Betreff
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Friesland
Vorlage
0422/2014
Aktenzeichen
67.3
Art
Beschlussvorlage

Begründung:



I.


Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Niedersächsisches Abfallgesetzes (NAbfG) haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger jeweils für ihr Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen. Dieses Konzept soll unter Beachtung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz genannten Abfallhierarchie die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen als Planungsgrundlage für einen Zeitraum von fünf Jahren im Voraus enthalten.


Der Landkreis Friesland hat daher ein Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum 2014 - 2018 durch das Ingenieurbüro ATUS, Hamburg, erstellen lassen. Nach § 5 Abs. 2
Satz 2 NAbfG hat das in der Entwurfsfassung vorliegende Abfallwirtschaftskonzept für einen Zeitraum von zwei Wochen öffentlich ausgelegen, um Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und von Bürgern danach im Konzept zu berücksichtigen.

Die dieser Vorlage beigefügte Anlage 1 listet die Stellungnahmen und ihre Auswertung auf; Einzelheiten zu den Stellungnahmen/Anregungen und Bedenken können den Original-Unterlagen 1-11 (TÖBs) und 1-12 (BürgerInnen) entnommen werden.



Zusammenfassend lassen sich aus der Gesamtheit der Stellungnahmen folgende Kernaussagen treffen:

1. Die Einführung eines ( gebührenscharfen) Identsystems wird aufgrund der möglichen Kosten, des Aufwandes seitens der Kommunen und der daraus befürchteten Folgen, z.B. der „ Vermüllung“, kritisch betrachtet.

2. Das Volumen der Biotonne wird mit 240 l als Standard angesehen, ebenso ein Abfuhrrhythmus von 2 - 4 Wochen aus hygienischen Gründen und aufgrund der Größe der Grundstücke im Landkreis und des daher anfallenden Grün- und Strauchschnitts.

3. Die Höhe der Müllmenge bei Rest- und Biomüll wird nicht negativ beurteilt, allerdings würde ein Anreiz auf Reduzierung des Müllaufkommens durch Änderung der Behälter-Volumengröße auf einzelnen Antrag begrüßt.

4. Die Gebühren der Abfallbeseitigung sollen sich nicht erhöhen und bei gleichen Leistungen stabil bleiben.

Die Gebühren für die Biotonne sollte sich in der Höhe auf Grundstücke nicht auf das Volumen des Restmülls beziehen.


5. Die haushaltsnahe Altkleidersammlung über die blaue Tonne wird in Bezug auf die Erlössituation von den karitativen Verbänden kritisch gesehen.




II.


Zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken, die unter I. zusammengefasst dargestellt sind sollte wie folgt entschieden werden:



zu 1:

Die Ausschreibung der Entsorgungsleistungen sieht die Einführung des Identsystems optional vor, so dass der Zeitraum der Umsetzung noch wählbar ist. Eine Entscheidung wird frühestens nach der Beendigung des Bieterverfahrens und der Auswertung aller Angebote in Form einer überschlägigen Kalkulation der Kosten für die Kommunen und der finanziellen Auswirkung auf die Gebührenhöhe im Herbst 2014 durch die zuständigen Gremien erfolgen. Dann wird auch über den „gebührenscharfen“ Einsatz entschieden.

Eine gleiche Ausgestaltung der technischen Arbeitsmittel über die langfristige Nutzung des SAP-Buchungsprogrammes durch alle Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland ist Voraussetzung für die Anschaffung und Inbetriebnahme eines „scharf-geschalteten“ Identsystems. Bis dahin kann die Abrechnung über die Gebührenmarken erfolgen. So wird der Verwaltungsaufwand bis zur endgültigen Entscheidung gering gehalten.


Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wird die Einführung des Identsystems zum 01.01.2017 im Grundsatz beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt nach der Vergabe aller jetzt ausgeschriebenen Leistungen der Abfallbeseitigung ein Konzept zu erarbeiten, dass die Nutzung des Identsystems

a) zur Führung eines Behälterkatasters und

b) zur gebührenscharfen Abrechnung nach Leerungen der Rest- und Bioabfalltonne zu erarbeiten.

Dabei sind Vor- und Nachteile bei der Einführung und Nutzung eingehend darzustellen und Lösungen zur Beseitigung von Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere mit den kreisangehörigen Gemeinden, aufzuzeigen. Die Erfahrungen anderer Kommunen mit dem Identsystems sind zu berücksichtigen.



Zu 2 und 3:

Die Größe der Biotonne soll grundsätzlich 240 l betragen. Auf Antrag soll eine Behälter-Volumengröße von 120 l angeboten und dieser Tatbestand durch eine Änderung der entsprechenden Satzung geregelt werden.

Die Behälter-Volumengröße 160 l wird nicht angeboten. Es soll daher bei den bisherigen Behältergrößen verbleiben, die jedoch in der Menge auf entsprechenden Antrag reduziert werden können.




Zu 4:

Eine Neuberechnung der Gebühren ist erforderlich. Die Veranlagungsgebühr für Biotonnen soll sich auf die Grundstücksgröße beziehen.


Zu 5:

Über die haushaltsnahe Altkleidersammlung mit der sog. Blauen Tonne wird derzeit nicht entschieden. Sie ist als Alternativposten im derzeitigen Ausschreibungsverfahren enthalten und kann zu einem späteren Zeitpunkt als „Pilotprojekt“ eingeführt werden. Bis dahin finden weitere Gespräche mit den karitativen Verbänden statt.


Beschlussvorschlag:

Die Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts werden zur Kenntnis genommen. Sie werden wie in der Begründung unter II. dargestellt in das Abfallwirtschaftskonzept eingearbeitet.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1