Betreff
Ostfriesland Tourismus GmbH, Erhöhung der Zahlung in die Kapitalrücklage ab dem Jahr 2015
Vorlage
0485/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Gesellschafter der Ostfriesland Tourismus GmbH (OTG) hatten 2009 die Kapitalrücklage ab 2010 um jährlich 50.000 Euro auf in der Summe jährlich 450.000 € erhöht. Nach drei Jahren, also 2013, sollte evaluiert werden, ob die OTG mit der Kapitalrücklage auskömmlich arbeiten kann oder ob frühestens ab 1.1.2015 eine Anpassung erforderlich ist. Hierzu hat im Oktober 2013 die Arbeitsgruppe der Wirtschaftsförderer, bestehend aus Vertretern der sieben Gesellschafter über die zukünftige Finanzierung der Ostfriesland Tourismus GmbH beraten:


Festgestellt wurde, dass sich die OTG in den letzten Jahren erwartungsgemäß entwickelt hat und das Aufgabenspektrum kontinuierlich erweitert wurde. Hierzu zählen beispielhaft folgende Aufgaben: Neu auf der Agenda standen seit 2010 z.B. der Bereich „Social Media“ mit einem erfolgreichen Facebook-Account (> 25.200 friends), die Online-Marketingaktivitäten mit dem Relaunch der Website in 2012, der „Radroutenplaner“ und das mittlerweile als Standard geltende „E-Prospektcenter“. Die OTG hat sich seit 2010 in der Vermarktung des Kernthemas „Radwandern“ und mit einer Vermarktungsinitiative im „Bustourismus“ erweitert. Ausgebaut wurde auch die Zusammenarbeit mit den Ferienorten. Die OTG bildet als Ansprechpartner der Ferienorte eine Plattform für viele Themen und berät diese beim Marketing. Diese Plattform wird auch für die Koordination z.B. von Messebeteiligungen genutzt. Handlungsrahmen für die OTG sind das für jeweils drei Jahre (über Marketingbeirat, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) abgestimmte Marketingkonzept und die daraus abgeleiteten jährlichen Aktionspläne.


Im Wesentlichen erfordern allgemeine Kostensteigerungen einen höheren Zuschussbedarf ab 2015, obwohl die Einnahmesituation (Anlage 1: Entwicklung der Einnahmen der OTG seit 2009) verbessert werden konnte. Für die Vergütung der Mitarbeiter der OTG wird der TVöD als Maßstab herangezogen. Die Personalkosten im öffentlichen Dienst sind seit 2010 um ca. 14 Prozent gestiegen. Das Team der OTG bestand 2010 noch aus sechs Mitarbeitern und einer nebenamtlichen Geschäftsführung, seit 2013 ist die Geschäftsführung hauptamtlich. Bei der Anzeigenwerbung hat es ebenfalls Kostensteigerungen von bis zu 20 %, bei einzelnen Medien sogar von mehr als 50 % gegeben. Im Online-Marketing sind die Fixkosten durch Anpassung und Ausweitung auf neue Standards um ca. 25 Prozent gestiegen. Zu den Hostingkosten für die Website kommen inzwischen Fixkosten für den Radroutenplaner, die Bilddatenbank und das Intranet und für die Katalogversendung über das Service-Center Tourismus ist für 2014 schon eine wenn auch moderate Anpassung der SCT-Preise angekündigt.


Neben den Kernthemen Rad- und Bustourismus, sind Aktivitäten zum neuen Trendthema Wandern angedacht, die sich sehr gut mit dem Serviceaspekt der Barrierefreiheit verbinden lassen. Es gibt eine verstärkte Nachfrage im Segment der Gruppen- und Vereinsreisen. Aufgrund des demographischen Wandels steigt offensichtlich die Nachfrage nach Urlaubsdomizilen, die die spezifischen Anforderungen von Senioren und Menschen mit Handicap erfüllen. Insofern bietet der barrierefreie Tourismus Wettbewerbsvorteile und Wachstumspotenziale, die in den nächsten Jahren gezielter bei der Vermarktung Ostfrieslands berücksichtigt werden sollten.


