Begründung:
Die 21. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2014/2015 wurde auf Grundlage des Bevölkerungsmodells der Hildesheimer Planungsgruppe, Prof. Dr. Kolb, erstellt.
Kinder, die das 3. Lebensjahr vollenden haben bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung gem. § 24 Abs. 1 SGB VIII. Im Landkreis Friesland wird dieser Rechtsanspruch flächendeckend erfüllt.
Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII ab dem vollendeten 1. Lebensjahr besteht nunmehr seit dem 01.08.20013.
Die auf dem Krippengipfel 2007 empfohlene Quote von 35 % an Bedarf an Betreuungsplätzen wird im Landkreis Friesland bei Einbeziehung der Kindertagespflege mit insgesamt 54 % weit erfüllt.
Um einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung im Landkreis Friesland zu erhalten, sind die kommunalen Betreuungsangebote für Schulkinder mit aufgenommen worden. Außerdem sind in dieser Fortschreibung zum ersten Mal auch die Angebote aufgeführt, die als rein private Angebote gelten und nicht durch öffentliche Mittel gefördert werden.
Hierbei handelt es sich in erster Linie um private Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und/oder privat-gewerbliche Angebote in Form einer selbst organisierten Großtagespflege. Diese Angebote sind bei der Berechnung der Kinderbetreuungsquote nicht berücksichtigt, weil sie nicht der Planungsverantwortung des Landkreises gem. § 80 SGB VIII unterstehen.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt die 21. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Anlagen:
Anlage 1 21. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung