Betreff
Bestellung eines Landschaftswarts
Vorlage
0855/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Nach § 35 des Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz können die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschafts-wacht bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwachen und für den Artenschutz sorgen.

Die notwendige Überwachung aller Schutzgebiete sowie die Durchführung aller Aufgaben im Artenschutz durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde ist nicht möglich. Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu informieren und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren Entwicklung der Naturschutzobjekte bei. Ebenso arbeiten sie aktiv mit beim Schutz  beim Artenschutz; so z. B. bei der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögeln und Schutz besonders geschützter Arten.

 

Der Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht beschlossen.  Die Landschaftswarte haben keine Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen und durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren und durch entsprechende Belehrungen von ihrem Vorhaben abbringen.

Derzeit sind 9 Landschaftswarte im Landkreis Friesland aktiv.

 

Herr Thomas Coldewey, wohnhaft in Zetel-Neuenburg,  soll die geschützten Teile von Natur und Landschaft in der Gemeinde Zetel betreuen. Der vorher tätige Landschaftswart Hans-Friedrich Lüers ist aus gesundheitlichen Gründen im Frühjahr 2015 ausgeschieden.

 

Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 67 -Umwelt- vorhanden.

 

 

 







Beschlussvorschlag:


Herr Thomas Coldewey wird zum Landschaftswart für den Bereich der Gemeinde Zetel im Landkreis Friesland ab 01.01.2016 bestellt.




Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Rahmen14

Erfolgte Veranschlagung: Rahmen3 Ja, mit Rahmen7 Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage ist in LiquidFriesland abgestimmt worden ja, mit folgendem Ergebnis:

Teilnehmer: Zustimmung Ablehnung Enthaltung Alternativvorschläge

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja Rahmen32 nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr. Rahmen30

HSP Nr. Rahmen31


Rahmen25

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss