine Jahrgangsstufe besuchen würden, dieses bedeutet eine 4-zügige IGS im Sekundarbereich I.


Den Ausführungen zu den o. a. Vorlage kann entnommen werden, dass die Errichtung einer 4-zügigen IGS im Sekundarbereich I sowohl in Zetel als auch in Varel dem Elternwunsch entspricht und keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die weiterführenden Schulstandorte erwarten lässt.


Aus diesem Grunde dürfte eine entsprechende Antragstellung für eine 4-zügige IGS im Sekundarbereich I im Südkreis genehmigungsfähig sein.


Generell ist jedoch anzumerken, dass unter Berücksichtigung des Ergebnisses der qualifizierten Elternabfrage eine 5-zügige IGS im Südkreis wohl nicht genehmigungsfähig sein dürfte, da nicht ein ausreichendes Elterninteresse an der Errichtung einer 5-zügigen IGS besteht.


4)

Weiterhin erleichtert natürlich eine räumliche Nähe Kooperationen. Deswegen wird auch vorgeschlagen, dass die beiden Oberschulen in Varel und Obenstrohe kooperieren sollen.


Kooperationen sind aber auch möglich, wenn sich die kooperierenden Schulen nicht direkt am selben Ort befinden.


Generell gilt, dass entsprechende Kooperationen von den Schulen vor Ort unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen pädagogischen Konzepte bei Wahrung der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln sind. Der Schulträger kann in seiner gesetzlichen Funktion ggf. in Personalunion als Träger der Schülerbeförderung Kooperationen flankierend gestalten.


Kooperationen sind dann anzustreben, wenn insbesondere die zu erwartenden Schülerzahlen an einer Schule nicht mehr die schulgesetzlichen Anforderungen an eine Schule erwarten lassen.


Kooperationen sind zwischen unterschiedlichen Schulformen wie Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien möglich.


Hierzu wird wie folgt auf die gesetzlichen Vorgaben für die einzelnen Schulformen hingewiesen:


  • gemäß §10 a Abs 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes vermittelt die Oberschule ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen im Sekundarbereich I den Erwerb der selben Abschlüsse wie an den in den § 9 (Hauptschule), §10 (Realschule) und §11 (Gymnasium) genannten Schulformen.


  • nach §11 Abs 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes vermittelt das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. Es stärkt selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten.


  • gemäß § 12 Abs 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes vermittelt die Gesamtschule ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.


Ziel von Kooperationen sollte es sein, die gesetzlich vorgesehenen Schwerpunktbildungen an den Oberschulen (Profilbildung in dem Fach Französisch, ferner in einem weiteren Fach Technik, Wirtschaft und Gesundheit/Soziales ab der Jahrgangsstufe 9) und die Schwerpunktbildung bei den Gymnasien und den Gesamtschulen im sprachlichen, naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich zu ermöglichen.


Zu 4.

Der Antrag der FDP Kreistagsfraktion Friesland vom 08.10.2013 liegt als Anlage 13 an.


Auf die Empfehlung, den Antrag abzulehnen, wird wie folgt eingegangen:

1.

Antrag auf Errichtung einer 4-zügigen IGS in Varel

Siehe hierzu die o. a. Ausführungen, die zum Inhalt haben, eine 4-zügige IGS in Zetel zu errichten.

2.

Beibehaltung einer Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel

Hierzu wird auf die Ausführungen zu II 2 (Seite 21) der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 verwiesen.


3.

Offensichtliche Beibehaltung einer 6-zügigen IGS Friesland-Nord in Schortens

Hierzu wird auf die o. a. Anlagen 6 und 7 der Vorlage 0355/2013 hingewiesen, denen zu entnehmen ist, dass bei einer 6-zügigen IGS in Schortens insbesondere die Schülerzahlen an den Oberschulen in Hohenkirchen, Jever und Sande zurückgehen würden, da verstärkt Schülerinnen und Schüler die IGS wegen frei werdender Plätze (kein Besuch aus dem Südkreis) besuchen könnten. Bei einer 5-zügigen IGS werden die Oberschulen gestärkt.

