Betreff
Feststellungsbeschluss zu § 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung, Vertretungsregelung in den Ausschüssen des Kreistages
Vorlage
137/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


§ 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages enthält die Regelung "Jede Fraktion oder Gruppe regelt für sich die Vertretung verhinderter Kreistagsabgeordneter. Nach § 47 Abs. 5 NLO berufene Kreistagsabgeordnete werden durch die vom Kreistag bestimmten Personen vertreten."


Der Landkreis Friesland praktiziert die Vertretungsregelung seiner Ausschüsse in der Praxis wie folgt:


Die Fraktionen und Gruppen haben in der konstituierenden Sitzung am 06.11.06 für jedes Ausschussmitglied eine/n Vertreter/in benannt.


Wenn im Verhinderungsfall der/die direkt zugeordnete Vertreter/in verhindert ist, wird ein/e andere/r Kreistagsabgeordnete/r aus den übrigen von derselben Fraktion/Gruppe benannten Vertretern bestellt.


Diese Handhabung würde lt. NGO-Kommentar dem Prinzip der Einzelvertretung widersprechen, denn im Grunde könnte jedes Mitglied nur von dem jeweils daneben aufgeführten Stellvertreter vertreten werden, nicht aber von den übrigen benannten Vertretern, die von derselben Fraktion oder Gruppe entsandt wurden.


Das beim Landkreis Friesland seit Jahren gehandhabte Verfahren zur Vertretung in den Ausschüssen sollte daher durch einen entsprechenden Feststellungsbeschluss des Kreistages formal bestätigt werden. Damit entspräche diese Handhabung der Regelung für den Kreisausschuss nach § 50 Abs. 1 S. 3 NLO.


Ferner sollte - in Anlehnung an die für den Kreisausschuss nach § 50 Abs. 1 S. 4 NLO getroffene Regelung - ermöglicht werden, dass Fraktionen oder Gruppen, die nur durch ein Mitglied im Fachausschuss vertreten sind, eine/n zweite/n Vertreter/in bestimmen können.



Beschlussvorschlag:


Vertreterinnen und Vertreter in den Ausschüssen des Kreistages, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.


Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Fachausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin oder ein zweiter Vertreter bestimmt werden.



Finanzielle Auswirkungen: Keine.

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:

gez. Gerdes/FB 01

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Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter

Sichtvermerke: gez. Ambrosy

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss