Begründung:
Zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Beratung für Fachleute, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (§ 4 des Bundeskinderschutzgesetzes), konnte die Koordinierungsstelle Kinderschutz zum 01.07.2013 mit 15 Stunden eingerichtet werden.
Um Synergieeffekte nutzen und Schnittstellen effizienter gestalten zu können, wurden die Stellenanteile an die Stelle der interne Beratungskraft für Kindeswohlgefährdung / § 8a angegliedert und dem Hauptsachgebiet 3 „ASD – Bezirk / ASD Außerfamiliäre Hilfen“ zugeordnet.
Somit könnten interne Verfahrensabläufe in Kinderschutzfällen des Jugendamtes und die Weiterentwicklung des Kinderschutzes des Landkreis Friesland besser aufeinander abgestimmt und koordiniert werden.
Im Sinne eines lernenden und sich stetig verändernden Systems sollen dabei Bereiche voneinander profitieren und sich parallel weiterentwickeln.
Folgende Arbeitsschwerpunkte ergaben sich während des Berichtszeitraums:
Bildung eines Fachkräftepools
Erstellung von Informationsmaterial
Erstellung einer Internetseite
Schließen einer Kooperationsvereinbarung mit der Ärztekammer
Erstellung von Handlungsleitfäden für Geheimnisträger und Kindertagesstätten
Erarbeitung eines Meldebogens in Kooperation mit den Freien Trägern der Jugendhilfe
Informationsweitergabe an Schulen, Ärzte und Hebammen
Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen
Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung des Kinderschutzes
Das Gremium nimmt von dem Bericht zur Umsetzung der Koordinierungsstelle Kenntnis.
Anlagen:
Anlage 1: Ergebnisse / konkrete Umsetzung der Koordinierung des Kinderschutzes im Landkreis Friesland
Anlage 2: Weitere Planung zur Koordinierung des Kinderschutzes für 2014 / 2015