Begründung:
In der Sitzung des Kreisausschusses vom 3. November 2015 – sh. TOP 5.2 der Niederschrift – hatte Landrat Ambrosy darauf hingewiesen, § 6 Abs. 4 der Entschädigungssatzung enthalte hinsichtlich der Bewilligung des sog. Nachteilsausgleichs eine in der Praxis nicht gewollte erschwerende Bedingung zur Haushaltsgröße. Der Satzungstext lautet hier wie folgt:
„4.
Kreistagsabgeordneten, die ausschließlich einen Haushalt mit mindestens zwei weiteren Personen (davon mindestens ein Kind unter 14 Jahren, eine ältere Person über 67 Jahre oder eine anerkannt pflegebedürftige Person) führen oder im sonstigen beruflichen Bereich, einschl. der Landwirtschaft, aus dringenden Gründen eine Hilfskraft, die nicht der Familie angehört, in Anspruch nehmen, um ihre Mandatstätigkeit wahrnehmen zu können, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.....“
Diese Formulierung wird zwar Fallkonstellationen im Familienverbund gerecht, nicht aber der immer mehr ins Gewicht fallenden Variante, dass allein lebende Ehepaare bei Pflegebedürftigkeit eines Partners oder auch Alleinerziehende für ihr Kind die Betreuung durch eine Hilfskraft organisieren müssen. - Der Kreisausschuss folgte der Auffassung der Verwaltung, im Rahmen einer Änderungssatzung die Vorgabe der Haushaltsgröße in § 6 Abs. 4 der Satzung aufzuheben und eine entsprechende Beschlussvorlage für den Kreistag zu verfassen.
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund folgende Neuformulierung des § 6 Abs. 4 der Entschädigungssatzung vor:
„4.
Kreistagsabgeordneten, die ausschließlich einen Haushalt mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren, einer älteren Person über 67 Jahre oder einer anerkannt pflegebedürftigen Person führen oder im sonstigen beruflichen Bereich, einschl. der Landwirtschaft, aus dringenden Gründen eine Hilfskraft, die nicht der Familie angehört, in Anspruch nehmen, um ihre Mandatstätigkeit wahrnehmen zu können, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden.....“
Der Entwurf einer Änderungssatzung ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der beigefügten Satzung zur 2. Änderung der Entschädigungssatzung für die Kreistagsabgeordneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder wird zugestimmt.
Anlagen:
Satzungsentwurf