Betreff
Erlass einer Verordnung über die Benutzung des Deichvorlandes zum Schutze der Hauptdeiche (Deichvorlandverordnung) im Landkreis Friesland
Vorlage
0572/2014
Aktenzeichen
67.2
Art
Beschlussvorlage

Begründung:



Im Rahmen des Küstenschutzes ist sicherzustellen, dass u. a. das Gefahrenpotential für die Hauptdeiche minimal gehalten wird. Neben den baulichen Anpassungen der jeweiligen Deichbesticke gilt es auch, diese Deiche vor Beschädigungen zu schützen. Insofern gilt die Vereinbarung, das Deichvorland in der Sturmflutsaison (15.10. - 31.03.) von aufschwimmbaren Stoffen, Geräten und Anlagen freizuhalten. Diese Regelung basiert auf einer Vereinbarung zwischen den Trägern der Deicherhaltung, der Touristik (z.B. WTG) und dem Landkreis. Während das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) sowohl den Deich als auch eine Zone von 50 m landeinwärts des Deiches ausdrücklich schützt, regelt das Gesetz den Schutz des Deichvorlandes nicht konkret. Insofern entfaltet die bisherige Vereinbarung im Deichvorland keine gerichtlich überprüfbare juristische Konsequenz im Falle von Zuwiderhandlungen.


Vermehrt musste die untere Deichbehörde feststellen, dass innerhalb der Sturmflutsaison Plätze nicht ordnungsgemäß geräumt, Verkaufs- und Campingwagen aufgestellt und Baumaßnahmen regelungswidrig durchgeführt wurden. Eine erforderliche Beordnung dieser potentiellen Gefahrenquellen war bisher nur eingeschränkt möglich und nur dann, wenn die Betroffenen sich einsichtig zeigten.


Dass dies zu gravierenden Problemen führen kann zeigte die erste Herbststurmflut in diesem Jahr. Am 22. Oktober 2014 konnte die Wangerland Touristik Gesellschaft (WTG) trotz mehrfacher und rechtzeitiger behördlicher Hinweise die noch vollständig beschickten Strände nicht rechtzeitig vor Einsetzen der Sturmflut räumen. Wegen der nur geringen Schwere der Sturmflut bliebt dies zwar ohne relevante Folgen für den Küstenschutz führte aber zu erheblichem Sachschaden. Bei einer schwereren Sturmflut hätten sich herumschwimmende Strandkörbe, Trümmer oder ähnliches durchaus als Risiko für die Deiche herausstellen können.


Dass zur Beordnung des Deichvorlandes im Sinne eines effektiven Küstenschutzes der Erlass einer Deichvorlandsverordnung nach § 21 NDG erforderlich ist, haben bereits die politischen Gremien des Landkreises Friesland entschieden. So beschloss der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 die Kreisverwaltung zu beauftragen, eine Deichvorlandsverordnung vorzubereiten und den Gremien des Landkreises Friesland zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Nach § 21 Abs. 4 NDG sind im Verordnungsverfahren die Träger der Deicherhaltung, also der II. und III. Oldenburgische Deichband zu hören.

Neben den Trägern der Deichunterhaltung hat der Landkreis Friesland als untere Deichbehörde in zwei Beteiligungsverfahren die relevanten Träger öffentlicher Belange (z.B. die betroffenen Gemeinden) und die betroffenen Eigentümer im Verfahren beteiligt. Aufgrund der eingegangen Stellungnahmen konnte ein Vorschlag für eine Deichvorlandverordnung zum Schutz des Deichvorlandes erarbeitet werden.


Seitens der Stadt Varel liegt die im Verordnungsentwurf berücksichtigte Stellungnahme der Verwaltung vor. Zudem befassen sich die politischen Gremien der Stadt Varel mit dem vorgelegten Entwurf der Deichvorlandverordnung. Eine ergänzende Stellungnahme der Stadt Varel wird am 21.11.2014 vorgelegt.


Beschlussvorschlag:

Der Erlass einer Verordnung über die Benutzung des Deichvorlandes zum Schutz der Hauptdeiche (Deichvorlandverordnung) im Landkreis Friesland wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Rahmen13

Rahmen15

Erfolgte Veranschlagung: Rahmen3 Ja, mit Rahmen7 Nein

im Rahmen5 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr.


Rahmen21 Rahmen25

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1: Verordnungsentwurf

Anlage 2: Begründung zum Verordnungsentwurf

Anlage 3: Übersichtskarte

Anlage 4 - 13: Detailkarten 1 - 10