Begründung:
Im Land Niedersachsen besteht die Möglichkeit, dass kreisangehörige Städte und Gemeinden die Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag übertragen bekommen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden damit nicht zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Zuständigkeit des Landkreises als örtlicher Träger der Jugendhilfe im Außenverhältnis und die Gesamtverantwortung nach § 79 SGB VIII bleiben unberührt. In diesem Kontext ist der Landkreis Friesland gehalten, sowohl bedarfsgerechte Betreuungsformen zu sichern, wie aber auch die Qualität des Angebotes zu garantieren. Die Mindeststandards einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung werden durch die Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 1 SGB VIII durch das Land Niedersachsen gesichert.
In Anbetracht des ganzheitlichen und umfassenden Förderungsauftrages (§ 22 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII) kann eine soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes nur dann garantiert werden, wenn die Entwicklung der Kindertagesbetreuung nicht nur nach einer quantitativen Beurteilung erfolgt und fachliche Mindeststandards gesichert sind. Je höher die pädagogische Qualität ist, desto wirksamer ist der Förderungsgrundsatz umzusetzen. Die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und -sicherung soll durch definierte Standards gewährleistet werden.
Der Landkreis Friesland sieht sich als öffentlicher Jugendhilfeträger verpflichtet, der bestehenden Gesamtverantwortung auch in qualitativer Beurteilungssicht gerecht zu werden. Hierzu werden seitens der Fachverwaltung die Stellenanteile für die Fachberatung und die Prozesssteuerung und -begleitung der Qualitätsentwicklung erhöht. Durch die zusätzliche Implementierung eines Qualitätssiegels soll der dynamische Prozess gefördert werden, gemeinsam mit den Einrichtungen die kontinuierliche Qualitätsentwicklung zu sichern.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die Entwicklung und Implementierung eines Gütesiegels für Kinderbetreuung im Landkreis Friesland in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen vom 12.02.2014