Betreff
Sicherung des Natura 2000 GebietesTeichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven
Vorlage
0850/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die Gebiete des Europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu sichern. Dies bedeutet in der Konsequenz die Ausweisung als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. 

Die Stadt Wilhelmshaven arbeitet an der Unterschutzstellung der sich auf städtischem Gebiet befindenden Teilbereiche des FFH-Gebietes ´Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven´ (EU-Melde-Nr. DE 2312331). Im Zuge dessen werden bestehende Landschaftsschutzgebiets-VO überarbeitet, die LSG´s um angrenzende schutzwürdige Flächen erweitert und Vernetzungstrukturen eingebunden. Eines dieser Verbindungselemente ist das Große Fedderwarder Tief (Verbandsgewässer Sielacht Rüstringen Nr. 3), das nach Westen hin und in den Landkreis Friesland hinein in das Kirchspieltief (Verbandsgewässer Sielacht Rüstringen Nr. 14) übergeht, das südlich des Barghauser Sees verläuft. Aufgrund des ungünstigen Grenzverlaufs zwischen der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland liegen kleinere Teilbereiche dieser Verbindungsgewässer im Kreisgebiet Frieslands, so dass prinzipiell eine durchgehende Unterschutzstellung (einschl. eines 10 m breiten Randstreifens) seitens der Stadt Wilhelmshaven nicht möglich ist. Die Unterschutzstellung eines ca. 100 m langen Teilstücks des Großen Fedderwarder Tiefs sowie einiger m² Randstreifen entlang des Großen Fedderwarder und des Kirchspieltiefs dürften für sich allein gesehen aber auch nicht im Interesse des Landkreises Friesland liegen.

Der Landkreis Friesland und die Stadt Wilhelmshaven haben daher vereinbart, eine gemeinsame Verordnung zu erlassen. Auf Grund des größeren Flächenanteils hat sich die Stadt Wilhelmshaven bereit erklärt, hier die Federführung zu übernehmen und einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates der Stadt Wilhelmshaven über eine Verordnung herbeizuführen, der das gesamte FFH-Gebiet mit Vernetzungsstrukturen in beiden Gebietskörperschaften umfasst. 

Der Landkreis und die Stadt werden die jeweiligen Spezifika der in ihren Gebieten liegenden Schutzgebiete erarbeiten. Diese Details werden in die Verordnung sowie in die Begründung einfließen. Dies gilt auch für die Abgrenzungen im Landkreis Friesland. 

Nach den Bestimmungen des Kommunalverfassungsgesetzes ist es erforderlich, dass der Kreistag einen Beschluss über die Übertragung der Zuständigkeit auf die Stadt Wilhelmshaven fasst.

 



Beschlussvorschlag:


Die Übertragung der Sicherung eines ca. 100 m langen Teilstückes des Großen Fedderwarder Tiefs sowie der Randstreifen des Kirchspieltiefs auf die Stadt Wilhelmshaven wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Rahmen2 Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung: Ja, mit Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen25

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss