Begründung:
Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und § 25a HKVO sowie der Richtlinie des Landkreises Friesland zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen vom 01.01.2015 (Spendenrichtlinie) bedarf die Annahme und Verwendung von Fördermitteln der Zustimmung der zuständigen Gremien. Der Landrat ist für Zuwendungen bis 100,00 € selbst zuständig. Für Spenden über 100,01 € ist der Kreisausschuss und über 2.000,01 € der Kreistag zuständig. Nach dem Annahme- und Verwendungsbeschluss über die Zuwendungen werden die Zuwendungsübersichten der Obersten Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben und im Internet veröffentlicht.
Zuwendungen 2014
Im Jahr 2014 hat der Landkreis verschiedene zweckgebundene Zuwendungen in Höhe von insgesamt 54.685,32 erhalten (siehe Anlage), deren Annahme noch formell gemäß der Spendenrichtlinie beschlossen werden muss. In den Zuständigkeitsbereich des
Kreisausschusses fallen insgesamt 19.696,43 €
Kreistages fallen insgesamt 34.591,30 €
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und der Spendenrichtlinie des Landkreises Friesland der Annahme und Verwendung der in der Übersicht 2014 aufgelisteten Zuwendungen von 100,01 € bis 2.000,00 € von insgesamt 19.696,43 € zu.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, für seinen Zuständigkeitsbereich ab 2.000,01 € ebenfalls der Annahme und Verwendung der Zuwendungen 2014 von insgesamt 34.591,30 € zuzustimmen.
Anlagen:
Übersicht Zuwendungen 2014