Betreff
Antrag der Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Bau eines Servicegebäudes am "Platz am Meer" mit Abbruch des Kurhauses "Graf Luckner"
Vorlage
015/2007
Aktenzeichen
01/1 - 805020-05-05
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die fast autofreie Insel Wangerooge ist staatlich anerkanntes Nordseeheilbad und generell Tourismusstandort mit vielfältigen Kur- und Erholungsangeboten. Die Gästezahlen sind in den letzten Jahren steigend. Um die Insel noch attraktiver für den Tourismus zu gestalten und die steigenden Gästezahlen noch zu unterstützen sind Investitionen nötig. Ein Großteil der Einrichtungen auf Wangerooge ist überaltert und bedarf der Sanierung bzw. des Ersatzes, da sie den heutigen Gästeansprüchen nicht mehr gerecht werden. Einige Maßnahmen sind bereits ergriffen worden um den Gästeansprüchen wieder gerecht zu werden und den touristischen Standort und Kurstandort Wangerooge zu sichern. Um im Wettbewerb zu den anderen ostfriesischen Inseln Stand zu halten ist geplant für Wangerooge die Alleinstellungsmerkmale noch deutlicher herauszuarbeiten.


Aus diesem Grund plant die Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge den Bau eines Servicegebäudes am "Platz am Meer" mit Abbruch des Kurhauses "Graf Luckner".


Die Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge hat mit Schreiben vom 22. Juli 2005 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses für den Umbau der Tennishalle zur Mehrzweckhalle mit Bau eines Kinderspielhauses mit einer Gesamtsumme von 2,32 Mio. € beantragt. Der Antrag wurde im Januar 2007 konkretisiert und die letzten Antragsunterlagen vorgelegt. Die Gesamtkosten belaufen sich nunmehr auf 2,82 Mio. €.


Die Finanzierung soll wie folgt erfolgen:


Gesamt-Investitionskosten: 2.820.000,00 €

abzgl. gewerblicher Anteil: 455.000,00 €

förderfähige Kosten: 2.365.000,00 €


Ziel 2-Förderung: 860.738,00 €

Kreiszuschuss des Landkreises Friesland: 500.000,00 €

Eigenmittel der Gemeinde Wangerooge: 1.004.262,00 €

förderfähige Kosten 2.365.000,00 €


Die Gesamtkosten betragen 2.820.000,00 €. Abzüglich des gewerblichen Anteils in Höhe von 455.000,00 € ergeben sich die förderfähigen Kosten von 2.365.000,00 €. Aus Fördermitteln des Ziel 2-Programms der EU ist für das Vorhaben ein Zuschuss von 45 %, = 986.931,00 €, beantragt worden. Bewilligt ist bislang auf der Basis von 2.320.000,00 € Gesamtkosten und förderfähigen Kosten von 1.912.750,00 € eine Ziel 2-Förderung von 860.738,00 € (45 % der förderfähigen Kosten). Eine Nachfinanzierung ist grundsätzlich nicht möglich.


Auf Grundlage der Bestimmungen der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen zur Teilfinanzierung der Maßnahme würde sich von dem maximal verbleibenden Anteil in Höhe von 1.504.262,00 € ein Zuschuss des Landkreises Friesland in Höhe von 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des Vorhabens in Höhe von 451.300,00 € ergeben. Die Gemeinde hat aber, insbesondere mit Hinweis auf die wirtschaftliche Bedeutung des Projekts für den Fremdenverkehr als Lebensader für die Insel und die Ausgleichsfunktion des Landkreises beantragt, wegen der prekären finanziellen Situation der Inselgemeinde eine erhöhte Förderung von mindestens 500.000,00 € zur Verfügung zu stellen.


Die Verwaltung schlägt deshalb vor unter Berücksichtigung dieser Gründe, der Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge für den Bau eines Servicegebäudes am "Platz am Meer" mit Abbruch des Kurhauses "Graf Luckner" entsprechend ihrem Antrag einen Kreiszuschuss in Höhe von 33 1/3 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, maximal jedoch 500.000,00 € zu gewähren.


Die Auszahlung der Mittel soll nach dem Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises erfolgen.




Beschlussvorschlag:


Der Bau eines Servicegebäudes am "Platz am Meer" mit Abbruch des Kurhauses "Graf Luckner" auf Wangerooge wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde / Kurverwaltung Wangerooge wird auf Grundlage der Bestimmungen der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen zur Teilfinanzierung der Maßnahme abweichend einen Kreiszuschuss in Höhe von 33 1/3 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten des Vorhabens, maximal jedoch 500.000,00 € bewilligt.


Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach dem Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.


Der Kreistag wird um gleiche Beschlussfassung gebeten.



Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


500.000,00

500.000,00

Erfolgte Veranschlagung: Ja

im Vermögenshaushalt Haushaltsstelle: 7900.98200


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss