Betreff
Teillöschung des Landschaftsschutzgebiets "Christiansburg", Stadt Varel
Vorlage
156/2007
Aktenzeichen
12.3
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die Stadt Varel hat beim Landkreis Friesland einen Antrag auf Teillöschung des Landschaftsschaftsschutzgebietes LSG FRI 49 „Christiansburg“ gestellt. Hintergrund ist eine Bauleitplanung im Bereich des Vareler Hafens. Dort beabsichtigt die Fa. Deharde Maschinenbau auf dem vorhandenen Firmengelände eine Betriebserweiterung auf einer Fläche von ca. 1,6 ha. Betroffen von dieser Betriebserweiterung sind auch rd. 590 m² des Flurstückes 80/1 sowie ca. 5.100 m² des Flurstückes 89/3 der Flur 8 in der Gemarkung Varel-Land innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Christiansburg“.

Die Stadt Varel hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 185 und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, um die Betriebserweiterung bauplanungsrechtlich abzusichern.

Gemeinsam mit der Fa. Deharde sowie der Stadt Varel wurde bereits im Vorfeld nach Standortalternativen gesucht. Eine komplette Standortverlegung des Unternehmens kommt aus finanziellen Gründen nicht in Betracht. So sind in der Vergangenheit beispielsweise spezielle Fundamente für Fräsmaschinen gebaut worden, deren Neubau nach Auskunft des Unternehmens pro Fundament eine 6-stellige Summe beanspruchen würden. Eine räumliche Trennung der Erweiterungsflächen vom Betrieb am Vareler Hafen scheidet aus, da Fertigungslinien unterbrochen und erheblicher logistischer Aufwand betrieben werden müsste.

Die Stadt Varel sieht das geringfügige Heranrücken der gewerblichen Nutzung an die sichtbaren Reste des Bodendenkmals „Christiansburg“ vor dem Hintergrund der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen als notwendig an. Insbesondere das Fehlen von tragfähigen Alternativen für die Betriebserweiterung macht einen Eingriff und damit eine Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes notwendig.

Im Zuge des Verfahrens gemäß § 30 des Nds. Naturschutzgesetzes sind die Träger öffentlicher Belange, und hier neben den anerkannten Naturschutzverbänden, der Naturschutzbeauftragte des Landkreises Friesland sowie die Stadt Varel, der Entwässerungsverband Varel, der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband, die EWE, die E.ON, die E.ON Ruhrgas AG, die Deutsche Telekom sowie weitere Versorgungsunternehmen, das Nds. Landesamt für Denkmalpflege, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Kreislandvolkverband Friesland e. V. und die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften, beteiligt worden. Der Verordnungsentwurf mit Karte haben in der Zeit vom 10. Juli 2007 bis einschl. 9. August 2007 bei der Stadt Varel öffentlich ausgelegen.

Die während der Beteiligung Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände eingegangenen Bedenken und Anregungen sind der Stadt Varel zugeleitet und mit ihr erörtert worden.

Der Nds. Heimatbund regt an, quasi als „Kompensation“ für die Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes eine weitere Fläche unmittelbar nördlich angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet in das LSG einzubeziehen.

Das Nds. Landesamt für Denkmalpflege teilt mit, dass die Bedenken der Archäologischen Denkmalpflege zurückgestellt werden können, wenn gewährleistet ist, dass im Vorfeld der Bauarbeiten eine sach- und fachgerechte archäologische Ausgrabung erfolgt. Diese ist in der Zwischenzeit durchgeführt worden.

Der NABU hat Bedenken gegen die Teillöschung geäußert. Er vertritt die Auffassung, dass Gewerbegebiete im Bereich der Stadt Varel in ausreichendem Umfange im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Die von der Stadt angeführte Begründung auf der Basis „persönliche Interessen eines Antragstellers“ wird nicht für ausreichend gehalten. Es wird darum gebeten, die Teillöschung nicht vorzunehmen.

Der Landesverband Niedersachsen, Deutsche Gebirgs- und Wandervereine hat ebenfalls Bedenken gegen die geplante Teillöschung vorgetragen. Es wird die Auffassung vertreten, dass ein derartig großer Bereich nicht notwendig ist.

Die geplante Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes sowie die parallel laufende Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes konzentrieren sich ausschließlich auf die Interessen der Fa. Deharde am Vareler Hafen. Das geplante Gewerbegebiet dient ausschließlich dazu, dass die Erweiterungsabsichten der Firma umgesetzt werden können. Von daher gehen die Belange der gewerblichen Wirtschaft in der Stadt Varel und insbesondere Interessen zu Gunsten der Fa. Deharde vor.

Die Flächen, die aus dem Landschaftsschutzgebiet teilgelöscht werden sollen, beinhalten keine besondere Wertigkeiten aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Zu berücksichtigen sind in diesem Bereich in erster Linie die Belange des Denkmalschutzes.

Die Anregung des Nds. Heimatbundes, eine weitere Fläche in das Landschaftsschutzgebiet hineinzunehmen, wurde mit der Stadt Varel erörtert. Vor Neuverordnung des Landschaftsschutzgebietes lag dieser Bereich innerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung. Er wurde bei der Neuverordnung nicht wieder aufgenommen, da die Stadt Varel in der Zwischenzeit in diesem Bereich in ihrem Flächennutzungsplan eine Festsetzung als Gewerbefläche aufgenommen hat. Inzwischen ist dieser Bereich im neuen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt worden. Von daher wurde gemeinsam mit der Stadt Varel übereinstimmend festgestellt, dass keine Notwendigkeit besteht in diesem Bereich ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Von Seiten der Stadt Varel wurde darüber hinaus erklärt, dass nach deren Kenntnisstand keine Ambitionen bestehen, das Firmengelände der Fa. Deharde in diesen Bereich auszudehnen. Auch von Seiten der Stadt Varel bestehen keine Planungen in diesem Bereich gewerbliche Vorhaben umzusetzen. Vorstellbar ist allenfalls die Anlage von Stellflächen sowie die Anlegung eines Fußweges in Richtung der sichtbaren Überreste der „Christiansburg“. Von Seiten der Stadt Varel ist erklärt worden, dass die zuständigen Gremien der Stadt Varel eine Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes, wie vom Nds. Heimatbund vorgeschlagen, aller Voraussicht nach nicht zustimmen werden.


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss beschließt den Erlass einer 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet LSG FRI 49 „Christiansburg“ in der Stadt Varel.

Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


___ ________________________gez. Tuinmann

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


1. Verordnungsentwurf

2. Karte zum Verordnungsentwurf