Betreff
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Friesland
Vorlage
0463/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:



I.


Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 u. 2 des Niedersächsisches Abfallgesetzes (NAbfG) haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, und damit auch der Landkreis Friesland, für ihr Gebiet ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen. Dieses Konzept soll unter Beachtung der im Kreislaufwirtschaftsgesetz genannten Abfallhierarchie die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen als Planungsgrundlage für einen Zeitraum von fünf Jahren im Voraus enthalten.


Der Landkreis Friesland hat daher ein Abfallwirtschaftskonzept für den Zeitraum
2014 - 2018 durch das Ingenieurbüro ATUS, Hamburg, erstellen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 NAbfG hat das in der Entwurfsfassung vorliegende Abfallwirtschaftskonzept für einen Zeitraum von zwei Wochen öffentlich ausgelegen, um Bedenken und Anregungen der Trägern öffentlicher Belange, der Gemeinden und der Bürger im Konzept zu berücksichtigen.

Es wird auf die Vorlage 0422/2014 verwiesen, in der die Stellungnahmen und ihre Auswertung, Einzelheiten zu den Stellungnahmen und Anregungen sowie die Bedenken enthalten sind.

Der Umweltausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 27. März 2014 mit dem Entwurf des Abfallwirtschaftskonzepts befasst. Die Anregungen und Bedenken sind zur Kenntnis genommen worden. Sie sollen nach erneuter Beratung in das Abfallwirtschaftskonzept eingearbeitet werden. Der Tagungsordnungspunkt ist zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen worden. Es wurde festgestellt, dass insbesondere zu den Pkt. „Einführung des Identsystems“, Wertstoffhof Varel-Hohenberge sowie „haushaltsnahe Altkleidersammlung“ noch Beratungsbedarf bestand ( s. Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Abfall u. Landwirtschaft v. 27.03.2014).



Im Rahmen der letzten Sitzung kamen Fragen zur Entsorgung auf dem Wertstoffhof auf. Die Verwaltung wurde erneut aufgefordert, eine kostenneutrale Möglichkeit zur Erfassung von Bauabfällen und Restabfall in Varel zur Verfügung zu stellen.

Insbesondere die Entsorgung von Bauabfällen in Hohenberge wurde für erforderlich gehalten.

Die Vermischung von Abfällen in einem gemeinsamen Container ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.

So müssen Bauabfälle zur Verwertung getrennt werden nach:

·         Restabfall wie Tapetenreste, ausgehärtete Kleber usw.

·         Wärmedämmung

·         Metalle, Kabel

·         Fenster und Türen mit Glas aus Holz

·         Fenster und Türen mit Glas aus Kunststoff

·         Hartkunststoffe (Kunststoffrohre, Jalousien, Kunststoffbedachungen usw.)

·         Kunststofffolien

·         Altholz

·         Altholz belastet

·         Baustellenabfallgemisch (Gasbetonsteine, Lehmputz, Strohmatten)

·         Bitumengemische (Dachpappe usw.)

·         Bodenaushub, Bauschutt


Im AWZ werden vermischte Abfälle nach dem höchsten Kostensatz abgerechnet (> 2 m³ mit 160 €/t), der Anlieferer muss aber auf der Rampe nachsortieren. Der Zweckverband hat keine Möglichkeiten Baumischabfälle mechanisch nachzusortieren, dieser Abfall müsste dann über einen Drittanbieter gehen.

Zur Zeit benutzen rund 135 Anlieferer pro Öffnungstag den Wertstoffhof. Bei jeweils zusätzlich 0,5 m³ Restabfall würden täglich 67 m³, und damit rund 2 Stück 33 m³ Container anfallen.


Kosten:

Bei ca. 10t / 33 m³ Container fallen rd. 1.700 € - 2.500 € Entsorgungskosten (inkl. 80,53 € pro Containerwechsel) an.

Vergleichbar sind getrennt erfasstes Altholz mit Kosten von 16,46 €/t, Sperrmüll mit 75,31 €/t, also im Schnitt 46,10 € rd. 460 € fallen bei der Erfassung in Wiefels an.


Einnahmen:

Geschätzt rund 315 € (21 €/2m³) bis 675 € (7 € /0,5m³).

Dies bedeutet, selbst bei einer vorsichtigen Schätzung fallen rund 1.025 – 2.185 € Zusatzkosten pro Container an. Bei rund 150 Öffnungstagen mit 2 Containern also 300.000 – 655.500 € pro Jahr.


Zur Zeit kostet die Verwertung derselben getrennt erfassten Tonnage lt. geltender Ausschreibung im Schnitt rund 138.000 € in Wiefels.


Die tatsächlich anfallenden Mengen können nur abgeschätzt werden (2004 ca. 6.500 t aus Privat und Gewerbe). Unbekannt ist der Einfluss gewerblicher Anlieferungen, die Verlagerung von Abfällen z.B. statt Handwerker mit fachgerechter Entsorgung, Schwarzarbeit mit „Eigenentsorgung“. Ebenfalls ist nicht abzusehen, ob zusätzliche Öffnungstage angeboten werden müssen, welche die Betriebskosten (Personal usw.) ebenfalls erhöhen würden.


Eine vorgeschlagene Annahme von Restabfall in den zugelassenen Abfallsäcken am Wertstoffhof ist möglich, führt aber zu keiner Verbesserung, sondern nur zu zusätzlichen Fahrten, da diese Säcke bereits an der Grundstücksgrenze der Abfallerzeuger abgeholt werden.


Für die gesetzeskonforme und wirtschaftliche Trennung von Abfällen nach den o.g. Abfallarten muss die Annahmestelle umgebaut werden. Bei einer Zufahrt in der Mitte und Containerbefüllung nach rechts und links (analog zur Situation im AWZ) sind Kosten für den Bau und Rückbau der vorhandenen Infrastruktur in Höhe von ca. 1,5 – 2 Mio. einzuplanen.


Die Situation in Friesland ist vergleichbar mit anderen umliegenden Landkreisen, die ebenfalls Entsorgungswege zwischen 25 und 35 km aufweisen.


Im derzeitigen Betrieb werden knapp 2% der Anlieferer mit Restabfall zur zentralen Entsorgung zum AWZ geschickt, bzw. z.B. über die Nutzung der Restabfallsäcke aufgeklärt. Der größte Anteil der Anlieferer akzeptiert diese Regelung.


Eine Regelung für mineralische Bauabfälle im Rahmen einer Bauschuttdeponie kann bei tatsächlicher Realisierung der Pläne erwogen werden, allerdings geht dieses zu Lasten der gewerblichen Mitbewerber.



Über die unter II. dargestellten Änderungen und Ergänzungen ist damit jetzt zu entscheiden.







II.

  1. Die vorgenommene Ausschreibung der Entsorgungsleistungen ab dem 01.01.2015 sieht die Einführung des Identsystems optional vor, so dass der Zeitraum der Umsetzung noch wählbar ist. Eine Entscheidung kann nicht zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen sondern wird frühestens nach der Beendigung des Bieterverfahrens und der Auswertung aller Angebote in Form einer überschlägigen Kalkulation der Kosten für die Kommunen und der finanziellen Auswirkung auf die Gebührenhöhe durch die zuständigen Gremien erfolgen können. Dann wird auch über den sog. „gebührenscharfen“ Einsatz entschieden. Eine gleiche Ausgestaltung der technischen Arbeitsmittel über die langfristige Nutzung des SAP-Buchungsprogrammes durch alle Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland ist Voraussetzung für die Anschaffung und Inbetriebnahme eines „scharf-geschalteten“ Identsystems. Bis dahin kann die Abrechnung wie bisher über die Gebührenmarken erfolgen. So wird der Verwaltungsaufwand bis zur endgültigen Entscheidung gering gehalten.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wird die Einführung des Identsystems zum 01.01.2017 im Grundsatz beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt nach der Vergabe aller jetzt ausgeschriebenen Leistungen der Abfallbeseitigung ein Konzept zu erarbeiten, dass die Nutzung des Identsystems

a) zur Führung eines Behälterkatasters und

b) zur gebührenscharfen Abrechnung nach Leerungen der Rest- und Bioabfalltonne zu erarbeiten.

Dabei sind Vor- und Nachteile bei der Einführung und Nutzung eingehend darzustellen und Lösungen zur Beseitigung von Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere mit den kreisangehörigen Gemeinden, aufzuzeigen. Die Erfahrungen anderer Kommunen mit dem Identsystems sind zu berücksichtigen.



  1. Die Größe der Biotonne soll grundsätzlich 240 l betragen. Auf Antrag soll eine Behälter-Volumengröße von 120 l angeboten und dieser Tatbestand durch eine Änderung der entsprechenden Satzung geregelt werden. Die Behälter-Volumengröße 160 l wird nicht angeboten. Es soll daher bei den bisherigen Behältergrößen verbleiben, die jedoch in der Menge auf entsprechenden Antrag reduziert werden können.



  1. Die Anzahl der Container für Altkleider hat in den vergangenen Monaten erheblich zugenommen. Zusätzlich zu den karitativen und angezeigten Sammlungen werden häufig auch illegale Sammelcontainer sowie Sammler über Säcke und Wäschewannen gemeldet. Den angezeigten Sammlern kann ihre Tätigkeit nicht untersagt bzw. einschränkt werden. Es ist jedoch möglich die illegalen Sammlungen unattraktiver zu machen, indem versucht wird den gewerblichen Sammlungen die Mengen zu entziehen. Die Verwaltung hatte dazu vorgeschlagen zweimal pro Jahr eine Altkleidersammlung über die Papiertonne durchzuführen und die Mengen den karitativen Verbänden zur Verfügung zu stellen. Diese Altkleidersammlung über die Papiertonne ist als Alternativposten im derzeitigen Ausschreibungsverfahren enthalten und kann nach dem 01.01.2015 als „Pilotprojekt“ eingeführt werden. Es sind Gespräche mit den karitativen Verbänden geführt worden.

Da die beteiligten karitativen Verbände Bedenken gegen die vom Landkreis geplante Sammlung von Altkleidernhaben, wird von einer flächendeckenden Sammlung abgesehen.

Um die Potentiale einer Altkleidersammlung über die Papiertonne zu erfassen, sollte aber in einem Versuchsgebiet eine probeweise Sammlung durchgeführt werden.



  1. Eine Annahme von Restabfall oder Baustellenabfällen kann nicht ohne zusätzliche Kosten durchgeführt werden. Die derzeitige Annahme als Wertstoffhof wird nicht geändert.



  1. Das Abfallwirtschaftskonzept ist künftig als Prozess aufzufassen. Die Verwaltung wird beauftragt eine kontinuierliche Fortschreibung, die sich an der Entwicklung des Abfallrechts und dem technischen Fortschritt orientiert, vorzunehmen. Dabei ist insbesondere die Entwicklung des Dualen Systems zu berücksichtigen, die Einführung einer Wertstofftonne durch gesetzliche Vorgaben sowie die Nutzung von Bioenergie aus Abfall. Eine enge Abstimmung mit dem Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels sowie dem Landkreis Wittmund ist dabei notwendig.



  1. Die Empfehlungen des Abfallwirtschaftskonzepts sind im System der Abfallbeseitigung im Landkreis Friesland zu berücksichtigen.


Beschlussvorschlag:

Die unter II. der Begründung dargestellten Änderungen werden in den Entwurf des Afallwirtschaftskonzepts eingearbeitet. Die erforderlichen Änderungen werden vorgenommen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Als Anlage liegt die Broschüre für den Wertstoffhof bei. Diese ist auch im Internet abrufbar und wird bereits seit 2008 zur Auslage am Wertstoffhof aufgelegt. Die Broschüre enthält u.a. eine Beispielauflistung.