Begründung:
Als öffentlicher Träger der Jugendarbeit versteht sich das Team Jugendpflege als Bindeglied der in der Jugendhilfe tätigen Professionen und ist zentrale Anlauf- und Kontaktstelle für die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Friesland. Das Team Jugendpflege besteht aus drei Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Jugend, Familie, Schule und Kultur. Bedarfsbezogen werden weitere MitarbeiterInnen in die Arbeit des Team Jugendpflege einbezogen.
1.Ziele und Grundlagen
Die Kinder und Jugendlichen aus Friesland sollen u.a. durch die Jugendarbeit in ihrer Entwicklung zu eigenständigen und verantwortungsvollen Individuen begleitet und unterstützt werden. In erster Linie soll im Rahmen der Jugendarbeit die Handlungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen gefördert werden.
Die gesetzliche Pflichtaufgabe der Kreisjugendpflege ist begründet durch das SGB VIII.
Der § 1 SGB VIII legt die Förderung der Jugendlichen und den Abbau von Benachteiligung als gesetzliche Aufgabe fest. In den §§ 3 und 4 wird die Pluralität der Jugendhilfe von den freien und öffentlichen Trägern und deren Zusammenarbeit beschrieben. In § 9 Abs. 3 wird der Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen Rechnung getragen. In den §§ 11, 12, 14, 69, 73, 74, 79-81 und 90 finden sich weitere Rahmenbedingungen.
Zusätzlich gehören das Jugendschutzgesetz (JuSchG), der Jugendmedienschutz- Staatsvertrag, die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu den zu berücksichtigenden gesetzlichen Grundlagen in diesem Aufgabenfeld.
Die Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe und ist explizit im §11 SGB VIII verankert. Die Bereitstellung der Jugendarbeit ist eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfeträger.
2.Aufgaben
In Friesland wurde die Aufgabe der Kreisjugendpflege teilweise per Vereinbarung im Jahr 1994 auf die Städte und Gemeinden übertragen. Seitdem liegt die Umsetzung und Verantwortung der direkten und ankommenden Jugendarbeit in den Jugendhäusern bei den acht friesländischen Kommunen.
Das Team Jugendpflege nimmt somit folgende Aufgaben wahr:
- Förderung struktureller Beteiligung und Mitgestaltung durch junge Menschen
- Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen
- Schaffung positiver Lebensbedingungen/Lebenswelten für Kinder und Jugendliche
- Herstellung und die Förderung von guten Bedingungen, die eine gelungene
Jugendarbeit ermöglichen
- Sicherstellung der Informationsweitergabe und des Austausches aller Beteiligten der
Jugendarbeit
- Vernetzung aller lokalen, regionalen und auch überregionalen Akteure der
Jugendarbeit
- Fachberatung (Orientiert sich in erster Linie an den Fragen der Adressaten; die
Gegenstände der Fachberatung können u.a. finanzielle Fördermöglichkeiten,
Konzeptentwicklungen von Maßnahmen sowie Auskünfte über Angebote der
Jugendarbeit im Landkreis sein)
- Finanzielle Förderung gemäß der Richtlinie
- Öffentlichkeitsarbeit
- Umsetzung des Erzieherisches Jugendschutzes ( z.B. im Rahmen von
Jugendschutzkontrollen)
- Gesetzlicher Jugendschutz (Zielgruppe sind in erster Linie Gewerbetreibende;
gemeinsam mit Polizei/Ordnungsämtern werden zur Einhaltung der
Jugendschutzgesetze Kontrollen durchgeführt)
- Erzieherischer Jugendschutz (soll Kinder/Jugendliche dazu befähigen sich selber vor
gefährdenden Einflüssen zu schützen und kritik- und entscheidungsfähig zu werden)
- Organisation sowie Finanzierung von bedarfsgerechten Fortbildungen für die
JugendpflegerInnen
- Gremienarbeit
- Jugendhilfeplanung
- Aus- und Fortbildung im Rahmen von Juleica
Die Umsetzung dieser Aufgaben wird nicht ausschließlich durch die drei Mitarbeiterinnen des Teams Jugendpflege geleistet. Einige Aufgaben werden in Kooperation mit den Mitarbeiterinnen der Familien- und Kinderservicebüros, den ASD-MitarbeiterInnen und den Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe sowie durch die Unterstützung weiterer Fachkräfte (z.B. Ordnungsamt, Polizei) ganz gezielt gemeinsam bewältigt. Durch die Beteiligung verschiedener Professionen kann den Anforderungen der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung bestmöglich Rechnung getragen werden.
Das Team Jugendpflege unterstützt die Maßnahmen der JugendpflegerInnen der Städte und Gemeinden, der Vereine und Verbände fachlich und finanziell.
3. Vision
Das Ziel des Teams Jugendpflege ist eine starke, vielfältige, bedarfsgerechte und vor allem innovative Jugendarbeit im Landkreis Friesland.
Es ist zu begrüßen, die Aufgabe der Kreisjugendpflege zukünftig auf einen Kopf zu zu bündeln, um die enge Vernetzung aller beteiligter ehren- und hauptamtlicher Akteure sowie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Jugendarbeit im Landkreis Friesland zu erreichen.
Zudem soll die Arbeit der Kreisjugendpflege um die Beteiligung Jugendlicher an den Abläufen und der Gestaltung des öffentlichen Lebens im Landkreis Friesland erweitert werden.
Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Anlagen: