Betreff
Maßnahmen zum Erwerb/zur Förderung der deutschen Sprache
Vorlage
0506/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zu 1.

1.1

In der vierten Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales am 21.05.2014 wurde unter TOP 4.3.1 ausgeführt, dass die Zahlen der Asylbewerber im Landkreis Friesland im Jahre 2013 um etwa 65 Prozent angestiegen sind und weiter ansteigen.


Im Juni 2014 wurden alle Schulen im Landkreis Friesland (Grund- und weiterführende Schulen) gebeten, mitzuteilen, ob und wieviele Kinder die Schulen besuchen, die aus dem Ausland (z. B. Syrien) zugezogen sind und Sprachprobleme wegen mangelnder Deutschkenntnisse haben.


Die Rückmeldungen ergaben, dass zurzeit 76 Schülerinnen/Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache die Schulen besuchen und einen entsprechenden Förderbedarf haben.


Von den 76 Schülerinnen/Schülern besuchen 35 die Grundschulen, 32 die weiterführenden Allgemeinbildenden Schulen sowie 9 die Berufsbildenden Schulen.


1.2

Der Runderlass des MK vom 21.07.2005 (Integration und Förderung von Schülerinnen/Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache) sieht vor, dass diesen das Erreichen der Bildungsabschlüsse ermöglicht werden soll, die ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechen. Vorrangige Bedeutung haben hierfür der Erwerb und die Erweiterung der Kenntnisse der deutschen Sprache, welche die Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und für die schulische und gesellschaftliche Integration bilden.


Nach diesem Erlass sind besondere Fördermaßnahmen:

  • Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung

  • Sprachlernklassen

  • Förderkurse „Deutsch als Zweitsprache“

  • Förderunterricht

  • Förderung nach genehmigtem Förderkonzept.


So nehmen Kinder, bei denen ihre Deutschkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht nicht ausreichen, ab dem 01. Februar des Einschulungsjahres bis zum Schuljahresende an verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen teil.


Ferner soll nach diesem Erlass eine Sprachlernklasse eingerichtet werden, wenn eine Schule von mindestens 10 Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache besucht wird, die auf Grund erheblicher Defizite in der deutschen Sprache dem Unterricht in der Regelklasse noch nicht folgen können.


Der Erlass wird zurzeit überarbeitet.


Darüber hinaus gibt es gesonderte Sprachlernklassen an Berufsbildenden Schulen für die Integration von Schülerinnen/Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache auf der Basis des Berufsvorbereitungsjahres in der Sonderform für Aussiedler und Ausländer (BVJ-A).


1.3

Bei der zu 1.2 genannten Abfrage an den Schulen im Landkreis Friesland haben viele darauf hingewiesen, dass die bestehenden Fördermöglichkeiten oftmals in der täglichen Praxis nicht ausreichend sind.


Vielfach wurde dringend eine ergänzende Unterstützung zur Sprachförderung erbeten.


Zu 2.

Die Bildungsregion Friesland hat in den letzten Jahren umfangreiche Konzepte zur Verbesserung der Unterrichtssituation im Landkreis Friesland entwickelt. Beispielhaft sei auf die Ganztagsschulentwicklung sowie auf die Unterstützung zur Umsetzung der inklusiven Schule hingewiesen.


Es ist der Leitgedanke der Bildungsregion Friesland, das regionale Bildungsangebot von Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu fördern.

Die hierzu vorhandenen Personal- und Sachressourcen und Projektmittel sollen optimal eingesetzt werden, um ein angemessenes Unterstützungssystem für Bildungseinrichtungen auf kommunaler Ebene anzubieten und weiterzuentwickeln.


Auch wenn die bisherigen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche erhalten bleiben sollen, gilt es, gemäß dem bildungspolitischen Auftrag der Bildungsregion „geteilte Zuständigkeit – gemeinsame Verantwortung“ notwendige Bildungsmaßnahmen im Landkreis Friesland zu unterstützen.


Eine Chancengleichheit durch Weiterentwicklung von Qualitätsstandards ist gewollt.


Der Innovationsfond der Bildungsregion Friesland stellt eine Möglichkeit dar, Mittel für innovative Projekte wie beispielsweise die Förderung von Schülerinnen/Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache bereitzustellen, er soll regionale und schulvernetzende Aspekte unterstützen.


Zu 3.

Zu den Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket gehört u. a. die Lernförderung.


Zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen auch Schülerinnen/Schüler im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes in Verbindung mit § 34 SGB XII. Die Kinder von Asylbewerbern aus Syrien sind beispielsweise hiernach anspruchsberechtigt.


Die Lernförderung muss schulische Angebote ergänzen, geeignet und zusätzlich erforderlich und angemessen sein.


Die Lernförderung ist geeignet, wenn es möglich und erfolgversprechend ist, mit ihr bestehende Defizite zu kompensieren.


Die Erforderlichkeit bezieht sich lt. der Gesetzesbegründung auf das wesentliche Lernziel, das sich wiederum im Einzelfall je nach Schulform und Klassenstufe aus den schulrechtlichen Bestimmungen ergibt.


Das wesentliche Lernziel in der jeweiligen Klassenstufe ist die Versetzung in die nächste Klassenstufe bzw. ein ausreichendes Lernniveau.


Schülerinnen/Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die Defizite in der deutschen Sprache haben, sind folglich grundsätzlich anspruchsberechtigt und haben mithin die Möglichkeit zur ergänzenden Teilnahme an einer Lernförderung, die Kosten werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen.


Die Lernförderung wäre ergänzend zum schulischen Unterricht anzubieten.


Die Lernförderung kann beispielsweise nach Unterrichtsende in dem Schulgebäude durch entsprechende örtliche Anbieter durchgeführt werden, hierzu zählt auch die Volkshochschule Friesland-Wittmund.







Beschlussvorschlag:


1.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen


2.
Die Bildungsregion Friesland wird ersucht, in Ergänzung zu den bestehenden gesetzlichen Fördermöglichkeiten ein Konzept für Schulen im Landkreis Friesland zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache für Schülerinnen/Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache zu entwickeln.

3.
Die Leistung „Lernförderung“ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket soll bei dem anspruchsberechtigten Personenkreis und den Schulen verstärkt beworben werden.



Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in stv. Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


keine Anlage