Betreff
Berufung der Leiterin des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises Friesland bei gleichzeitiger Bestellung zur Prüferin
Vorlage
175/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Gemäß § 65 NLO i. V. mit § 118 Abs. 2 NGO beruft der Kreistag den Leiter und erforderlichenfalls die Prüfer des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes und beruft sie ab. Die Abberufung bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.


Für die jetzige Leiterin des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes, Kreisoberamtsrätin Doris Gerdes, beginnt mit Wirkung vom 15.02.2008 die Freizeitphase der Altersteilzeit. Es ist vorgesehen, als Nachfolgerin die jetzige stv. Leiterin des Fachbereichs 01-Steuerungsdienst, Frau Gabriele Rothe-Hanstein zur Leiterin des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes zu bestellen.


Frau Rothe-Hanstein ist seit Beendigung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes ab dem 01.08.1981 als Beamtin in der Kreisverwaltung beschäftigt. Sie bekleidet das Amt einer Kreisamtsrätin (A 12 BBesG). Sie war in unterschiedlichen Bereichen der Kreisverwaltung (Kreiskasse, Amt für Finanzen und Krankenhauswesen, Haupt- und Personalamt) tätig. Seit dem 15.07.1996 ist sie stv. Leiterin des Fachbereichs 01 – Steuerungsdienst.


Dem Kreisausschuss wird vorgeschlagen, Kreisamtsrätin Gabriele Rothe-Hanstein gem. § 65 NLO i. V. mit § 118 Abs. 2 NGO mit Wirkung vom 15.02.2008 zur Leiterin des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes zu berufen und sie gleichzeitig als Prüferin zu bestellen.


Der Kreistag wird um gleiche Entscheidung gebeten.


Beschlussvorschlag:


Kreisamtsrätin Gabriele Rothe-Hanstein wird gemäß § 65 NLO i. V. mit § 118 Abs. 2 NGO mit Wirkung vom 15.02.2008 zur Leiterin des Rechnungs- und Kommunalprüfungsamtes des Landkreises Friesland berufen und gleichzeitig zur Prüferin bestellt.


Anlagen:


keine