Ferner liegt dieser Vorlage die
Anlage 14 (Aktualisierung der Übersicht über die Einschulungen) und Anlage 15 (Stellungnahme der Oberschule Obenstrohe vom 23.10.2013) an.


Beschlussvorschlag:



1.

Die Beschlussvorschläge 1.1-1.4 und 2 – 6 aus der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013 bleiben unverändert.


2. Die Ausführungen der Kreisverwaltung zu den Anfragen der Kreistagsabgeordneten Ralle, Recksiedler und Busch vom 24.09.2013 werden zur Kenntnis genommen.


3.

Die Ausführungen der Kreisverwaltung zu der Anfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Chmielewski vom 07.10.2013 werden zur Kenntnis genommen.


4.

Der Änderungsantrag der FDP-Kreistagsfraktion Friesland vom 08.10.2013 wird abgelehnt.



Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Siehe Ausführungen zu Vorlage Nr. 0355/13

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in stv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:



  • Anlage 1 (Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen im Südkreis mit einer 4-zügigen IGS in Zetel), siehe diesbezüglich die Anlage 2 zu der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013


  • Anlage 2 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen im Südkreis unter Berücksichtigung der Übergangsquoten der Anlage 1), siehe hierzu Anlage 4 der Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013


  • Anlage 3 (Prognose zu den Übergängen von Grundschulen zu den weiterführenden Schulen im Südkreis mit einer 4-zügigen IGS in Varel), siehe hierzu Anlage 5 zu der o.a. Vorlage Nr. 0355/2013 vom 12.09.2013


  • Anlage 4 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen im Südkreis unter Berücksichtigung der Übergangsprognosen der Anlage 3), siehe hierzu Anlage 7 zu der o.a. Vorlage Nr. 0355/2013


  • Anlage 5 (Prognose zu den Übergängen von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen in den Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens und Sande bei Errichtung einer 4-zügigen IGS im Südkreis und Beibehaltung einer 6-zügigen IGS in Schortens), siehe hierzu Anlage 8 zu der Vorlage Nr. 0355/2013


  • Anlage 6 (Ergebnisse für die weiterführenden Schulen in den Gemeinden Wangerland, Jever, Schortens und Sande bei Errichtung einer 4-zügigen IGS im Südkreis und Beibehaltung einer 6-zügigen IGS in Schortens), siehe hierzu

    Anlage 9 zu der Vorlage Nr. 0355/2013


  • Anlage 7 (Auswirkungen auf die Oberschulen in Hohenkirchen, Jever und Sande bei Errichtung einer 4-zügigen IGS im Südkreis und einer 5-zügigen IGS in Schortens), siehe hierzu Anlage 10 zu der Vorlage Nr. 0355/2013


  • Anlage 8 (Darstellung der Vorteile und Nachteile einer Errichtung einer IGS in Zetel bzw. in Varel)

  • Anlage 9 (Anfrage der Kreistagsabgeordneten Ralle, Recksiedler und Busch vom 24.09.2013)

  • Anlage 10 (IGS, 4-Züge, ohne Oberstufe in Varel mit Auswirkungen auf die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel und auf die Oberschule in Obenstrohe)

  • Anlage 11 (IGS, 4-Züge, ohne Oberstufe in Zetel mit Auswirkungen auf die Außenstelle des Lothar-Meyer-Gymnasiums in Zetel und auf die Oberschule in Obenstrohe)


  • Anlage 12 (Anfrage von Herrn Kreistagsabgeordneten Chmielewski vom 07.10.2013)


  • Anlage 13 (Antrag der FDP Kreistagsfraktion Friesland vom 08.10.2013)

  • Anlage 14 (Aktualisierung der Übersicht über die Einschulungen)

  • Anlage 15 (Stellungnahme der Oberschule Obenstrohe vom 23.10.2013)