Begründung:
Die Stadt
Varel hat beim Landkreis Friesland einen Antrag auf Teillöschung
des Landschaftsschaftsschutzgebietes LSG FRI 49 „Christiansburg“
gestellt. Hintergrund ist eine Bauleitplanung im Bereich des Vareler
Hafens. Dort beabsichtigt die Fa. Deharde Maschinenbau auf dem
vorhandenen Firmengelände eine Betriebserweiterung auf einer
Fläche von ca. 1,6 ha. Betroffen von dieser Betriebserweiterung
sind auch rd. 590 m² des Flurstückes 80/1 sowie ca. 5.100
m² des Flurstückes 89/3 der Flur 8 in der Gemarkung
Varel-Land innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
„Christiansburg“.
Die Stadt Varel hat die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 185 und die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen, um die Betriebserweiterung
bauplanungsrechtlich abzusichern.
Gemeinsam mit der Fa.
Deharde sowie der Stadt Varel wurde bereits im Vorfeld nach
Standortalternativen gesucht. Eine komplette Standortverlegung des
Unternehmens kommt aus finanziellen Gründen nicht in Betracht.
So sind in der Vergangenheit beispielsweise spezielle Fundamente für
Fräsmaschinen gebaut worden, deren Neubau nach Auskunft des
Unternehmens pro Fundament eine 6-stellige Summe beanspruchen würden.
Eine räumliche Trennung der Erweiterungsflächen vom Betrieb
am Vareler Hafen scheidet aus, da Fertigungslinien unterbrochen und
erheblicher logistischer Aufwand betrieben werden müsste.
Die
Stadt Varel sieht das geringfügige Heranrücken der
gewerblichen Nutzung an die sichtbaren Reste des Bodendenkmals
„Christiansburg“ vor dem Hintergrund der Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen als notwendig an. Insbesondere das
Fehlen von tragfähigen Alternativen für die
Betriebserweiterung macht einen Eingriff und damit eine Teillöschung
des Landschaftsschutzgebietes notwendig.
Im Zuge des
Verfahrens gemäß § 30 des Nds. Naturschutzgesetzes
sind die Träger öffentlicher Belange, und hier neben den
anerkannten Naturschutzverbänden, der Naturschutzbeauftragte des
Landkreises Friesland sowie die Stadt Varel, der Entwässerungsverband
Varel, der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband, die EWE, die
E.ON, die E.ON Ruhrgas AG, die Deutsche Telekom sowie weitere
Versorgungsunternehmen, das Nds. Landesamt für Denkmalpflege,
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Kreislandvolkverband
Friesland e. V. und die Behörde für Geoinformation,
Landentwicklung und Liegenschaften, beteiligt worden. Der
Verordnungsentwurf mit Karte haben in der Zeit vom 10. Juli 2007 bis
einschl. 9. August 2007 bei der Stadt Varel öffentlich
ausgelegen.
Die während der Beteiligung Träger
öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände
eingegangenen Bedenken und Anregungen sind der Stadt Varel zugeleitet
und mit ihr erörtert worden.
Der Nds. Heimatbund regt
an, quasi als „Kompensation“ für die Teillöschung
des Landschaftsschutzgebietes eine weitere Fläche unmittelbar
nördlich angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet in das LSG
einzubeziehen.
Das Nds. Landesamt für Denkmalpflege
teilt mit, dass die Bedenken der Archäologischen Denkmalpflege
zurückgestellt werden können, wenn gewährleistet ist,
dass im Vorfeld der Bauarbeiten eine sach- und fachgerechte
archäologische Ausgrabung erfolgt. Diese ist in der Zwischenzeit
durchgeführt worden.
Der NABU hat Bedenken gegen die
Teillöschung geäußert. Er vertritt die Auffassung,
dass Gewerbegebiete im Bereich der Stadt Varel in ausreichendem
Umfange im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Die von der
Stadt angeführte Begründung auf der Basis „persönliche
Interessen eines Antragstellers“ wird nicht für
ausreichend gehalten. Es wird darum gebeten, die Teillöschung
nicht vorzunehmen.
Der Landesverband Niedersachsen, Deutsche
Gebirgs- und Wandervereine hat ebenfalls Bedenken gegen die geplante
Teillöschung vorgetragen. Es wird die Auffassung vertreten, dass
ein derartig großer Bereich nicht notwendig ist.
Die
geplante Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes sowie die
parallel laufende Änderung des Flächennutzungsplanes bzw.
die Aufstellung des Bebauungsplanes konzentrieren sich ausschließlich
auf die Interessen der Fa. Deharde am Vareler Hafen. Das geplante
Gewerbegebiet dient ausschließlich dazu, dass die
Erweiterungsabsichten der Firma umgesetzt werden können. Von
daher gehen die Belange der gewerblichen Wirtschaft in der Stadt
Varel und insbesondere Interessen zu Gunsten der Fa. Deharde vor.
Die Flächen, die aus dem Landschaftsschutzgebiet
teilgelöscht werden sollen, beinhalten keine besondere
Wertigkeiten aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Zu berücksichtigen sind in diesem Bereich in erster Linie die
Belange des Denkmalschutzes.
Die Anregung des Nds.
Heimatbundes, eine weitere Fläche in das Landschaftsschutzgebiet
hineinzunehmen, wurde mit der Stadt Varel erörtert. Vor
Neuverordnung des Landschaftsschutzgebietes lag dieser Bereich
innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung. Er wurde bei der
Neuverordnung nicht wieder aufgenommen, da die Stadt Varel in der
Zwischenzeit in diesem Bereich in ihrem Flächennutzungsplan eine
Festsetzung als Gewerbefläche aufgenommen hat. Inzwischen ist
dieser Bereich im neuen Flächennutzungsplan als Fläche für
die Landwirtschaft festgesetzt worden. Von daher wurde gemeinsam mit
der Stadt Varel übereinstimmend festgestellt, dass keine
Notwendigkeit besteht in diesem Bereich ein Landschaftsschutzgebiet
auszuweisen. Von Seiten der Stadt Varel wurde darüber hinaus
erklärt, dass nach deren Kenntnisstand keine Ambitionen
bestehen, das Firmengelände der Fa. Deharde in diesen Bereich
auszudehnen. Auch von Seiten der Stadt Varel bestehen keine Planungen
in diesem Bereich gewerbliche Vorhaben umzusetzen. Vorstellbar ist
allenfalls die Anlage von Stellflächen sowie die Anlegung eines
Fußweges in Richtung der sichtbaren Überreste der
„Christiansburg“. Von Seiten der Stadt Varel ist erklärt
worden, dass die zuständigen Gremien der Stadt Varel eine
Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes, wie vom Nds. Heimatbund
vorgeschlagen, aller Voraussicht nach nicht zustimmen werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss beschließt den Erlass einer 1. Verordnung zur
Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
LSG FRI 49 „Christiansburg“ in der Stadt Varel.
Der
Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ |
€ |
€ |
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Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein |
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___ ________________________gez. Tuinmann Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |
Anlagen:
1. Verordnungsentwurf
2. Karte zum Verordnungsentwurf