Begründung:
Der Landkreis Friesland und seine Amtsträger dürfen Spenden, Schenkungen und
ähnliche Zuwendungen nur insoweit und in dem Umfang annehmen, als diese der
kommunalen Aufgabenerfüllung dienen. In der am 17. März 2010 vom Kreistag Friesland – rückwirkend zum 20. Mai 2009 - verabschiedeten „Richtlinie des Landkreises Friesland zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen“ (sh. Vorlage Nr. 666/2010) sind die zu beachtenden Voraussetzungen geregelt. Die Richtlinie gilt für alle Dienststellen und Einrichtungen des Landkreises einschließlich der Sondervermögen und insbesondere die in der Trägerschaft des Landkreises Friesland stehenden Schulen.
Wegen des Wegfalls der Nds. Gemeindeordnung und der Niedersächsischen Landkreisordnung hat die Verwaltung die Richtlinie nunmehr redaktionell überarbeitet und eine begriffliche Anpassung vorgenommen. Inhaltliche Änderungen gegenüber dem Stand 20.05.2009/17.03.2010 erfolgten nicht.
Beschlussvorschlag:
Die redaktionell überarbeitete „Richtlinie des Landkreises Friesland zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen“ - Stand 01.01.2015 – wird angenommen.
Anlage:
Spendenrichtlinie – Stand 01.01.2015 -