Betreff
Vereinbarung über die Nutzung von Sportstätten in der Trägerschaft des Landkreises Friesland zwischen dem Landkreis Friesland und den Sportvereinen im Landkreis Friesland, die Mitglied im Kreissportbund Friesland sind
Vorlage
0549/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Landkreis Friesland ist Eigentümer von 16 Sportstätten (Sporthallen und Sportfreianlagen) in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit Ausnahme der Inselgemeinde Wangerooge.


Die Sportstätten werden sowohl schulisch als auch außerschulisch genutzt, die außerschulische Nutzung bezieht sich weit überwiegend auf die Nutzung von Sportvereinen, die Mitglied im Kreissportbund Friesland sind.


Der Landkreis Friesland erkennt den hohen sozialen Wert der Tätigkeit der Sportvereine für die Allgemeinheit ausdrücklich an, aus diesem Grunde hat auch der Kreistag des Landkreises Friesland in seiner Sitzung am 22.12.2005 einstimmig beschlossen, dass die außerschulische Nutzung der Sportfreianlagen durch Vereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, grundsätzlich unentgeltlich sein soll; auf die Änderung dieser Richtlinie, die zum 01.01.2013 in Kraft trat, wird hingewiesen, siehe Vorlage Nr. 0209/2012 vom 19.11.2012.


Ferner werden jedes Jahr dem Kreissportbund durch den Landkreis Friesland mehr als 100.000,00 Euro als Übungsleiterzuschuss und als Fördermittel für die Jugendlichen gewährt.


Diese Maßnahmen untermauern die Wertschätzung, die der Landkreis Friesland der Sportförderung entgegenbringt.


Im Laufe der letzten Jahre ist die Erkenntnis sowohl auf der Seite der Vereine als auch beim Landkreis Friesland gereift, einige Sachverhalte für eine optimierte Inanspruchnahme der Sportstätten neu zu regeln.


Beispielhaft sei auf die Nutzungszeiten hinzuweisen.


Alle kreiseigenen Schulen sind mittlerweile Ganztagsschulen, der Unterricht wirkt folglich in den Nachmittag hinein, dieses hat Konsequenzen für den Vereinssport.


Aber auch die Fragen der Feriennutzung, der Beantragung von Hallenzeiten, der Rechte und Pflichten der Nutzer etc. mehr waren klärungsbedürftig.


Diesem Regelungszweck dient die anliegende Vereinbarung.


Durch ihre Regelungen wird den Vereinen, aber auch dem Landkreis Friesland bzw. den beauftragten Institutionen wie beispielsweise dem Gemeindesportbund Sande, und der Arbeitsgemeinschaft Varel eine Handlungssicherheit bei der Vergabe und Nutzung der Sportstätten gegeben.


Die Vereinbarung wurde gemeinsam zwischen dem Kreissportbund und dem Landkreis Friesland entwickelt und abgestimmt, der Kreissportbund übernahm die interne Abstimmung mit dem Gemeindesportbund und den Sportvereinen die Mitglied im Kreissportbund sind.



Beschlussvorschlag:


Der anliegenden Vereinbarung wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Sachbearbeiter/in stv.Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Entwurf der Vereinbarung