Betreff
Herstellung einer Pipeline für Industrieabwässer von Hessen bis zur Nordsee
Vorlage
0740/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:



Am 17.07.2014 verabschiedete der Kreistag eine Resolution betreffend der Einleitung von Abwässern des Unternehmens K+S aus Hessen in die Nordsee (Vorlage 0495/2014). Mit dieser Resolution spricht sich der Kreistag gegen die Einleitung von Abwässern der K+S aus Hessen über eine Pipeline in die Nordsee aus.

 

Grund der Resolution war seinerzeit das durch die Firma K+S angestrengte Raumordnungsverfahren zur Einleitung von Salzabwässern in die Nordsee / Küstengewässer über eine Pipeline. Der Immissionsort sollte die Innenjade bei Hooksiel sein. Die dem zuständigen Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) vorgelegten Unterlagen für das Raumordnungsverfahren wurden von dort mit dem Hinweis „nicht prüffähig“ zu sein, abgewiesen.

 

Wesentlich für die Zurückweisung waren folgende Punkte:

 

1.    Im nachbessernden Fachgutachten seien Aussagen enthalten, nach denen die Einleitung gegen das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie und darüber hinaus auch gegen die Ziele der EU – Meeresstrategie – Rahmenrichtlinie verstoßen könnte.

 

2.    Die gutachterlichen Aussagen seien zum Teil nicht plausibel und die Antragsunterlagen – insbesondere nach dieser Nachbesserung – offenkundig nicht geeignet, das Antragsbegehren zu rechtfertigen.

 

Das ML hat die Firma K+S daraufhin aufgefordert, erst bzw. nur dann einen neuen Antrag vorzulegen, wenn er geeignet ist, das Begehren schlüssig zu begründen.

 

Nach Auffassung des ML kann eine Feststellung über die grundsätzliche Erlaubnisfähigkeit erst erfolgen, wenn ein vollständiger prüffähiger Antrag vorliegt und infolgedessen kann ein Raumordnungsverfahren für das angestrebte Vorhaben nur dann förmlich eingeleitet werden, wenn die wasserrechtliche Erlaubnisfähigkeit einer Abwasserleitung positiv festgestellt wurde. Der Weserrat hat deshalb diese Möglichkeit bislang nicht verworfen und als Alternative im neu aufzustellenden Maßnahmenplan zur Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) aufgenommen. Neben dieser Möglichkeit sind im Maßnahmenplan auch weitere Alternativen abgebildet. Ebenfalls auf Vorschlag des Weserrates obliegt es der Firma K+S die für sie sinnvollste Alternative zu wählen und das nötige Verfahren einzuleiten.

 

 


Zu dem Maßnahmenprogramm kann der Landkreis noch bis zum 15.10.2015 Stellung nehmen. Die Fachbereiche 61 und 67 werden eine sich an der Resolution anlehnende Stellungnahme erarbeiten, in der die Einleitung in die Nordsee/ Innenjade bei Hooksiel weiterhin abgelehnt wird.

 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat in seinem Rundschreiben Nr. 528/2015 vom 29. Mai 2015 zudem über den aktuellen Stand der Gespräche des Runden Tisches „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ informiert. Das Anschreiben des NLT ist dieser Vorlage im Anhang beigefügt.

 

Die vollständigen Unterlagen zum geplanten Maßnahmenprogramm „Salz“ innerhalb der FGG Weser sind im Internet unter:

http://www.fgg-weser.de/wrrl_anhoerungsdokumente.html

zu finden.

 

 

 




Beschlussvorschlag:


Die Erstellung einer Stellungnahme zum Maßnahmenprogramm „Salz“ innerhalb der FGG Weser mit der Maßgabe, diese analog des Kreistagsbeschlusses vom 17. Juli 2014 zu formulieren, wird befürwortet.

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen21

Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


NLT Rundschreiben 528/2015 + 5 Anlagen