Betreff
Annahme einer Spende gem. § 111 Abs. 7 NKomVG, hier: Bereitstellung von WLAN Hotspots für Flüchtlingsunterkünfte durch die EWE AG
Vorlage
0862/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die EWE AG beabsichtigt, jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt im Verbandsgebiet Hotspots als Spende für Flüchtlings-/Notunterkünfte zur Verfügung zu stellen. Die maximale Nutzung eines Hotspots beträgt ca. 50 gleichzeitige User. Jeder User kann sich für 60 Minuten täglich kostenlos an einem EWE Hotspot einwählen.

Alternativ dazu kann ein unbeschränkter kostenloser Zugang für jede Unterkunft mit einem gesonderten Zugangscode über das Voucherportal freigeschaltet werden.


EWE TEL haftet für das Surfverhalten der Nutzer durch eine zentrale Firewall. Damit ist der Anschlussinhaber im Falle einer rechtswidrigen Hotspotnutzung nicht haftbar.

Der notwendige Internetzugang vor Ort wird vom Kunden zur Verfügung gestellt und sollte ein ADSL- oder VDSL-Zugang sein.


Der Zeitraum zur Lieferung des vorkonfigurierten Indoor-Hotspots beträgt nach Auftragseingang ca. 14 Tage. Die Zeit bis zur Betriebsbereitschaft hängt von der Beistellung des Internetanschlusses durch den Kunden ab. Die gelieferte Hardware kann bei einem Standortwechsel (in der Liegenschaft oder zu anderen Liegenschaften) weiter genutzt werden.


Die EWE AG stellt ein Gesamtspendenbudget von 250.000,-- Euro bereit. Für den Landkreis Friesland und die kreiseigenen Städte und Gemeinden steht ein Budget von 10.000,-€ zur Verfügung. Das Budget von 10.000,-€ hat einen Gegenwert von 16 WLAN-Hotspots.


Der Landkreis Friesland benötigt für seine Einrichtungen 8 WLAN-Hotspots. Die übrigen 8 Anlagen werden auf Antrag an die Städte und Gemeinden verteilt werden. Hierzu sind die Bürgermeister der Städte und Gemeinde angeschrieben worden.


Geplante Standorte für die 8 WLAN-Hotspots des Landkreises Friesland:


1 Basispaket WLAN-Hotspot Flüchtlingsunterkunft Schlosserplatz, Jever

1 Basispaket WLAN-Hotspot Flüchtlingsunterkunft Sillensteder Straße, Jever

3 Erweiterung WLAN-Hotspot Flüchtlingsunterkunft Sillensteder Straße, Jever

2 Basispaket WLAN-Hotspot Dienstleistungszentrum, Varel

1 Basispaket WLAN-Hotspot Kreisverwaltung (Ausländerbehörde), Jever


Für den Betrieb der WLAN-Hotspots an der Silllensteder Straße ist eine zusätzliche DSL-Leitung erforderlich. Alle übrigen Standorte können über vorhandene Anschlüsse betrieben werden.


Die Installation der Hotspots erfolgt durch eigenes Personal.



Nachstehend die Rahmenbedingungen:

24-monatige Spendenvereinbarung für einen EWE TEL Hotspot

  • Wert der Spende: Erster Indoor Hotspot: 616,00 Euro (netto – ohne Installation)

  • Wert der Spende: Erweiterung Indoor Hotspot: 510,00 Euro (netto – ohne Installation)


EWE spendet den Kommunen die Hotspot Endgeräte nebst einer Servicedienstleistung für 24 Monate im og. Gesamtwert im Wege einer Sachspende.


Von den Kommunen werden entsprechende Spendenbescheinigungen erbeten. Hinsichtlich des Einsatzes der og. Hotspots sind die Kommunen frei und können diesen an jede beliebige Internetleitung anschließen. Die Anzahl der zu spendenden Hotspots erfolgt nach tatsächlichem Bedarf der Kommunen. Eine Verknüpfung an bestehende Konzessionsverträge erfolgt nicht.


Die Kreisverwaltung begrüßt das Angebot der EWE und sieht einen Bedarf für die Installation von 16 Hotspots für den Bereich der Flüchtlingsarbeit. Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG und den darauf basierenden Spendenrichtlinien des Landkreises Friesland ist für die formelle Annahme der Spende der Kreistag zuständig. Darauf basierend erfolgt sodann der Abschluss der entsprechenden Spendenvereinbarung sowie die Erteilung der Spendenbescheinigung an EWE. Der Landkreis Friesland übernimmt die Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühren. Es wird um ein entsprechendes Votum gebeten.




Beschlussvorschlag:

Der Annahme von 16 Hotspot-Endgeräten nebst Servicedienstleistung für 24 Monate als Spende der EWE wird gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Rahmen1 Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:

Eigenanteil objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Rahmen13

Rahmen14

Erfolgte Veranschlagung: Rahmen3 Ja Nein

im Rahmen5 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung: ja nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf


MEZ Nr.

HSP Nr.


Rahmen21

Sachbearbeiter Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

Rahmen24

Abteilungsleiter/in Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen


Nein-Stimmen


Enthaltungen


Kenntnisnahme

Lt. Beschluss-vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

-