Begründung:

Das Haushaltsjahr 2009 ist das erste nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung aufgestellte und abgeschlossene Haushaltsjahr. Der Jahresabschluss kann erst jetzt, nach Aufstellung durch die Kämmerei und Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, vorgelegt werden. Die Verzögerungen haben sich ergeben durch das Zuwarten auf die Eröffnungsbilanz, unerwartete Probleme bei der anschließenden Abrechnung von Auszahlungen auf die Anlagenbuchhaltung, Krankheits- Urlaubs- und Abwesenheitszeiten in der Finanzwirtschaft und prüfungsbegleitende Ergänzungs- und Korrekturarbeiten. Der für den doppischen Jahresabschluss aufzuwendende erhebliche Zeitaufwand wurde unterschätzt.

Rechtslage:

Nach Aufstellung prüft das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

Sachverhalt:

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses am 25.11.2013 festgestellt. Der Schlussbericht des Rechungsprüfungsamtes datiert ebenfalls vom 25.11.2013. Jahresabschluss, Schlussbericht und Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen dieser Vorlage an. Der Kreistag hat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.

Eine der Prüfungsbemerkungen befasst sich mit dem Umstand, dass ein Darlehen an den Zweckverband Schloss- und Heimatmuseum Jever zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität des Zweckverbandes ausgezahlt wurde, ohne dass ein Beschluss des zuständigen Kreistages (damalige Rechtsgrundlage: § 36 Abs. 1 Ziffer 11 NLO) vorlag. Das Darlehen ist in den jeweiligen Haushaltsjahren verzinst und im Haushaltsjahr 2011 in mehreren Raten zurückgezahlt worden. Ein weiteres Darlehen in Höhe von 50.000 Euro ist Ende 2012 ausgezahlt worden. Auch hier ist aufgrund der Eilbedürftigkeit die Beschlussfassung des Kreistages (§ 58 Abs. 1 Ziff. 14 NKomVG) unterblieben. Die Verwaltung bedauert die Vorfälle und bittet den Kreistag, die Darlehensgewährungen nachträglich zu genehmigen.

Das Jahresergebnis hat sich gegenüber der Mitteilung der Verwaltung im Kreistag am 2. Oktober 2013 nicht geändert:

Das Haushaltsjahr 2009 schließt mit folgenden Überschüssen ab:

ordentliches Ergebnis: 4.397.971,60 Euro

außerordentliches Ergebnis: 71.465,01 Euro

Jahresergebnis: 4.469.436,61 Euro



Der Überschuss ist nach Artikel 6 des NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu verrechnen.



Die Höhe des Überschusses von ca. 4,5 Mio. Euro ist ein einmaliger Effekt, der zu erläutern ist:


Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2009 befand sich die Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes in der Beratung. Geändert werden sollte die bisherige Aufteilung der Schlüsselmassen des Finanzausgleichs in Beträge für den Ergebnis- (bisheriger Verwaltungs-) und den Finanz- (bisheriger Vermögens-) Haushalt. Bislang waren 12,6% der Schlüsselzuweisungen als Finanzzuweisungen für Investitionen zu buchen. Da das Änderungsgesetz noch nicht vorlag, wurde bei der Planaufstellung 2009 auch so – wie bisher – verfahren. Ein Betrag von 2.245.900 Euro wurde als Einzahlungsansatz im investiven Teil des Finanzhaushalts geplant. Das geänderte Finanzverteilungsgesetz sieht eine Finanzzuweisung für Investitionen nicht mehr vor; der Gesamtbetrag ist im Ergebnishaushalt zu buchen; Liquiditäts-Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit sind für Auszahlungen für Investitionen zu verwenden. Durch die vollständige Verbuchung der Finanzzuweisungen im Ergebnishaushalt muss dieser zwangsläufig ein entsprechend verbessertes ordentliches Ergebnis ausweisen. Daher ist folgender Vergleich „Ergebnishaushalt ohne Investitionszuweisung“ mit „Ergebnishaushalt mit Gesamtbetrag Finanzzuweisungen“ anzustellen:


2009 Ergebnisplan ordentliches Ergebnis: 843.100,00 Euro

zzgl. im EHH gebuchte Finanzzuweisungen (Planzahl): 2.245.900,00 Euro

„Neues“ ordentliches Ergebnis: 3.089.000,00 Euro

Jahresergebnis 2009: 4.397.971,60 Euro


„Tatsächliche“ Verbesserung: 1.308.971,60 Euro



Der Finanzhaushalt, in dem die Investitionen abgewickelt werden, stand wegen des Konjunkturpakets II ganz im Zeichen der Investitionen in die kreiseigenen Schulen. Hier sind zahlreiche Maßnahmen begonnen worden, die jedoch – auch bedingt durch die Zusatzarbeit, die in die Maßnahmen des Konjunkturpakets fließen musste – nicht immer planmäßig zügig fortgeführt werden konnten. Aus diesem Grund entstanden zahlreiche Abweichungen zwischen Plan und tatsächlichen Zahlungen, und viele Ermächtigungen konnten nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden, weshalb sie in beträchtlicher Höhe in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden müssen (siehe „Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre“ unter der Bilanz). Der Finanzmittelbestand hat sich gegenüber der Eröffnungsbilanz (ca. 8,2 Mio. Euro) nur unwesentlich vermindert (ca. 8,0 Mio. Euro).


Die Bilanzsumme ist um 5.812.935,57 Euro gewachsen. Es gab folgende Vermögenszuwächse im Anlagevermögen:


Immaterielles Vermögen: 464.010,80 Euro

Bebaute Grundstücke (hier vor allem: Schulen): 1.961.239,83 Euro

Infrastrukturvermögen: 327.091,19 Euro

Betriebs- und Geschäftsausstattung: 575.707,86 Euro

Anlagen im Bau: 628.066,86 Euro

Der Zuwachs auf der Passivseite ist in Höhe von 4.469.436,61 Euro auf den Jahresüberschuss zurückzuführen; die langfristigen Geldschulden sind um 1.044.566,79 Euro auf 59.851.269,92 Euro gesunken, die kurzfristigen (Liquiditätskredite) um 2,0 Mio. Euro auf 12.000.000 Euro (Stand jeweils 31.12.2009).



Die Verwaltung schlägt vor,

    • den Jahresabschluss zu beschließen,

    • den Überschuss mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren zu verrechnen;

    • die Vergabe von Liquiditätskrediten an den Zweckverband Schloss- und Heimatmuseum Jever nachträglich zu genehmigen;

    • dem Landrat für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2009 des Landkreises Friesland in der vorgelegten Fassung.

  2. Die Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres werden gem. Art. 6 Abs. 9 des Gesetzes vom 15.11.2005 mit dem Sollfehlbetrag aus Vorjahren verrechnet.

  3. Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung.

  4. Der Kreistag beschließt die Gewährung eines Liquiditätsdarlehens in Höhe von 70.000 Euro für die Zeit von 2009 bis 2011 und von 50.000 Euro ab 22.11.2012 an den Zweckverband Schloss- und Heimatmuseum Jever; die Darlehen wurden bzw. werden marktüblich verzinst.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

  • Jahresabschluss 2009 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung), Anhang und Rechenschaftsbericht. Die Ergebnisse der Teilhaushalte stehen den Kreistagsabgeordneten zur Einsichtnahme zur Verfügung.

  • Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes

  • Stellungnahme der Verwaltung hierzu