Betreff
Genehmigung der überplanmäßigen Aufwendungen im Teilhaushalt 51 (Jugend, Familie, Schule und Kultur)
Vorlage
0587/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Fachbereich 51 – Jugend, Familie, Schule und Kultur - hat im Finanzbericht für das 3. Quartal 2014 eine Verschlechterung des Budgetergebnisses in Höhe von ca. 562.000,00 € prognostiziert. Aufgrund der Korrektur nach aktuellen Zahlen sieht die jetzige Prognose eine Budgetabweichung von 680.000,00 € vor.


Exemplarisch wird hier die im Budget des FB 51 kostenintensivste Leistung aufgeführt:


Aufwendungen in P1.03.36.363022.010 Stat. Unterbringung nach §§ 34,41,

19 SGB VIII


Sachkonto

Ansatz 2014

Prognose 2014

Abweichung

433200

4.500.000,00 €

5.300.000,00 €

- 800.000,00 €

445200

170.000,00 €

440.000,00 €

- 270.000,00 €


Fallsummenentwicklung Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform








 

2009

2010

2011

2012

2013

2014 (bis 30.09.)

Heimerziehung § 34 SGB VIII

110

111

112

136

142

127












































Jahressumme der Bearbeitungsfälle; Kind/Jugendlicher = 1 Fall;



Quelle: info 51: WJH; Hilfearten: § 34 Heimerziehung Minderjährige, § 34 betreutes


Wohnen Minderjähriger, § 34 Erziehungsstelle, § 34 Klärungsmaßnahme in Einrichtungen


Nicht enthalten sind in der Grafik die zeitlich befristeten Klärungsmaßnahmen, welche ebenfalls unter der o.g. Leistung aufwandstechnisch zugeordnet werden. Seit 2009 ist ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, hinzu kommen höhere Entgelte der Einrichtungen. Der Anstieg der Fallzahlen ist insbesondere auf die Zunahme von stationären Hilfen für alleinerziehende Elternteile gemeinsam mit ihren Kindern zurückzuführen. In den letzten Monaten wurden mehrere familiengerichtliche Anhörungen zur Abschätzung einer Kindeswohlgefährdung geführt. In der Mehrzahl dieser Verfahren ging es um schwangere Mütter, deren erstgeborene Kinder aufgrund massiver elterlicher Defizite und fehlender Fürsorgekompetenz außerhalb des Elternhauses untergebracht waren.


In dem Vorrang öffentlicher Jugendhilfeleistungen wurde seitens der Familiengerichte die Unterbringung der schwangeren Mutter in einer Mutter-Kind.-Einrichtung bestimmt. Mit Entbindung ist in diesen Einrichtungen der vereinbarte Tagessatz sowohl für den Elternteil wie auch für das Kind zu zahlen.


In 2013 betrug die Fallzahl der stationären Fälle gesamt 171 (Summe), in 2014 sind bisher 160 Unterbringungen (Summe Fallzahl) zu verzeichnen. Um den steigenden Fallzahlen im stationären Bereich entgegenzuwirken, wurde vermehrt auf die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien hingewirkt. Zudem sind die Einzelkosten der stationären Hilfe gestiegen (höhere Entgelte), so dass zwar die Fallzahlen in 2014 relativ konstant blieben, jedoch insgesamt höhere Aufwendungen entstehen.



Wie o.g fallen unter diese Leistung auch Hilfen nach § 19 SGB VIII – Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Bisher sind hier 7 Fälle zu verzeichnen, welche sich aber kostentechnisch doppelt auswirken, da sowohl für die Mutter als auch für das Kind Entgelt zu zahlen ist (Gesamtkosten pro Fall pro Tag 300,00 €).


Auf der Ertragsseite sind ebenfalls höhere Erträge zu verzeichnen, hier wird ein Mehrertrag in Höhe von 170.000,00 € prognostiziert, jedoch deckt dies nicht die zu erwartenden Mehraufwendungen ab.


Im Gesamtbudget des FB 51 sind jedoch auch höhere Erträge für 2014 zu verzeichnen, so dass im Rahmen der Gesamtdeckung insgesamt ein Mehraufwand, bzw. eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 680.000,00entsteht.


Die Ausgaben sind unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung der

Anstieg der Kosten und der o.g. Mehraufwand des Fachbereichbudgets nicht

einschätzbar war. Zudem sind sie unabweisbar, da bei festgestellter Hilfebedürftigkeit die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Hilfe nach dem SGB VIII besteht. Entsprechende Deckungsmittel stehen durch Mehrerträge im Budget Allgemeine Finanzwirtschaft bzw. Minderaufwände im Bewirtschaftungsbudget zur Verfügung.


Die Verwaltung bittet um Zustimmung zum geschilderten überplanmäßigen Aufwand gemäß § 117 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.



Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Aufwendungen im Budget des FB 51 (Jugend, Familie, Schule und Kultur) in Höhe von 680.000,00 € wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Rahmen13

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Rahmen4 Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen21

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss