Begründung:
Nachdem jahrelang keine Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz (früher: GVFG) für die Herstellung des Radweges an der Kreisstraße 87 (Kaisershof bis Horum) bewilligt wurden, konnten wir zu Beginn des Jahres die positive Nachricht zur Kenntnis nehmen, dass dieser Radweg nunmehr in das Bauprogramm des Landes aufgenommen wurde (siehe auch Vorlage 0426/2014).
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt gegenwärtig die Ausschreibung der Arbeiten durch (Radweg sowie Erneuerung der Straßenbrücke), wobei das Ergebnis der Ausschreibung voraussichtlich im August oder September vorliegen dürfte. Nach den Vergabevorschriften wäre der Auftrag dann innerhalb eines Monats zu erteilen, so dass der ohnehin geplante Baubeginn im Herbst damit auch nicht gefährdet wäre.
Das Auftragsvolumen wird mehr als 300.000 € betragen, so dass die Vergabe des Auftrages eine Angelegenheit des Kreistages wäre. Da die nächste turnusmäßige Sitzung des Kreistages nach der Sommerpause erst für Oktober geplant ist, könnte die Vergabe somit nicht durch dieses Gremium erfolgen.
Im Ergebnis schlägt die Verwaltung daher vor, dass der Auftrag durch den Kreisausschuss vergeben wird und der Kreistag den Kreisausschuss bevollmächtigt, den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.
Ausreichende Haushaltsmittel stehen unter dem I-Element I1.080150.500 –vorbehaltlich der Haushaltsplanung für das kommende Jahr- zur Verfügung, d.h. 100.000 € für 2014 sowie weitere 600.000 € in der mittelfristigen Finanzplanung für 2015 (der Landkreis erhält eine Förderung von 70 % auf die o.g. Baukosten).
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss wird bevollmächtigt, den Auftrag zur Herstellung des Radweges an der Kreisstraße 87 (Kaisershof bis Horum) an den nach erfolgter Ausschreibung günstigsten Anbieter zu vergeben.