Begründung:
Die zum Jahresabschluss 2011 erstellte Vorlage Nr. 0763/2015 bedarf der Korrektur und wird durch diese Vorlage ersetzt.
Ursache:
Da weitere Verschiebungen von Aufwendungen und Erträgen von 2012 zu 2011 erst am 10. Juli 2015 verbucht wurden, ergibt sich eine Differenz von 454.226,51 Euro.
Die Umbuchungen wirken sich wie folgt aus:
Erträge: 792.158,40 Euro
Aufwendungen: 1.246.348,91 Euro
Das Jahresergebnis 2011 lautet – sh. unten – nunmehr 2.008.437,47 (vorher lt Vorlage Nr. 0763/2015: 2.462.663,98 Euro).
1. ) Vorbemerkung
Das Haushaltsjahr 2011 ist das dritte nach den Grundsätzen der doppelten kaufmännischen Buchführung aufgestellte und abgeschlossene Haushaltsjahr.
2. ) Rechtslage:
Nach Aufstellung stellt der Landrat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest. Anschließend prüft das Rechnungsprüfungsamt die Jahresrechnung nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG). Seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, fasst das Rechnunsprüfungsamt in einem Schlussbericht zusammen (§ 156 Abs. 3 NKomVG). Der Landrat legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG). Der Kreistag beschließt über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
3.) Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2011 wurde im Juni 2015 fertiggestellt. Er ist jetzt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.
Nach Erstellung des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes ist über den Jahresabschluss und die Entlastung des Landrates formell zu beschließen.
Hier wird zunächst nur das Jahresergebnis zur Kenntnis gegeben:
Das Haushaltsjahr 2011 schließt mit folgenden Überschüssen ab:
ordentliches Ergebnis: 1.842.151,76 Euro
außerordentliches Ergebnis: 166.285,71 Euro
Jahresergebnis: 2.008.437,47
Euro
Der Überschuss ist nach Artikel 6 des NKR-Einführungsgesetzes mit den vorgetragenen kameralen Soll-Fehlbeträgen zu verrechnen.
Die Bilanzsumme hat sich um 6,1 Mio. Euro auf 204,1 Mio. Euro erhöht.
Es gibt folgende nennenswerten Vermögenszuwächse im Anlagevermögen:
Immaterielles Vermögen (Geleistete Zuwendungen): 300.041 Euro
Bebaute Grundstücke (hier vor allem: Schulen): 7.202.370 Euro
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 1.291.636 Euro
Auf der Passivseite sind zu erwähnen:
- Der Zuwachs beim Basis-Reinvermögen wegen der Verrechnung des Überschusses
2010 mit den kameralen Sollfehlbeträgen aus Vorjahren. Der Sollfehlbetrag vermindert
sich von 11,6 Mio. Euro auf 8,9 Mio. Euro; das Basis- Reinvermögen steigt von 24,6 Mio
auf 27,4 Mio. Euro.
- Die Kredite für Investitionen sind geringfügig um 186.437 Euro gestiegen (die geplante
Nettoneuverschuldung 2011 betrug dagegen 1,9 Mio. Euro).
- Die Liquiditätskredite sind von 14,0 Mio. Euro um 1,0 Mio. Euro auf 13,0 Mio. Euro
gesunken. Am 31.12.2011 wurde dieser Mehrbetrag tatsächlich nicht benötigt, sondern
ein Betrag von 3,5 Mio. Euro befand sich auf einem Tagesgeldkonto.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlagen:
Bilanz, Ergebnis- und
Finanzrechnung 2011