Begründung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und § 25a HKVO sowie der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen vom 18.03.2010 (Spendenrichtlinie) bedarf die Annahme und Verwendung von Fördermitteln der Zustimmung der zuständigen Gremien. Der Landrat ist für Zuwendungen bis 100,00 € selbst zuständig. Für Spenden über 100,01 € ist der Kreisausschuss und über 2.000,01 € der Kreistag zuständig. Nach dem Annahme- und Verwendungsbeschluss über die Zuwendungen werden die Zuwendungsübersichten der Obersten Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben und im Internet veröffentlicht.
Zuwendungen 2013
Im Jahr 2013 haben Einrichtungen des Landkreises Friesland (Zweckverband Schloss, Schulen, Jobcenter) verschiedene zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von insgesamt 44.304,72 € erhalten (siehe Anlage), deren Annahme noch formell gemäß der Spendenrichtlinie beschlossen werden muss. In den Zuständigkeitsbereich des
Landrates fielen insgesamt 687,54 €
Kreisausschusses fallen insgesamt 16.821,13 €
Kreistages fallen insgesamt 26.796,05 €
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und der Spendenrichtlinie des Landkreises Friesland der Annahme und Verwendung der in der Zuwendungsübersicht 2013 aufgelisteten Zuwendungen von 100,01 € bis 2.000,00 € von insgesamt 16.821,13 € zu. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, für seinen Zuständigkeitsbereich ab 2.000,01 €, ebenfalls der Annahme und Verwendung der Zuwendungen 2013 von insgesamt 26.796,05 € zuzustimmen.
Anlagen:
Übersicht Zuwendungen 2013