Begründung:
a. Inklusion in der Ferienbetreuung
Der Projektantrag erfüllt nicht die grundsätzlichen Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds. Bei dem Projekt handelt es sich in erster Linie um eine Entlastung berufstätiger Eltern während der Ferienzeiten. Dies ist aber eine klassische Aufgabe der Jugendhilfe.
b. Disco „Unverwechselbar“
Der Projektantrag erfüllt nicht die grundsätzlichen Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds. Die geplante Anschaffung der Musik- und Lichtanlage stellt in erster Linie eine Wertschöpfung für die Gemeinde Zetel dar.
c. Projekt „.... und worum dreht sich deine Welt“
Der Projektantrag erfüllt die grundsätzlichen Förderkriterien für Mittel aus dem Inklusionsfonds. Die über das eigentliche Projekt hinausgehende Finanzierung der „Karawane“ wird für nicht erforderlich gehalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Zetel erhält für das Projekt „.... und worum dreht sich deine Welt“ einen Zuschuss in Höhe von 3.000.-- Euro. Nach Beendigung des Projektes gehen die angeschafften Materialien (Bilderrahmen und MP3-Player) in das Eigentum der Kreismusikschule über.
Die übrigen beantragten Projekte der Gemeinde Zetel werden nicht gefördert.
Anlagen:
Zuschussantrag (-anträge)