Nach dem heutigen Finanzierungsmodell zahlen zwei Gesellschafter der OTG über 50 % der Kapitalrücklage von jährlich 450.000 €. Dies war das Resultat aus der bei Gründung der OTG vereinbarten Interessenquote der Landkreise Aurich und Leer. Die beiden Landkreise haben in der Arbeitsgruppe den Wunsch begründet, diese Interessenquote abzuschmelzen, da die OTG inzwischen eine von allen Gesellschaftern gleichermaßen gewollte Dienstleistung erbringt. Außerdem besteht bei den Regelbeiträgen von kreisfreien Städten und Landkreisen eine zu große Diskrepanz, die mittelfristig eine Angleichung verlangt. Deshalb wurde in der Arbeitsgruppe und im Aufsichtsrat als Ziel schon jetzt für den Zeitraum nach 2017 vorgegeben, dass perspektivisch die beiden Landkreise mit Interessensquote 20 %, die drei Landkreise ohne Interessenquote 15 % und die beiden kreisfreien Städte 10 % der jeweils erforderlichen Kapitalrücklage aufzubringen haben. Für den Landkreis Friesland wären bei einer Kapitalrücklage für die OTG von 500.000 € dann jährlich 75.000 € und bei einer Kapitalrücklage von z.B. 550.000 € jährlich 82.500 € aufzubringen. Diese Zahlen dürften die Entwicklung bis Ende 2020 relativ präzise abbilden.


Die Arbeitsgruppe kommt nach intensiver Diskussion zu den von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Zahlen einstimmig zu dem Ergebnis, über den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung den Gesellschaftern wegen der Kosten- und Aufgabenentwicklung eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 50.000 Euro mit neuen Anteilsquoten vorzuschlagen (Anlage 2: Einzahlungen in die Kapitalrücklage ab 2015). Die jährliche Einzahlung in die Kapitalrücklage erhöht sich für den Landkreis Friesland nach diesem Vorschlag von heute 58.750 € um 11.250 € auf zukünftig 70.000 €. Der Aufsichtsrat hat am 05.11.2013 schon Zustimmung signalisiert und will im Juni 2014 über eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung entscheiden.


Hinweis:

Die jährlichen Einzahlungen der Gesellschafter in die Kapitalrücklage fließen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung der OTG und werden nicht versteuert. Die Kapitalrücklage dient ausschließlich zur Abdeckung der Jahresfehlbeträge. Im Rahmen einer Umsatzsteuerfachprüfung des Haushaltsjahres 2010 wurde diese Vorgehensweise von den Finanzbehörden nicht beanstandet. Auch wurde der OTG die Nutzung einer 70% Klausel für den Vorsteuerabzug bestätigt. Für die Jahre ab 2010 ist noch keine Rechtssicherheit gegeben. Das Finanzamt könnte bei erneuter Prüfung zu einer anderen Bewertung kommen.



Beschlussvorschlag:

  1. Der Erhöhung der Zahlungen in die Kapitalrücklage der Ostfriesland Tourismus GmbH durch die Gesellschafter um 50.000 € auf 500.000 € wird zugestimmt.

  2. Auf den Landkreis Friesland entfällt ein Betrag von 11.250 €, so dass die Zahlung des Landkreises Friesland in die Kapitalrücklage von bisher 58.750 € auf zukünftig 70.000 € ansteigt.

  3. Die Erhöhung soll ab dem Jahr 2015 erfolgen.

  4. Die Höhe der Gesamtzahlung von 500.000,00 € wird bis Ende 2017 festgeschrieben. Nach 2 Jahren erfolgt eine Evaluierung, ob weitere Anpassungen notwendig sind.



Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

  • Entwicklung der Einnahmen der OTG seit 2009

  • Einzahlungen in die Kapitalrücklage ab 2015