Begründung:
Auf Beschluss des Kreisausschusses vom 14.05.2001 sind 10 % der erwirtschafteten Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung an die in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Organisationen, insbesondere im Bereich des Verkehrsunterrichts an den Grundschulen sowie den Sekundarstufen I und II, auszuschütten.
Im Jahr 2013 standen Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 26.600 € zur Verfügung. Den Schulen im Landkreis Friesland konnten Fördermittel in Höhe von 13.029 € zugewiesen werden. Der auszuzahlende Betrag erreichte damit einen Anteil von 58,6 % an den von den Schulen insgesamt beantragten Zuschüssen.
Weitere Zuschussnehmer waren die Weser-Ems Busverkehr GmbH, die Verkehrswacht Varel-Friesische Wehde e.V., die Verkehrswacht Jeverland e.V. und die GPS Varel-Seghorn. Für eigene Maßnahmen des Landkreises Friesland wurden insgesamt 2.500 € bereitgestellt.
Die aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs erwachsene Fallzahl ist im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 30,6 % gestiegen. Trotz nicht unerheblicher Rückgänge bei der mobilen Verkehrsüberwachung wurde dieser positive Wert erreicht, da erstmals der ganzjährige Einsatz der insgesamt 3 vorgehaltenen stationären Messanlagen in die Datenerhebung mit eingeflossen ist. Es konnte ein Überschuss in Höhe von 341.233,14 € erwirtschaftet werden, so dass Fördermittel in Höhe von 34.100 € in Anspruch genommen werden können.
Der zur Verfügung stehende Betrag deckt 76,4 % der insgesamt beantragten Fördermittel in Höhe von 44.663,50 € ab.
Im Jahr 2013 sind aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs insgesamt 36.297 Geschwindigkeitsverstöße geahndet worden. Aus diesem Anzeigenaufkommen resultiert der in der Anlage 2 nachgewiesene Überschuss.
Unter Berücksichtigung der o.a. Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, im Jahr 2014 insgesamt 10 % (34.100 €) des aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs erwirtschafteten Überschusses für die Verkehrssicherheitsarbeit zur Verfügung zu stellen und den in der Anlage 1 aufgeführten Antragstellern einen Zuschuss in der dort bezeichneten Höhe zu gewähren.
Beschlussvorschlag:
Den in Anlage 1 genannten Antragstellern werden die dort aufgeführten Zuschüsse zweckgebunden für die Verkehrssicherheitsarbeit gewährt.