Betreff
Antrag der Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Umbau der Tennishalle zur Mehrzweckhalle mit Bau eines Kinderspielhauses
Vorlage
014/2007
Aktenzeichen
01/1 - 805020-05-05
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die fast autofreie Insel Wangerooge ist staatlich anerkanntes Nordseeheilbad und generell Tourismusstandort mit vielfältigen Kur- und Erholungsangeboten. Die Gästezahlen sind in den letzten Jahren steigend. Um die Insel noch attraktiver für den Tourismus zu gestalten und die steigenden Gästezahlen noch zu unterstützen sind Investitionen nötig. Ein Großteil der Einrichtungen auf Wangerooge ist überaltert und bedarf der Sanierung bzw. des Ersatzes, da sie den heutigen Gästeansprüchen nicht mehr gerecht werden. Einige Maßnahmen sind bereits ergriffen worden um den Gästeansprüchen wieder gerecht zu werden und den touristischen Standort und Kurstandort Wangerooge zu sichern. Um im Wettbewerb zu den anderen ostfriesischen Inseln Stand zu halten ist geplant für Wangerooge die Alleinstellungsmerkmale noch deutlicher herauszuarbeiten.


Aus diesem Grund plant die Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge den Umbau der Tennishalle zur Mehrzweckhalle mit Bau eines Kinderspielhauses.


Die Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge hat mit Schreiben vom 22. Juli 2005 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Umbau der Tennishalle zur Mehrzweckhalle mit Bau eines Kinderspielhauses mit einer Gesamtsumme von ca. 2,5 Mio € beantragt. Der Antrag wurde im Januar 2007 konkretisiert und die letzten Antragsunterlagen vorgelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich nunmehr auf 2.515.512,00 €.


Die Finanzierung soll wie folgt erfolgen:

- Ziel 2-Förderung: 1.131.980,00 €

- Kreiszuschuss des Landkreises Friesland: 462.000,00 €

- Eigenmittel der Gemeinde Wangerooge: 921.532,00 €

Gesamtsumme: 2.515.512,00 €


Die förderfähigen Kosten betragen 2.515.512,00 €. Aus Fördermitteln des Ziel 2-Programms der EU soll das Vorhaben mit einem Zuschuss von 45% in Höhe von 1.131.980,00 € bezuschusst werden (Bewilligungsbescheid vom 24. Mai 2006). Auf Grundlage der Bestimmungen der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen zur Teilfinanzierung der Maßnahme würde sich ein Zuschuss des Landkreises Friesland in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des Vorhabens in Höhe von 415.100,00 € ergeben. Die Gemeinde hat aber, insbesondere mit Hinweis auf die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts für den Fremdenverkehr als Lebensader für die Insel und auf die Ausgleichsfunktion des Landkreises beantragt, wegen der prekären finanziellen Situation der Inselgemeinde eine erhöhte Förderung von mindestens 462.000,00 € zur Verfügung zu stellen.


Die Verwaltung schlägt deshalb unter Berücksichtigung dieser Gründe vor, der Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge für den Umbau der Tennishalle zur Mehrzweckhalle mit Bau eines Kinderspielhauses entsprechend dem Antrag einen Kreiszuschuss in Höhe von 33 1/3 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, maximal jedoch 462.000,00 € zu gewähren.


Die Auszahlung der Mittel soll nach dem Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Lankreises erfolgen.



Beschlussvorschlag:


Der Umbau der Tennishalle zur Mehrzweckhalle mit Bau eines Kinderspielhauses auf Wangerooge wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge wird auf Grundlage der Bestimmungen der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen zur Teilfinanzierung der Maßnahme abweichend ein Kreiszuschuss in Höhe von 33 1/3 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des Vorhabens, maximal jedoch 462.000,00 € bewilligt.


Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach dem Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.


Der Kreistag wird um gleiche Beschlussfassung gebeten.



Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


462.000,00

462.000,00

Erfolgte Veranschlagung: Ja

im Vermögenshaushalt Haushaltsstelle: 7900.98200


___________________ _____________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

_________________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss