Begründung:
Auf Antrag der Gruppe „SPD-Bündnis 90/Die Grünen“ wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 insgesamt 10.000 Euro für die Einrichtung eines „Fonds zur Unterstützung von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen in Friesland“ in den Haushalt eingestellt.
Nach dem Antrag soll der Ausschuss für Familie, Senioren und Soziales über bis zum 31.03.2014 eingegangene Förderanträge entscheiden und aus dem Fonds bezuschussen.
Beim Landkreis Friesland sind bis zum 31.03.2014 insgesamt sechs Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Unterstützung von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen eingegangen, die in nachstehender Übersicht aufgeführt sind.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen,
der Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland,
dem Diakonischen Werk Friesland/Wilhelmshaven e.V. - Schuldnerberatung,
dem Guttempler-Orden,
der Telefonseelsorge Friesland-Wilhelmshaven und
der Wilhelmshavener AIDS-Hilfe e.V.
mit jeweils 2.000 Euro zur Sicherung und Unterstützung ihrer jeweiligen Beratungstätigkeiten aus dem „Fonds zur Unterstützung von Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen in Friesland“ zu bezuschussen.
Die genannten Organisationen leisten seit langer Zeit wertvolle und vor allem neutrale Beratungen und Informationen für ratsuchende Betroffene und arbeiten eng und vertrauensvoll mit verschiedenen Stellen der Kreisverwaltung zusammen.
Eine gleichmäßige Verteilung der Fondsmittel an die fünf Institutionen und damit keinerlei „Abstufung“ der einzelnen Förderbeträge nach einer Wertigkeit wird insbesondere deshalb vorgeschlagen, da alle fünf Antragsteller gleichermaßen förderwürdige Beratungsangebote vorhalten.
Der Antrag der „Lebenweisen e.V.“ auf Bezuschussung einer Ferienreise in das Disneyland Paris sollte nach Auffassung der Verwaltung abgelehnt werden, da es sich um eine Veranstaltung, die dem reinen Freizeitvergnügen zuzurechnen ist, handelt.
Des Weiteren wird der Verein bereits seit 2011 regelmäßig mit 8.000 Euro jährlich durch den Landkreis unterstützt.
Beschlussvorschlag:
Für die beantragenden Institutionen werden - mit einer Ausnahme - aus dem Fonds des Landkreises Friesland für soziale Beratungsleistungen jeweils 2.000,-- gezahlt.
Der Antrag auf Bezuschussung einer Ferienreise wird abgelehnt.