Betreff
Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII "AG 78 - Hilfen zur Erziehung"
Vorlage
0650/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Gemäß § 80 Abs. 3 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe „in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen“. Sie sollen gemäß § 78 SGB VIII Arbeitsgemeinschaften anstreben. In diesen soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig ergänzen. Die Arbeitsgemeinschaften erarbeiten gemeinsame Empfehlungen und freiwillige Vereinbarungen und koordinieren einzelne Maßnahmen. Sie dienen der Unterstützung und der Umsetzung der Jugendhilfeplanung.


Der Wortlaut des § 78 SGB VIII erlaubt neben der Bildung einer einzigen Arbeitsgemeinschaft auch die Bildung mehrerer Arbeitsgemeinschaften mit spezifischen Aufgaben.


In der Vergangenheit ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII nicht realisiert worden. Stattdessen ist ein Gesprächsaustausch mit den Trägern ambulanter Jugendhilfeangebote gepflegt worden.


Wie im Jugendhilfeplan 2014 bereits aufgeführt, besteht das fachliche Gebot der gemeinsamen Weiterentwicklung des bestehenden Hilfesystems. Eine AG 78 bietet hier einen verlässlichen und auch bindenden Rahmen.


In der neu zu gründenden AG 78 sollen neben Mitarbeitern des Fachbereiches Jugend, Familie, Schule und Kultur alle Vertreter der freien Träger der Hilfen zur Erziehung mitwirken können, die ihren Trägersitz im Landkreis Friesland haben bzw. mit denen -bei externem Trägersitz- das Kreisjugendamt eng zusammenarbeitet.


Nach dem Wortlaut des § 78 SGB VIII sind privat-gewerbliche Träger ausgeschlossen. Die Zulassung von freien Trägern, die privat-gewerblich tätig sind, wird von der Verwaltung im Hinblick auf die Gleichstellung dieser Trägergruppe empfohlen (vgl. Wiesner, SGB VIII, § 75 Rn 3).


Ein erstes Treffen aller Interessierten soll am 05.03.2015 stattfinden. Bei diesem Treffen sollen die Schwerpunkte der AG 78 – Hilfen zur Erziehung sowie die Geschäftsordnung der AG 78 erarbeitet werden.


Die Ergebnisse der AG 78 werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig vorgestellt.


Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung wird beauftragt, eine AG 78 - Hilfen zur Erziehung zu gründen. Der Teilnehmerkreis soll um privat-gewerbliche Anbieter erweitert werden.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen21 Rahmen25

Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Abteilungsleiterin Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss