Betreff
Neuverordnung des Naturschutzgebiets "Sandentnahmestelle Neustadtgödens"
Vorlage
0520/2014
Aktenzeichen
67.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Sandentnahmestelle Neustadtgödens ist seit dem 17.05.1985 als Naturschutzgebiet gesichert.

Zuständig war seinerzeit die Bezirksregierung Weser-Ems.

Die Tatsache, dass das Schutzgebiet inzwischen als Flora-Fauna-Habitat (FFH) - Gebiet 180 „Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven“- Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 ist, macht eine Neuverordnung erforderlich.

Das FFH-Gebiet 180 umfasst neben der Sandentnahmestelle Neustadtgödens Stillgewässer im Raum Barkel (Stadt Schortens) sowie eine Reihe von Fließgewässern in der Stadt Wilhelmshaven sowie dem Landkreis Wittmund. Die Stillgewässer im Raum Barkel sind bereits als Landschaftsschutzgebiet gesichert (LSG FRI 127, Verordnung vom 16.12.2013). Die Fließgewässer sollen ebenfalls als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden (s. Vorlage 0521/2014).


Nach Erarbeitung eines Verordnungsentwurfs sowie einer Begründung ist mit dem Verfahren gemäß § 14 NAGBNatSchG begonnen worden.


Der Geltungsbereich der neuen Verordnung wird sich gegenüber der jetzt geltenden Verordnung nicht verändern.


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur Neuverordnung der Naturschutzgebiets weiter durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1 Verordnungsentwurf

Anlage 2 Begründung

Anlage 3 Karte